Unbenutzter Zusatz einer Lichtzeichenanlage

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Kreuzung Breite Str./Wiesbadener Str./Mecklenburgische Str. in Fahrtrichtung kommend aus der Breite Str. hängt an der Lichtzeichenanlage eine Zusatz zur Allgemeinen Lichtzeichenanlage welcher seid mehreren Jahren ohne Verwendung dort angebracht ist.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aus welchem Grund wurde dieser Zusatz an der Lichtzeichenanlage angebracht?

Für wann ist die Verwendung dieses Zusatzes an der Lichtzeichenanlage geplant?

Welcher Kostenaufwand entsteht jährlich für die Wartung des Zusatzes der Lichtzeichenanlage, falls keine konkreten Daten vorliegen, welcher Kostenaufwand entsteht durchschnittlich jährlich für die Wartung für eine Lichtzeichenanlage gleicher bzw. ähnlichen Types wie an der genannten Kreuzung verbaut ist?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

An der LSA ist eine Bevorrechtigungsschaltung für den ÖPNV (Linienbusse der BVG) installiert. Die Busse melden sich über Funk an der LSA an und können je nach dem vorausberechneten Eintreffzeitpunkt ihre Grünphase verlängern oder die Grünphase des Querverkehrs früher beenden, um den Beginn ihrer eigenen Grünphase vorzuziehen.

Für den Fall, dass aus der Wiesbadener Straße kommende Busse ihre Grünphase verlängern, soll ein in der Haltestelle wartender Bus der Gegenrichtung die Möglichkeit haben, trotz Rot der eigenen Fahrtrichtung rechts abzubiegen. Zu diesem Zweck wurde das Zusatzsignal angebracht, dass in diesem Fall einen grünen Pfeil nach rechts anzeigt.

Im normalen, durch den ÖPNV unbeeinflussten Programmablauf ist die Schaltung dieses Zusatzsignals nicht möglich, weil während der Grünphase der Wiesbadener Straße auch der Fußverkehr über die Breite Straße Grün hat. Nur wenn die Grünphase der Wiesbadener Straße durch die Busbeeinflussung verlängert wird und der Fußverkehr nach Beendigung seiner Grünphase die Kreuzung geräumt hat, besteht die Möglichkeit, dieses Zusatzsignal zu schalten.

Voraussetzung für die Schaltung des Zusatzsignals ist folglich einerseits die Verlängerung der Grünphase der Wiesbadener Straße durch einen Bus und andererseits ein wartender Bus der Gegenrichtung in der Haltestelle. Die Häufigkeit dieser Konstellation hängt von der Fahrplanlage und Fahrplantreue der BVG-Busse ab und kann daher nicht genau bestimmt werden. Eine Statistik darüber liegt mir nicht vor.

