Unionsrechtswidrige Änderung der § 2, 2a FreizügG/EU

-Dokumente mit Erwägungen zur Streichung von § 2 Abs. 5 FreizügG/EU in der vor dem 25.04.2023 geltenden Fassung:

"Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, haben das gleiche Recht, wenn sie im Besitz eines anerkannten oder sonst zugelassenen Passes oder Passersatzes sind und sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen."

-Dokumente mit Erwägungen zur Einführung des

§ 2a Abs. 2 S. 1 FreizügG/EU in der ab dem 25.04.2023 geltenden Fassung

"Familienangehörige und nahestehende Personen, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums."

Ergänzende Erläuterung:
Hierbei - insbesondere aber nicht ausschließlich - zum Themenkomplex warum im Hinblick auf Art. 6 der Richtlinie 2004/38/EG und Art. 56 AEUV unionsrechtswidrig ein nationaler Visazwang für Familienangehörige von Unionsbürgern durch § 2a Abs. 2 S. 1 FreizügG/EU eingeführt wurde und die zuvor unionsrechtskonforme Regelung aus § 2 Abs. 5 FreizügG/EU ersatzlos entfernt wurde.

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  • Datum
    20. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
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Daniel Lautenbacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Dokumente mit Erwägungen zur Streich…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
Unionsrechtswidrige Änderung der § 2, 2a FreizügG/EU [#297881]
Datum
20. Januar 2024 19:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Dokumente mit Erwägungen zur Streichung von § 2 Abs. 5 FreizügG/EU in der vor dem 25.04.2023 geltenden Fassung: "Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, haben das gleiche Recht, wenn sie im Besitz eines anerkannten oder sonst zugelassenen Passes oder Passersatzes sind und sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen." -Dokumente mit Erwägungen zur Einführung des § 2a Abs. 2 S. 1 FreizügG/EU in der ab dem 25.04.2023 geltenden Fassung "Familienangehörige und nahestehende Personen, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums." Ergänzende Erläuterung: Hierbei - insbesondere aber nicht ausschließlich - zum Themenkomplex warum im Hinblick auf Art. 6 der Richtlinie 2004/38/EG und Art. 56 AEUV unionsrechtswidrig ein nationaler Visazwang für Familienangehörige von Unionsbürgern durch § 2a Abs. 2 S. 1 FreizügG/EU eingeführt wurde und die zuvor unionsrechtskonforme Regelung aus § 2 Abs. 5 FreizügG/EU ersatzlos entfernt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 297881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297881/ Postanschrift Daniel Lautenbacher E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher

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