Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

im Bezug auf den Paragraf 21.24 Absatz 6 sowie den Paragraf 22.24 Absatz 6 der BinSchStrO ersuche ich Sie um folgende Auskünfte im Rahmen des IFG (Berliner Informationsfreiheitsgesetz) für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 nach Jahren gruppiert:

- Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen "unbemanntem Stillliegen" im Zuständigkeitsbereich der WSP Ost
- Höhe der vereinnahmten Bußgelder und Höhe der offenen Bußgelder
- Davon Ordnungswidrigkeitenverfahren auf dem Rummelsburger See
- Davon Höhe der vereinnahmten Bußgelder und Höhe der offenen Bußgelder für Bereich Rummelsburger See

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. Dezember 2023
  • Frist
    24. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, im Bezug auf den Paragraf 21.24 Absatz 6 s…
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See [#295412]
Datum
22. Dezember 2023 11:10
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, im Bezug auf den Paragraf 21.24 Absatz 6 sowie den Paragraf 22.24 Absatz 6 der BinSchStrO ersuche ich Sie um folgende Auskünfte im Rahmen des IFG (Berliner Informationsfreiheitsgesetz) für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 nach Jahren gruppiert: - Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen "unbemanntem Stillliegen" im Zuständigkeitsbereich der WSP Ost - Höhe der vereinnahmten Bußgelder und Höhe der offenen Bußgelder - Davon Ordnungswidrigkeitenverfahren auf dem Rummelsburger See - Davon Höhe der vereinnahmten Bußgelder und Höhe der offenen Bußgelder für Bereich Rummelsburger See Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295412/
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift, damit eine weitere Bearbeitung erfo…
Von
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Betreff
AW: [extern] Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See [#295412]
Datum
22. Dezember 2023 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen kann. Die Angabe ist erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen, da über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird. Eine Auskunftserteilung nach dem IFG ist gebührenpflichtig, gemäß § 16 IFG in Verbindung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bis Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand. Der gesetzliche Rahmen ist bist zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 19. Januar 2024 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. d…
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See [#295412]
Datum
10. Januar 2024 13:04
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Andernfalls teilen Sie mir bitte mit welche der angefragten Informationen nur aufwändig bereitzustellen und daher gebührenpflichtig sind, welche konkreten Gebühren anfrallen würden und teilen Sie mir bitte den Teil der Informationen mit, der als einfache Auskunft ohne Gebühren im Sinne des IFG zur Verfügung gestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295412/
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Guten Tag, mit meiner E-Mail vom 22. Dezember 2023 habe ich Ihnen alle wesentlichen Punkte zu den Gebühren mitget…
Von
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See [#295412]
Datum
10. Januar 2024 13:16
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, mit meiner E-Mail vom 22. Dezember 2023 habe ich Ihnen alle wesentlichen Punkte zu den Gebühren mitgeteilt. Sie zitieren hier des IFG Bund, was in Berlin keine Anwendung findet. Auch das Gesagte bezüglich der Anschrift hat weiterhin Gültigkeit. MfG Polizei Berlin PPr Just 43 – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte Sie hiermit erneut um Einschätzung der voraussichtlichen Höhe der Gebühren und eine Aufkläru…
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See [#295412]
Datum
10. Januar 2024 13:33
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie hiermit erneut um Einschätzung der voraussichtlichen Höhe der Gebühren und eine Aufklärung, warum die Informationen Ihrer Meinung nach nicht im Rahmen einer einfachen Anfrage erteilt werden können. Schließlich konnten Sie ja offensichtlich bereits Einschätzen, dass der Aufwand höher ist. Es ist als mehr als naheliegend, eine konkrete Info zu den voraussichtlichen Gebühren abzugeben bevor man vom Anfragenden Bürger einen "Gebührenfreifahrtschein" bekommt. Ihre Vorgehensweise die Anfragen auf diese Weise abzublocken ist m.E. nicht mit dem Grundsatz der Transparenz und Informationsfreiheit zu vereinbaren. Ich bitte Sie daher Ihre Herangehensweise zu überdenken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295412/
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Guten Tag. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf das bereits Gesagte. Das IFG Berlin sieht keinen &quo…
Von
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] AW: [extern] Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See [#295412]
Datum
10. Januar 2024 13:42
Status
Guten Tag. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf das bereits Gesagte. Das IFG Berlin sieht keinen "Kostenvoranschlag" vor. Auch hier gilt der Inhalt der E-Mail vom 22.12.2023. Dass die Informationen nicht im Rahmen einer einfachen schriftlichen Auskunft erteilt werden können, ist in keiner meiner Antworten enthalten. Ich bitte um genaues Lesen (auch der entsprechenden gesetzlichen Normen). Auch Ihre Einlassung, dass bereits der Aufwand höher eingeschätzt wurde, entbehrt jeglicher Grundlage, weil dies nicht geäußert wurde. Wenn Sie die Mitteilung der gesetzlichen Grundlagen als "Abblocken von Anfragen" verstehen, so liegt das an Ihrer Sichtweise, entbehrt aber mithin auch jeglicher Grundlage. MfG Polizei Berlin PPr Just 43 – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See“ [#295412]
