unerlaubte funkfähige Sendeanlage (Spionagegerät)? - PM Android-Smartphones senden hunderte Mal am Tag den Standort zu Google

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Laut folgender Pressemitteilung senden entsprechende Android-Smartphones hunderte Mal am Tag den Standort zu Google.

Senden Sie mir bitte Dokumente, aus denen hervorgeht, welche der nachfolgend beschrieben Geräte Sie bisher

1) als unerlaubte funkfähige Sendeanlagen überprüft haben?
2) Teilen Sie mir bitte das Ergebnis Ihrer Überprüfung mit.

Sollte eine Überprüfung entsprechender Geräte noch nicht stattgefunden haben, so bitte ich im öffentlichen Interesse und zur Schadensabwehr und gemäß Vorsorgeprinzip baldmöglichst um eine solche.

Pressemitteilung
22.08.2018 08:47 Uhr
Studie: Android übermittelt Standort Hunderte Mal am Tag zu Google

Selbst ein nicht benutztes Android-Smartphone sendet Hunderte Mal am Tag den Standort zu Google. Das haben Forscher ermittelt.
Google weist das zurück.
Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Android-uebermittelt-Standort-Hunderte-Mal-am-Tag-zu-Google-4143055.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. August 2018
  • Frist
    25. September 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut folgender P…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unerlaubte funkfähige Sendeanlage (Spionagegerät)? - PM Android-Smartphones senden hunderte Mal am Tag den Standort zu Google [#33038]
Datum
23. August 2018 14:01
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut folgender Pressemitteilung senden entsprechende Android-Smartphones hunderte Mal am Tag den Standort zu Google. Senden Sie mir bitte Dokumente, aus denen hervorgeht, welche der nachfolgend beschrieben Geräte Sie bisher 1) als unerlaubte funkfähige Sendeanlagen überprüft haben? 2) Teilen Sie mir bitte das Ergebnis Ihrer Überprüfung mit. Sollte eine Überprüfung entsprechender Geräte noch nicht stattgefunden haben, so bitte ich im öffentlichen Interesse und zur Schadensabwehr und gemäß Vorsorgeprinzip baldmöglichst um eine solche. Pressemitteilung 22.08.2018 08:47 Uhr Studie: Android übermittelt Standort Hunderte Mal am Tag zu Google Selbst ein nicht benutztes Android-Smartphone sendet Hunderte Mal am Tag den Standort zu Google. Das haben Forscher ermittelt. Google weist das zurück. Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Android-uebermittelt-Standort-Hunderte-Mal-am-Tag-zu-Google-4143055.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: unerlaubte funkfähige Sendeanlage (Spionagegerät)? - PM Android-Smartphones senden hunderte Mal am Tag den Standort zu Google [#33038]
Datum
29. August 2018 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren, für das Thema des von Ihnen zitierten Artikels ist die Bundesnetzagentur nicht zus…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Z 21-2 1630 001 Bl unerlaubte funkfähige Sendeanlage (Spionagegerät)? - PM Android-Smartphones senden hunderte Mal am Tag den Standort zu Google
Datum
6. September 2018 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, für das Thema des von Ihnen zitierten Artikels ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, da der verlinkte Artikel zwei verschiedene Aspekte beschrieb, hier noch einmal zur…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Z 21-2 1630 001 Bl unerlaubte funkfähige Sendeanlage (Spionagegerät)? - PM Android-Smartphones senden hunderte Mal am Tag den Standort zu Google [#33038]
Datum
9. September 2018 14:09
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da der verlinkte Artikel zwei verschiedene Aspekte beschrieb, hier noch einmal zur Klarstellung eine genauere Bezeichnung zu den Quellen. Es geht in dem heise-Artikel vom 22.08.2018 (Studie: Android übermittelt Standort Hunderte Mal am Tag zu Google ) um die Verlinkung "die Untersuchung" zum Artikel https://digitalcontentnext.org/blog/2018/08/21/google-data-collection-research/ und somit um die dort erwähnte und verlinkte Untersuchung https://digitalcontentnext.org/wp-content/uploads/2018/08/DCN-Google-Data-Collection-Paper.pdf Ich bitte anhand dieser Quellen und Untersuchungsergebnisse um eine Überprüfung Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren, leider muss ich Ihnen nach erneuter Prüfung nochmals mitteilen, dass die Bundesnet…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Z 21-2 1630 001 Bl unerlaubte funkfähige Sendeanlage (Spionagegerät)? - PM Android-Smartphones senden hunderte Mal am Tag den Standort zu Google [#33038]
