Unerlaubtes Bauen im Mischgebiet

Anfrage an: Landkreis Harz

In Reinstedt einem Ortsteil von Falkenstei/Harz wird seid Anfang des Jahres illegal ohne Baugenehmigung und ohne Grundstückskauf ein Gerüstbaubetrieb eingerichtet und betrieben. Alle Bürger von Reinstedt sind erstaunt darüber

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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Waltraut Trautewig
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I…
An Landkreis Harz Details
Von
Waltraut Trautewig
Betreff
Unerlaubtes Bauen im Mischgebiet [#199835]
Datum
8. Oktober 2020 16:21
An
Landkreis Harz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Reinstedt einem Ortsteil von Falkenstei/Harz wird seid Anfang des Jahres illegal ohne Baugenehmigung und ohne Grundstückskauf ein Gerüstbaubetrieb eingerichtet und betrieben. Alle Bürger von Reinstedt sind erstaunt darüber
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Waltraut Trautewig Anfragenr: 199835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199835/ Postanschrift Waltraut Trautewig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Waltraut Trautewig
Landkreis Harz
Sehr geehrte Frau Trautewig, ich benötige von Ihnen die Anschrift des betreffenden Grundstückes. Mit freundliche…
Von
Landkreis Harz
Betreff
AW: Unerlaubtes Bauen im Mischgebiet [#199835]
Datum
9. Oktober 2020 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Trautewig, ich benötige von Ihnen die Anschrift des betreffenden Grundstückes. Mit freundlichen Grüßen
Waltraut Trautewig
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> das Grundstück befindet sich in Reinstedt…
An Landkreis Harz Details
Von
Waltraut Trautewig
Betreff
AW: Unerlaubtes Bauen im Mischgebiet [#199835]
Datum
9. Oktober 2020 15:22
An
Landkreis Harz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> das Grundstück befindet sich in Reinstedt Schielestraße Ecke Dornbergsweg. Das Grundstück ist als Mischgebiet im Bebauungsplan ausgewiesen und liegt zudem noch im Überschwemmungsgebiet. Mit freundlichen Grüßen Waltraut Trautewig Anfragenr: 199835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199835/ Postanschrift Waltraut Trautewig << Adresse entfernt >>
Landkreis Harz
Sehr geehrte Frau Trautewig, auf Grund Ihrer Anfrage über das Internetportal „https://Fragdenstaat.de“ hat meine …
Von
Landkreis Harz
Betreff
AW: Unerlaubtes Bauen im Mischgebiet [#199835]
Datum
2. November 2020 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Trautewig, auf Grund Ihrer Anfrage über das Internetportal „https://Fragdenstaat.de“ hat meine Behörde die angezeigte Nutzung auf dem o.g. Grundstück kontrolliert. Dabei wurde Folgendes festgestellt: Auf dem Grundstück lagern Gerüstteile. Im südlichen Bereich des Grundstückes befindet sich ein aus Gerüstteilen und Trägern errichteter überdachter Lagerplatz (Unterstand) für Gerüstbohlen. Der Unterstand ist ca. 42 m x 8 m groß und hat eine Höhe von ca. 4 m. Nach meinem Kenntnisstand ist die Reinstedter Gerüstbau GmbH Eigentümer dieses Grundstückes. Diese Firma hat auf dem Grundstück einen Lagerplatz eingerichtet und dazu auch diesen Unterstand als Übergangslösung bis zur Errichtung von geplanten Lagerhallen aufgestellt. Nach § 58 Abs. 1 i.V.m. § 60 Abs. 1 BauO LSA bedarf die Errichtung von Anlagen einer Baugenehmigung. Auch die Einrichtung eines Lagerplatzes ohne Gebäude bedarf einer solchen Baugenehmigung. Diese wurde bisher weder beantragt noch erteilt. Der Eigentümer hat aber 2 Bauvoranfragen für die Errichtung von 2 Hallen in meiner Behörde eingereicht. Diese befinden sich jedoch noch in Bearbeitung und berechtigen selbst bei positiver Bescheidung nicht zum Bauen. Sollte sich bei der Prüfung der Bauvoranfragen ergeben, dass diese unzulässig sind, muss der Lagerplatz wieder zurückgebaut werden. Da das Ergebnis noch aussteht, werde ich den Rückbau zunächst nicht einfordern. Ich werde den Sachverhalt aber weiter bauordnungsrechtlich verfolgen und bei Erfordernis Maßnahmen ergreifen, um einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Harz
Ihre Anfrage vom 05.10.2020 Sehr geehrte Frau Trautewig, Sie haben am 09.10.2020 den Landkreis Harz um eine Ausku…
Von
Landkreis Harz
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.10.2020
Datum
4. November 2020 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Trautewig, Sie haben am 09.10.2020 den Landkreis Harz um eine Auskunft ersucht. Um Ihnen diese Auskünfte zugänglich zu machen benötige ich Ihre Mithilfe. Könnten Sie mir bitte eine Adresse zu diesem „Gerüstbaubetrieb„ nennen. Es würde mir auch helfen wenn Sie das Grundstück näher bezeichnen würden oder den Betreiber des Gerüstbaubetriebes. Ich benötige diese Information um die Akte bzw. die Auskunft zu identifizieren die Sie benötigen. Zu Ihrer Frage nach den Kosten kann ich Ihnen vorab sagen, dass sich dieser nach dem § 10 IZG LSA bestimmt. Zur Kostenbestimmung hat das Land Sachsen-Anhalt die IZG LSA Kostenverordnung erlassen. Diese habe Ich ihnen als PDF Datei angehängt. Bei einem Aufwand von unter 50 € oder sonstiger Geringfügigkeit kann von einer Kostenerhebung abgesehen werden nach § 10 Abs. 2 a IZG LSA. Od dies der Fall ist kann ich Ihnen jedoch nur sagen wenn Sie mir näheres zu Ihrem Auskunftsanspruch sagen. Vorab könnte es sein, dass Personenbezogene Daten von Dritten betroffen sind, um diese an Sie weitergeben zu können bedarf es einer Begründung von Ihnen gem. § 7 Abs. III IZG LSA. Wenn ich die gewünschten Informationen für Sie ausfindig gemacht würde ich gern mit Ihnen besprechen wie ich Ihnen diese zukommen lassen kann. Mit besten Grüßen
