Unfallgefahr, Gehweg der Blankenbergstr. 2 in 12161 Berlin

wir sind ein mittelständisches Unternehmen, Grundbesitzverwaltung Dames GmbH, welches für die Verwaltung der WEG Blankenbergstr. 2 verantwortlich ist.
Die Mieter sowie Eigentümer dieses Objekts machten uns darauf aufmerksam, dass die Gehwegplatten vor dem Haupteingang des Hauses unterhöhlt sind, weshalb sowohl für Passanten als auch Anwohner eine erhebliche Unfallgefahr besteht.
Angesichts dieser Aushöhlung der Gehwegplatten bitten wir Sie um die Begradigung des Gehwegs, um einem Unfallrisiko entgegenzuwirken.

Herzlichen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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Greta Mohr
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Tiefbauamt Berlin-Mitte (Wedding, Tiergarten) Details
Von
Greta Mohr
Betreff
Unfallgefahr, Gehweg der Blankenbergstr. 2 in 12161 Berlin [#197663]
Datum
23. September 2020 13:53
An
Tiefbauamt Berlin-Mitte (Wedding, Tiergarten)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir sind ein mittelständisches Unternehmen, Grundbesitzverwaltung Dames GmbH, welches für die Verwaltung der WEG Blankenbergstr. 2 verantwortlich ist. Die Mieter sowie Eigentümer dieses Objekts machten uns darauf aufmerksam, dass die Gehwegplatten vor dem Haupteingang des Hauses unterhöhlt sind, weshalb sowohl für Passanten als auch Anwohner eine erhebliche Unfallgefahr besteht. Angesichts dieser Aushöhlung der Gehwegplatten bitten wir Sie um die Begradigung des Gehwegs, um einem Unfallrisiko entgegenzuwirken. Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Greta Mohr Anfragenr: 197663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197663/ Postanschrift Greta Mohr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Greta Mohr

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, die genannte Örtlichkeit befindet sich nicht im Bezirk Mitte von Berlin und somit …
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Unfallgefahr, Gehweg der Blankenbergstr. 2 in 12161 Berlin [#197663]
Datum
23. September 2020 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, die genannte Örtlichkeit befindet sich nicht im Bezirk Mitte von Berlin und somit ist das Straßen- und Grünflächenamt Mitte nicht Ihr Ansprechpartner. Sie müssen sich bitte immer an das zuständige Amt des Bezirkes wenden, in dem die Örtlichkeit liegt. Mit freundlichen Grüßen