unerlaubte funkfähige Sendeanlagen (Spionagegeräte)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Dokumente, aus denen hervorgeht, welche konkret benannten Geräte Sie bisher als unerlaubte funkfähige Sendeanlagen entdeckt haben
oder
einen Link zu einer solchen Darstellung (Auflistung).

Zum Beispiel
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/14012017_cayla.html

weitere Infos dazu
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Datenschutz/MissbrauchSendeanlagen/Sendeanlagen-node.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, aus d…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unerlaubte funkfähige Sendeanlagen (Spionagegeräte) [#32965]
Datum
20. August 2018 12:27
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus denen hervorgeht, welche konkret benannten Geräte Sie bisher als unerlaubte funkfähige Sendeanlagen entdeckt haben oder einen Link zu einer solchen Darstellung (Auflistung). Zum Beispiel https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/14012017_cayla.html weitere Infos dazu https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Datenschutz/MissbrauchSendeanlagen/Sendeanlagen-node.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: unerlaubte funkfähige Sendeanlagen (Spionagegeräte) [#32965]
Datum
21. August 2018 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Liste verbotener funkfähiger Sendeanlagen wird nicht geführt. Bei den von Ihn…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Z 21-2 1630 002 Bl AW: unerlaubte funkfähige Sendeanlagen (Spionagegeräte) [#32965]
Datum
17. September 2018 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Liste verbotener funkfähiger Sendeanlagen wird nicht geführt. Bei den von Ihnen geforderten Einzeldokumenten sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen, sodass ein Verfahren nach § 8 IFG durchgeführt werden müsste. Um Ihren Antrag auf Informationszugang bearbeiten zu können, wird daher die Angabe Ihres Namens und Ihrer postalischen Anschrift benötigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte keine technische Analyse zu einzelnen Geräten. Die Kinderpuppe „Cayla&…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Z 21-2 1630 002 Bl AW: unerlaubte funkfähige Sendeanlagen (Spionagegeräte) [#32965]
Datum
17. September 2018 21:09
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte keine technische Analyse zu einzelnen Geräten. Die Kinderpuppe „Cayla" wurde öffentlichtswirksam von Ihnen aus dem Verkehr gezogen. 1) Welche weiteren Geräte haben Sie bisher aus dem Verkehr gezogen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits mitgeteilt, sind bei der Herausgabe einzelner Produktbezeichnungen Bet…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Z 21-2 1630 002 Bl AW: unerlaubte funkfähige Sendeanlagen (Spionagegeräte)
Datum
21. September 2018 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits mitgeteilt, sind bei der Herausgabe einzelner Produktbezeichnungen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen, sodass ein Verfahren nach § 8 IFG durchgeführt werden müsste. Allgemeine Informationen zu den einzelnen Produktkategorien, gegen die die Bundesnetzagentur in Bezug auf § 90 Abs. 1 TKG vorgeht, finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/spionagekameras. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „unerlaubte funkfähige Sendeanlagen (Spionagegeräte)“ [#32965] [#32965]
Datum
21. September 2018 15:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32965 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht NICHT bearbeitet. Folgt man der Argumentation der Behörde, so bedeutet dies: 1) Mit dem Inverkehrbringen seiner Produkte und der Bewerbung verstößt der Hersteller der Produkte selbst massenhaft gegen seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und gegen gesetzliche Regelungen; ohne "abschreckende" ordnungs- bzw. strafrechtliche Gefahren oder finanzielle Risiken befürchten zu müssen. 2) Die Bundesnetzagentur verstößt mit der öffentlichen Bekanntgabe von "enttarnten Spionagegeräten" selbst auch gegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und gegen gesetzliche Regelungen. 3) Vom Hersteller selbst wird die Behörde nicht vor dem Verkauf entsprechender Produkte auf seine Verstöße hingewiesen. Gravierende Einzelfälle bzw. Verbraucherhinweise dürften erst im Nachhinein für Untersuchungen und Verbote führen. Dies bedeutet, dass Tausende bis Millionen Verbraucher solche Geräte bereits längst im Einsatz haben. Das Verkaufsverbot bzw. die Vernichtungsverpflichtung klingen zwar auf dem Papier bzw. beim Neuverkauf über Online-Plattformen gut, ich bezweifele allerdings, dass in stationären Ladenlokalen längst verkaufte Produkte von den Käufern vernichtet werden. Bei dieser Art der Gesetzeslage bzw. -auslegung funktionieren weder das Vorsorgeprinzip, ein realer Verbraucherschutz noch nachträgliche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Ich bitte auch um Beachtung, dass die Anfrage neben dem IFG auch weitere Gesetze umfasst. Bei Nicht-Zuständigkeit bitte ich um Weiterleitung der Anfrage an die zuständige Behörde sowie um eine kurze Information. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>