Waltraut Trautewig
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199835] Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >>…
An Landkreis Harz Details
Von
Waltraut Trautewig
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199835]
Datum
4. November 2020 10:14
An
Landkreis Harz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> die Anschrift usw. müsste eigentlich der Baubaehörde bzw. der Stadt Falkenstein bekannt sein. Reinstedter Gerüstbau GmbH Eschenweg 21 06463 Falkenstein Harz OT Reinstedt Sollten irgendwelche Kosten für mich entstanden sein, können Sie mir gerne die Rechnung per Mail zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Waltraut Trautewig Anfragenr: 199835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199835/ Postanschrift Waltraut Trautewig << Adresse entfernt >>
Waltraut Trautewig
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199835] Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >>…
An Landkreis Harz Details
Von
Waltraut Trautewig
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199835]
Datum
4. November 2020 11:19
An
Landkreis Harz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich möchte ihnen auch bei Ihren weiteren Entscheidungen noch zu bedenken geben, dass es sich bei diesem Grundstück um ein Überschwemmungsgebiet handelt. Andere, viel kleinere Bauvorhaben, wie zum Beispiel ein Wintergarten mit der Größe 3 x 5 Meter, wurden im Überschwemmungsgebiet nicht genehmigt. Als Anlage sende ich Ihnen noch die Karte des Landes Sachsen-Anhalt mit den Überflutungsgebieten in Reinstedt. Mit freundlichen Grüßen Waltraut Trautewig Anhänge: - metaver-uberschwemmungsgebiet-ganz-reinstedt.pdf - metaver-uberschwemmungsgebiet-reinstedt.pdf Anfragenr: 199835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199835/ Postanschrift Waltraut Trautewig << Adresse entfernt >>
Landkreis Harz
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199835] Sehr geehrte Frau Trautewig, bisher sind noch keine Kosten entstanden d…
Von
Landkreis Harz
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199835]
Datum
5. November 2020 12:10
Status
Sehr geehrte Frau Trautewig, bisher sind noch keine Kosten entstanden die die Grenze von 50 € übersteigen. Eine Stundenabrechnung habe ich noch nicht vorgenommen, diese ist bisher auch noch minimal (20 Minuten). Durch Ihre Informationen konnte ich nun die Akten eingrenzen aus denen Sie Auskünfte wünschen. Bezüglich der Bautätigkeit in der von Ihnen genannten Ortslage und dem von Ihnen genannten Bauträger gibt es mehrere Verfahren. Es wurden bisher zwei Bauvoranfragen gestellt, durch die Reinstedter Gerüstbau GmbH für die Errichtung von Lagerhallen. Es wurden bisher noch keine Bauanträge eingereicht, es wurde keine Baugenehmigung erteilet. Es wurden zu den Voranfragen nicht die Fehlenden Unterlagen nachgereicht. Weiterhin wurde auf Ihre Anfrage hin ein Bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet wegen unerlaubtem Bauen im Mischgebiet. In diesem Verfahren haben Sie bereits kontakt mit unseren Mitarbeitern aufgenommen. Das Verfahren befindet sich im Anfangsstadium. Hier ist noch keine Verfügung ergangen, die Mitarbeiter der Behörde ermitteln noch. Diese drei Verfahren sind in der Angelegenheit bei uns gelistet. Möchten Sie nun in die Verfahrensakten Akteneinsicht erhalten? Und wenn ja in welche? Oder reichen Ihnen die Informationen die ich Ihnen gegeben habe? Bezüglich der Eigentumsrechte an dem Grundstück müssten Sie im Grundbuchamt Quedlinburg anfragen. Dazu kann Ihnen der Landkreis keine rechtsverbindlichen Aussagen geben. Bisher hält sich der Verwaltungsaufwand noch gering, sodass ich von einer Kostenerhebung absehen werde. Mit besten Grüßen

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Waltraut Trautewig
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199835] Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >>…
An Landkreis Harz Details
Von
Waltraut Trautewig
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199835]
Datum
5. November 2020 16:21
An
Landkreis Harz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> im Namen vieler Bürger der Gemeinde Reinsted,t möchte ich noch einmal unseren und meinen Dank für die Antworten aussprechen. Unsere Verwunderung war und ist sehr groß, dass die Firma ohne jegliche Genehmigung, unter Duldung der Stadt Falkenstein/Harz, auf dem Grundstück Aktivitäten durchführt. Wir sehen jedoch, dass Sie und die Behörden des Landkreises das Problem aufgegriffen haben und auch diesbezüglich tätig geworden sind. Wir hoffen nur, dass es nicht "unter den Tisch gekehrt wird", und vernünftig nach geltendem Recht bearbeitet wird. Vorerst reichen uns und auch mir die Antworten. Wir werden das Geschehen auf dem Grundstück im Auge behalten und melden uns gegebenenfalls später noch einmal bei Ihnen und Ihrer Behörde. Mit freundlichen Grüßen Waltraut Trautewig Anfragenr: 199835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199835/ Postanschrift Waltraut Trautewig << Adresse entfernt >>