Unbenutzter Zusatz einer Lichtzeichenanlage
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
an der Kreuzung Breite Str./Wiesbadener Str./Mecklenburgische Str. in Fahrtrichtung kommend aus der Breite Str. hängt an der Lichtzeichenanlage eine Zusatz zur Allgemeinen Lichtzeichenanlage welcher seid mehreren Jahren ohne Verwendung dort angebracht ist.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchem Grund wurde dieser Zusatz an der Lichtzeichenanlage angebracht?
Für wann ist die Verwendung dieses Zusatzes an der Lichtzeichenanlage geplant?
Welcher Kostenaufwand entsteht jährlich für die Wartung des Zusatzes der Lichtzeichenanlage, falls keine konkreten Daten vorliegen, welcher Kostenaufwand entsteht durchschnittlich jährlich für die Wartung für eine Lichtzeichenanlage gleicher bzw. ähnlichen Types wie an der genannten Kreuzung verbaut ist?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
An der LSA ist eine Bevorrechtigungsschaltung für den ÖPNV (Linienbusse der BVG) installiert. Die Busse melden sich über Funk an der LSA an und können je nach dem vorausberechneten Eintreffzeitpunkt ihre Grünphase verlängern oder die Grünphase des Querverkehrs früher beenden, um den Beginn ihrer eigenen Grünphase vorzuziehen.
Für den Fall, dass aus der Wiesbadener Straße kommende Busse ihre Grünphase verlängern, soll ein in der Haltestelle wartender Bus der Gegenrichtung die Möglichkeit haben, trotz Rot der eigenen Fahrtrichtung rechts abzubiegen. Zu diesem Zweck wurde das Zusatzsignal angebracht, dass in diesem Fall einen grünen Pfeil nach rechts anzeigt.
Im normalen, durch den ÖPNV unbeeinflussten Programmablauf ist die Schaltung dieses Zusatzsignals nicht möglich, weil während der Grünphase der Wiesbadener Straße auch der Fußverkehr über die Breite Straße Grün hat. Nur wenn die Grünphase der Wiesbadener Straße durch die Busbeeinflussung verlängert wird und der Fußverkehr nach Beendigung seiner Grünphase die Kreuzung geräumt hat, besteht die Möglichkeit, dieses Zusatzsignal zu schalten.
Voraussetzung für die Schaltung des Zusatzsignals ist folglich einerseits die Verlängerung der Grünphase der Wiesbadener Straße durch einen Bus und andererseits ein wartender Bus der Gegenrichtung in der Haltestelle. Die Häufigkeit dieser Konstellation hängt von der Fahrplanlage und Fahrplantreue der BVG-Busse ab und kann daher nicht genau bestimmt werden. Eine Statistik darüber liegt mir nicht vor.
Für den zweifeldigen Signalgeber entstehen keine gesonderten Kosten, da für die Wartung aller LSA in Berlin ein Pauschalbetrag vereinbart ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. November 2022
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30. Dezember 2022
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