Unerreichbarkeit der Online Services des Bundesrats am 22.03.2024

Anfrage an: Bundesrat

Amtliche Informationen und Kommunikation zwischen den Verantwortlichen, aus der hervorgeht, wieso die Webseite und Online Services des Bundesrats auf www.bundesrat.de am 22.03.2024 von 09:00 bis mindestens 09:36 nicht erreichbar war.

Amtliche Informationen, wann die vollständige Servicefunktionalität wiederhergestellt war, wie man einen solchen Serviceausfall vor wichtigen Bundesratssitzungen in Zukunft vermeiden will und die Zugriffszahlen für den Livestream des Bundesrats am 22.03.2024, falls verfügbar.

Ich danke für ihre Zeit und Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2024
  • Frist
    24. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Amtliche Informationen und Kommunikat…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unerreichbarkeit der Online Services des Bundesrats am 22.03.2024 [#303845]
Datum
22. März 2024 09:37
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Amtliche Informationen und Kommunikation zwischen den Verantwortlichen, aus der hervorgeht, wieso die Webseite und Online Services des Bundesrats auf www.bundesrat.de am 22.03.2024 von 09:00 bis mindestens 09:36 nicht erreichbar war. Amtliche Informationen, wann die vollständige Servicefunktionalität wiederhergestellt war, wie man einen solchen Serviceausfall vor wichtigen Bundesratssitzungen in Zukunft vermeiden will und die Zugriffszahlen für den Livestream des Bundesrats am 22.03.2024, falls verfügbar. Ich danke für ihre Zeit und Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303845/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrat
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen Zugang zu amtlichen Informationen sowie Kommunikation zwis…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Unerreichbarkeit der Online Services des Bundesrats am 22.03.2024 [#303845]
Datum
22. April 2024 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen Zugang zu amtlichen Informationen sowie Kommunikation zwischen den Verantwortlichen, aus der hervorgeht, wieso die Webseite und Online Services des Bundesrats auf www.bundesrat.de am 22.03.2024 von 09:00 bis mindestens 09:36 nicht erreichbar war. Weiterhin beantragen Sie Auskunft darüber, wann die vollständige Servicefunktionalität wiederhergestellt war, wie man einen solchen Serviceausfall vor wichtigen Bundesratssitzungen in Zukunft vermeiden will und erfragen die Zugriffszahlen für den Livestream des Bundesrats am 22.03.2024, falls verfügbar. Gerne stellen wir Ihnen diese Informationen im Anhang (Ausfallprotokoll, Vermerk) zur Verfügung. Einzig die konkreten Zugriffszahlen sind für uns nicht zugänglich, so dass darüber keine Auskunft erteilt werden kann. Ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen