Unfällen mit Radfahrer*innen und Fahrerfluchten

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut dem Artikel unter https://www.morgenpost.de/berlin/article230700648/Polizei-fordert-Fahrrad-Kennzeichen-in-Berlin.html befürwortet die Polizeipräsidentin eine Kennzeichnung für Fahrräder. Grund seien immer mehr Unfälle mit Radfahrern und Fahrerfluchten.

Ich bitte Sie um Übermittlung der zugrundeliegenden Zahlen, also: Anzahl der Unfälle mit fahrerflüchtigen Radfahrer*innen von 2015 bis heute (oder längere Zeiträume, falls dies für die Bewertung durch die Polizeipräsidentin von Relevanz war).

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Günter Bartsch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Artikel unter…
An Polizei Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Unfällen mit Radfahrer*innen und Fahrerfluchten [#201162]
Datum
19. Oktober 2020 09:20
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Artikel unter https://www.morgenpost.de/berlin/article230700648/Polizei-fordert-Fahrrad-Kennzeichen-in-Berlin.html befürwortet die Polizeipräsidentin eine Kennzeichnung für Fahrräder. Grund seien immer mehr Unfälle mit Radfahrern und Fahrerfluchten. Ich bitte Sie um Übermittlung der zugrundeliegenden Zahlen, also: Anzahl der Unfälle mit fahrerflüchtigen Radfahrer*innen von 2015 bis heute (oder längere Zeiträume, falls dies für die Bewertung durch die Polizeipräsidentin von Relevanz war). Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch Anfragenr: 201162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201162/ Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>

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Günter Bartsch
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfällen mit Radfahrer*innen und Fahrerf…
An Polizei Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Unfällen mit Radfahrer*innen und Fahrerfluchten [#201162]
Datum
22. Dezember 2020 10:18
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfällen mit Radfahrer*innen und Fahrerfluchten“ vom 19.10.2020 (#201162) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 201162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201162/