Ungeeichte Supercharger von Tesla in Deutschland

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut dem Artikel „Tesla betreibt gut 1.800 Supercharger in Deutschland illegal“ [1] von Golem entsprechen gut 1.800 Supercharger von Tesla nicht dem deutschen Eichrecht. Ich bitte Sie daher, mir alle Ihre Informationen über nicht geeichte Supercharger von Tesla zuzusenden.
Zudem bitte ich um den kompletten Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Firma Tesla in Bezug auf diese Problematik.

[1] https://www.golem.de/news/eichrechtsverstoss-tesla-betreibt-gut-1-800-supercharger-in-deutschland-illegal-2208-167585.html

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Artikel „Tesla betreibt gut 1.800 Superch…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ungeeichte Supercharger von Tesla in Deutschland [#257238]
Datum
16. August 2022 21:36
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Artikel „Tesla betreibt gut 1.800 Supercharger in Deutschland illegal“ [1] von Golem entsprechen gut 1.800 Supercharger von Tesla nicht dem deutschen Eichrecht. Ich bitte Sie daher, mir alle Ihre Informationen über nicht geeichte Supercharger von Tesla zuzusenden. Zudem bitte ich um den kompletten Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Firma Tesla in Bezug auf diese Problematik. [1] https://www.golem.de/news/eichrechtsverstoss-tesla-betreibt-gut-1-800-supercharger-in-deutschland-illegal-2208-167585.html Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257238/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Anfrage vom 16.08.2022 teile ich Ihnen mit, dass dem RP Tübin…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
Ungeeichte Supercharger von Tesla in Deutschland [#257238]
Datum
25. August 2022 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Anfrage vom 16.08.2022 teile ich Ihnen mit, dass dem RP Tübingen keinerlei Information und Schriftverkehr mit der Firma Tesla bzgl. der ungeeichten Ladesäulen vorliegt. Ihre begehrte Information ist somit nicht bei uns als informationspflichtigen Stelle vorhanden im Sinne von § 3 Nr. 3 LIFG, § 2 Abs. 1 VIG und § 24 Abs. 1 UVwG. Wir werden Ihre Anfrage nicht an andere Stellen weiterleiten, da für uns keine Verpflichtung zur Informationsbeschaffung besteht. Mit freundlichen Grüßen