Datum
11. Januar 2024 13:42
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/295412/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Beamte belehrend und unfreundlich alle Anfragen nur oberflächlich beantwortet und diese ohne Nennung von zu erwartenden Gebühren abblocken will. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 295412.pdf Anfragenr: 295412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295412/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die voraussichtliche Höhe der Gebühren haben Sie mir trotz mehrfacher Nachfrage nicht mitgeteilt. Sie …
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See“ [#295412]
Datum
12. Januar 2024 14:16
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die voraussichtliche Höhe der Gebühren haben Sie mir trotz mehrfacher Nachfrage nicht mitgeteilt. Sie scheinen hier hinsichtlich Ihrer Auskunftspflicht nicht richtig informiert zu sein. Daher helfe ich gerne weiter: Aktenauskunft sowie das Widerspruchsverfahren sind gebührenpflichtig (§ 16 IFG). Die Höhe legt diejenige Stelle fest, bei der die Akteneinsicht bzw. -auskunft eingeholt werden soll. Den Antragsteller:innen soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Hinweis auf die Gebührenpflicht gegeben und die voraussichtliche Höhe der Gebühren mitgeteilt werden. Näheres regelt die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24. November 2009 (GVBl. S. 707). Vielleicht schaffen Sie es nun nach Kenntnis der Verfahrensordnung etwas konkreter auf meine Anfrage einzugehen. Ich bitte ferner darum, Ihre Wortwahl so anzupassen, dass nicht der Eindruck einer eskalierenden Grundhaltung entsteht. Anfragen nach IFG sind geltendes Recht und sind entsprechend zu bearbeiten und zu beantworten. Und das gilt auch für die Polizei - selbst in Berlin. Ihren Namen dürfen Sie mir in Ihrer Antwort auch gerne nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295412/
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Guten Tag, recht vielen Dank für Ihre Hilfe. Letztmalig verweise ich auf meine Anfangs-E-Mail vom 22. Dezembe…
Von
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Betreff
AW: [extern] AW: Vermittlung bei Anfrage „Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See“ [#295412]
Datum
12. Januar 2024 17:57
Status
Guten Tag, recht vielen Dank für Ihre Hilfe. Letztmalig verweise ich auf meine Anfangs-E-Mail vom 22. Dezember 2023. Gerne wiederhole ich mich dennoch nochmal: Nach § 16 IFG sind die Akteneinsicht oder Aktenauskunft gebührenpflichtig. Rechtsgrundlage für die Gebühr ist § 16 IFG Bln in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bzw. b) Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO. Danach beträgt bei Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz die Gebühr für die einfache schriftliche Auskunft/Akteneinsicht zwischen 5,- und 100,- Euro, nach Nr. 3/ Nr. 2 für eine Auskunft/Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, 100,- bis 250,- Euro und Nr. 4/ Nr. 3 für eine Auskunft/Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, 250,- bis 500,- Euro. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand. MfG Polizei Berlin PPr Just 43 – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, "Den Antragsteller:innen soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt (...) die voraussichtliche Höhe der …
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] AW: Vermittlung bei Anfrage „Unbemannte Kleinfahrzeuge u.a auf dem Rummelsburger See“ [#295412]
Datum
13. Januar 2024 20:11
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, "Den Antragsteller:innen soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt (...) die voraussichtliche Höhe der Gebühren mitgeteilt werden." Ist mein Anliegen so versändlicher? Kann ich davon ausgegen, dass ich hier mit [geschwärzt] kommuniziere? Andernfalls bitte Sie hiermit explizit mir Ihren Namen und Ihre Dienstnummer zu nennen. Als Polizeibeamter sind sie dazu auf Nachfrage verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 295412 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 11. Januar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist h…
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 225-3-10/2024 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 11. Januar 2024 [#295412] Guten Tag, gemäß § 3 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Da…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 11. Januar 2024 [#295412]
Datum
5. April 2024 15:37
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gemäß § 3 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle jedoch nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist. In diesem Fall geht es jedoch nur um eine Auskunft zur Höhe der eventuell anfallenden Gebühr. Für diese Gebührenauskunft ist eine Datenerfassung definitiv nicht erforderlich, da damit auch keine Kosten verbunden sein können. Insofern bitte ich Sie menen Hinweis ernst zu nehmen und die Angelegenheit datenschutzrechtlich von Amts wegen zu verfolgen und die nötigen Schritte einzuleiten. Ich bitte um Auskunft welche Maßnahmen eingeleitet werden um nicht schon bei der Gebührenauskunft von der Polizei abgewimmelt werden zu können. Recht und Ordnung sollte nicht nur einseitig betrachtet werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295412/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Nicht-öffentliche Anhänge:
225-3-10-2024-9.pdf
240,1 KB
240123-rskopfbogen-seninnsportv-23-01-24ifgbeschwerde.pdf
55,5 KB
240322pprjust4ds68-24rs.pdf
146,7 KB

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