Datum
24. September 2018 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, leider muss ich Ihnen nach erneuter Prüfung nochmals mitteilen, dass die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit § 90 Telekommunikationsgesetz (Missbrauch von Sende- oder sonstigen Telekommunikationsanlagen) nicht für das Thema des von Ihnen zitierten Artikels zuständig ist. Bei dieser Vorschrift geht es darum, unbemerkte Aufnahmen von Gesprächen oder Bildern zu unterbinden. Die Übersendung von Standortdaten wird hiervon nicht erfasst. Im Übrigen wurden Mobiltelefone vom Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung ausdrücklich ausgenommen und fallen daher nicht unter § 90 TKG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte zu Ihren folgenden Antwortsätz…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Z 21-2 1630 001 Bl unerlaubte funkfähige Sendeanlage (Spionagegerät)? - PM Android-Smartphones senden hunderte Mal am Tag den Standort zu Google [#33038]
Datum
9. Oktober 2018 10:15
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte zu Ihren folgenden Antwortsätzen eine genaue Quellenangabe machen: 1) Die Übersendung von Standortdaten wird hiervon nicht erfasst. 2) Im Übrigen wurden Mobiltelefone vom Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung ausdrücklich ausgenommen und fallen daher nicht unter § 90 TKG. 3) ein aktuelles Beispiel zur Verständnisabklärung: Sind nachfolgende Gesundheits-APP-Aktivitäten OHNE Kenntnis des Besitzers also legal? https://play.google.com/store/apps/details?id=com.egopulse.mercury This app has access to: Calendar read calendar events plus confidential information add or modify calendar events and send email to guests without owners' knowledge Location approximate location (network-based) Phone read phone status and identity Photos/Media/Files read the contents of your USB storage modify or delete the contents of your USB storage Storage read the contents of your USB storage modify or delete the contents of your USB storage Camera take pictures and videos Device ID & call information read phone status and identity Other retrieve running apps receive data from Internet view network connections full network access run at startup draw over other apps control vibration prevent device from sleeping Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesnetzagentur
AW: Z 21-2 1630 001 Bl unerlaubte funkfähige Sendeanlage (Spionagegerät)? Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Z 21-2 1630 001 Bl unerlaubte funkfähige Sendeanlage (Spionagegerät)?
Datum
6. November 2018 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachfragen zu Ihrem letzten IFG-Antrag teile ich Ihnen hiermit die geforderten Quellenangaben mit: Zu 1) Siehe hierzu § 90 Abs. 1 TKG: "Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen." Zu 2) Siehe Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 04.05.2011: "Der Verbotstatbestand soll, wie bisher auch, auf solche Anlagen beschränkt sein, die von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck, sondern offensichtlich nur dem heimlichen Abhören von Gesprächen bzw. dem heimlichen Anfertigen von Bildaufnahmen eines anderen dienen. Anlagen, die zwar aufgrund ihrer Funktionsweise auch für das unbemerkte Abhören oder die unbemerkte Bildaufnahme geeignet sind, jedoch nicht hierzu bestimmt sind, wie etwa Mobiltelefone, sollen dem Verbotstatbestand nicht unterfallen." (BT-Drs. 17/5707: 78f.) Zu 3) Die von Ihnen genannte App fällt nicht unter § 90 TKG. Bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Datenschutzbehörde. Mit freundlichen Grüßen