Für den zweifeldigen Signalgeber entstehen keine gesonderten Kosten, da für die Wartung aller LSA in Berlin ein Pauschalbetrag vereinbart ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, an der Kreuzung Breite…
An Straßen- und Grünflächenamt Charlottenburg Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unbenutzter Zusatz einer Lichtzeichenanlage [#264168]
Datum
26. November 2022 20:45
An
Straßen- und Grünflächenamt Charlottenburg Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, an der Kreuzung Breite Str./Wiesbadener Str./Mecklenburgische Str. in Fahrtrichtung kommend aus der Breite Str. hängt an der Lichtzeichenanlage eine Zusatz zur Allgemeinen Lichtzeichenanlage welcher seid mehreren Jahren ohne Verwendung dort angebracht ist. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus welchem Grund wurde dieser Zusatz an der Lichtzeichenanlage angebracht? Für wann ist die Verwendung dieses Zusatzes an der Lichtzeichenanlage geplant? Welcher Kostenaufwand entsteht jährlich für die Wartung des Zusatzes der Lichtzeichenanlage, falls keine konkreten Daten vorliegen, welcher Kostenaufwand entsteht durchschnittlich jährlich für die Wartung für eine Lichtzeichenanlage gleicher bzw. ähnlichen Types wie an der genannten Kreuzung verbaut ist? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264168/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Charlottenburg Wilmersdorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht wurde zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Umw…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Charlottenburg Wilmersdorf
Betreff
AW: Unbenutzter Zusatz einer Lichtzeichenanlage [#264168]
Datum
28. November 2022 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht wurde zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz weitergeleitet (<<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu der vermeintlich ungenutzten Signalgruppe an der Lichtsig…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Unbenutzter Zusatz einer Lichtzeichenanlage [#264168]
Datum
13. Dezember 2022 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu der vermeintlich ungenutzten Signalgruppe an der Lichtsignalanlage (LSA) Breite Straße - Mecklenburgische Straße / Wiesbadener Straße ist heute zuständigkeitshalber bei mir eingegangen. Im Vorgriff auf die vollständige Bearbeitung des Vorgangs möchte ich Sie jedoch bitten, meine Vermutung zu bestätigen, dass sich Ihre Frage auf das zweifeldige Zusatzsignal für den rechtsabbiegenden Fahrverkehr (mit Rechts-Pfeil in der Signalgeber-Maske) der Zufahrt Breite Straße (West) in die Wiesbadener Straße handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Genau es geht um die zweifeldige Zusatzsignal für den rechts…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unbenutzter Zusatz einer Lichtzeichenanlage [#264168]
Datum
13. Dezember 2022 16:07
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Genau es geht um die zweifeldige Zusatzsignal für den rechtsabbiegenden Fahrverkehr (mit Rechts-Pfeil in der Signalgeber-Maske) der Zufahrt Breite Straße (West) in die Wiesbadener Straße. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264168/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben Ihre Anfrage als IFG-Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Das hie…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: WG: Unbenutzter Zusatz einer Lichtzeichenanlage [#264168]
Datum
13. Dezember 2022 17:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben Ihre Anfrage als IFG-Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Das hierzu vorgesehene Verfahren sieht eine Gebühr für den Antragsteller vor, die im Vorfeld der Einsichtnahme zu erstatten ist und sich in diesem Fall auf 150 € belaufen würde. Ferner sieht das vorgesehene Verfahren über die Aktenbereitstellung keine Erklärungen oder Erläuterungen vor. Ich weise daraufhin, dass Ihrerseits nur dann ein Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, wenn Ihnen der Umgang mit verkehrstechnischen Unterlagen zu Lichtsignalsteuerungen geläufig ist und Ihnen die Unterlagen in der antragsbezogenen Selektion verständlich sind. Alternativ können Sie Ihre Frage aber auch als Bürgereingabe an die Abteilung VI der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Verkehrsmanagement ( <<E-Mail-Adresse>> , für dieses Anliegen auch direkt an mich ) richten und erhalten entsprechende Erläuterungen unentgeltlich. Für den Fall, dass Sie bei der Form des IFG-Antrags bleiben wollen, bitte ich erneut um Rückmeldung, um das Kassenzeichen für Ihren Antrag beantragen und Ihnen mitteilen zu können. Sie erhalten die gewünschten Informationen dann nach Eingang der entsprechenden Gebühr auf dem Konto der Landeshauptkasse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, gerne komm ich auf Ihr Angebot für ein Bürgereingabe für das entsprechende Thema zurück. Ist hier eine…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unbenutzter Zusatz einer Lichtzeichenanlage [#264168]
Datum
20. Dezember 2022 18:35
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gerne komm ich auf Ihr Angebot für ein Bürgereingabe für das entsprechende Thema zurück. Ist hier eine weitere Anfrage über einen anderen Weg zu stellen oder reicht eine einfache Nachricht wie diese das ich es sehr gerne als Bürgereingabe weiter laufen lassen würde? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264168/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Anfrage zur Lichtsignalanlage (LSA) Breite Straße - Mecklenburgische Straße / Wiesbadener Straße Sehr << Ant…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Anfrage zur Lichtsignalanlage (LSA) Breite Straße - Mecklenburgische Straße / Wiesbadener Straße
Datum
23. Dezember 2022 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum Zusatzsignal an der LSA Breite Straße - Mecklenburgische Straße / Wiesbadener Straße kann ich wie folgt beantworten: An der LSA ist eine Bevorrechtigungsschaltung für den ÖPNV (Linienbusse der BVG) installiert. Die Busse melden sich über Funk an der LSA an und können je nach dem vorausberechneten Eintreffzeitpunkt ihre Grünphase verlängern oder die Grünphase des Querverkehrs früher beenden, um den Beginn ihrer eigenen Grünphase vorzuziehen. Für den Fall, dass aus der Wiesbadener Straße kommende Busse ihre Grünphase verlängern, soll ein in der Haltestelle wartender Bus der Gegenrichtung die Möglichkeit haben, trotz Rot der eigenen Fahrtrichtung rechts abzubiegen. Zu diesem Zweck wurde das Zusatzsignal angebracht, dass in diesem Fall einen grünen Pfeil nach rechts anzeigt. Im normalen, durch den ÖPNV unbeeinflussten Programmablauf ist die Schaltung dieses Zusatzsignals nicht möglich, weil während der Grünphase der Wiesbadener Straße auch der Fußverkehr über die Breite Straße Grün hat. Nur wenn die Grünphase der Wiesbadener Straße durch die Busbeeinflussung verlängert wird und der Fußverkehr nach Beendigung seiner Grünphase die Kreuzung geräumt hat, besteht die Möglichkeit, dieses Zusatzsignal zu schalten. Voraussetzung für die Schaltung des Zusatzsignals ist folglich einerseits die Verlängerung der Grünphase der Wiesbadener Straße durch einen Bus und andererseits ein wartender Bus der Gegenrichtung in der Haltestelle. Die Häufigkeit dieser Konstellation hängt von der Fahrplanlage und Fahrplantreue der BVG-Busse ab und kann daher nicht genau bestimmt werden. Eine Statistik darüber liegt mir nicht vor. Für den zweifeldigen Signalgeber entstehen keine gesonderten Kosten, da für die Wartung aller LSA in Berlin ein Pauschalbetrag vereinbart ist. Ich hoffe, dass ich durch meine Ausführungen zum Verständnis der Hintergründe für die Existenz des Zusatzsignals und dessen Schaltung beitragen konnte. Für Rückfragen stehe ich gern zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zur Lichtsignalanlage (LSA) Breite Straße - Mecklenburgische Straße / Wiesbadener Straße [#264168] Gut…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Lichtsignalanlage (LSA) Breite Straße - Mecklenburgische Straße / Wiesbadener Straße [#264168]
Datum
23. Dezember 2022 11:48
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Ausführung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264168/