Uniformschriftzüge der Ortspolizeibehörde Weil der Stadt
Der uniformierte Außendienst der Stadt Weil der Stadt als Ortspolizeibehörde tritt mit Uniformen auf, welche groß den Schriftzug "POLIZEI" zeigen. Darunter ist um ein vielfaches verkleinert, sodass es nahezu nicht mehr wahrnehmbar ist, noch der Schritfzug "BEHÖRDE" angebracht.
(Link zum Bild: https://ibb.co/JqJ4BsT)
Hierdurch entsteht schnell der Eindruck, gerade auch aufgrund der enormen Ähnlichkeit in der Gestaltung des Schriftzuges zu jenem auf den Uniformen der Landespolizei, als würde es sich bei den Bediensteten um Beamte des Polizeivollzugsdienstes handeln. Es ist bei derarter Ausgestaltung wohl davon auszugehen, dass dieser Effekt nicht unbeabsichtigt war. Gleichwohl gemeindliche Vollzugsbedienstete gem. § 125 PolG BW die Stellung von Polizeibeamten haben und die Ortspolizeibehörden gem. § 104 PolG BW neben dem Polizeivollzugsdienst unweigerlich Teil der Polizei sind, treten die Ortspolizeibehörden im Land regelmäßig als "POLIZEIBEHÖRDE" und nicht als "POLIZEI" auf.
Da es sich hierbei um eine Frage nicht nur lokaler oder regionaler Bedeutung handelt werden Sie gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob ein Auftreten der Ortspolizeibehörden als "POLIZEI", sowie in der beschriebenen Form zulässig ist, da hier nach außen hin offensichtlich die Zugehörigkeit zum Polizeivollzugsdienst vorgespiegelt werden soll, während die korrekte Zuordnung zur Ortspolizeibehörde schon fast verschleiert wird.
Antwort verspätet
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Datum5. Mai 2023
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29. Dezember 2023
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