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Ungenehmigte Baumfällungen

1. Daten zu der Anzahl an Bäumen, die in den letzten 5 Jahren ohne Genehmigung gefällt wurden, wenn möglich mit der Unterscheidung, ob dies durch eine Privatperson oder ein Unternehmen geschehen ist.

2. Die gesamthöhe an Strafzahlungen, die Unternehmen in Folge ungenehmigter Baumfällungen in den letzten 5 Jahren zahlen mussten, sofern rechtlich möglich, unter Nennung der Namen der Unternehmen.

Ich bitte um Befreiung der Gebühren für diesen Antrag, da ich die Anfrage für den gemeinnützigen GRÜNE LIGA Berlin e.V. stelle.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ungenehmigte Baumfällungen [#26670]
Datum
19. Februar 2018 10:32
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Daten zu der Anzahl an Bäumen, die in den letzten 5 Jahren ohne Genehmigung gefällt wurden, wenn möglich mit der Unterscheidung, ob dies durch eine Privatperson oder ein Unternehmen geschehen ist. 2. Die gesamthöhe an Strafzahlungen, die Unternehmen in Folge ungenehmigter Baumfällungen in den letzten 5 Jahren zahlen mussten, sofern rechtlich möglich, unter Nennung der Namen der Unternehmen. Ich bitte um Befreiung der Gebühren für diesen Antrag, da ich die Anfrage für den gemeinnützigen GRÜNE LIGA Berlin e.V. stelle.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung weitergeleitet mit der…
Von
Behörde
Betreff
AW: Ungenehmigte Baumfällungen [#26670]
Datum
19. Februar 2018 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung weitergeleitet mit der Bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne bin ich Ihnen mit folgenden Informationen behilflich. Ihre Fragen …
Von
Behörde
Betreff
Ungenehmigte Baumfällungen [#26670] - Antwort
Datum
22. Februar 2018 14:28
Status
image001.jpg
6,9 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne bin ich Ihnen mit folgenden Informationen behilflich. Ihre Fragen an sich lassen sich aber nicht beantworten. Wieviel Bäume in unserem Bezirk ohne Genehmigungen gefällt wurden entzieht sich unserer Kenntnis, wir haben nur Informationen über bekannte, meist angezeigte Fälle. Auch unterscheidet unsere Statistik nicht zwischen „privat“ und „gewerblich“. Die Dunkelziffer an illegal gefällten Bäumen beträgt ein Vielfaches der verfolgten Fälle. Es gab in den vergangen 5 Jahren ca. 182 verfolgte Owis wegen ungenehmigten Fällungen, die mit einem Bußgeld von insgesamt 55.153,13 € geahndet worden sind. Owi Anzahl der Jahr ungenehmigten Fällungen Bußgeld 2013 38 12.505,00 € 2014 35 5.211,50 € 2015 68 23.921,63 € 2016 20 8.463,00 € 2017 21 5.052,00 € Eine genaue Anzahl der gefällten Bäume lässt sich kurzfristig nicht ermitteln, da sonst jeder einzelne Vorgang mit exakter Angabe der Bäume aus den restlichen 5 Jahren geprüft werden müsste. Zu beachten ist, dass die Bußgelder, die beim Gericht landen, von der Justiz fast durchgängig reduziert werden oder Verfahren eingestellt werden. Das wäre auch mal einen Artikel wert. Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle, zufriedenstellende Antwort. Mit freundlic…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ungenehmigte Baumfällungen [#26670] - Antwort [#26670]
Datum
22. Februar 2018 14:32
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle, zufriedenstellende Antwort. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 26670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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