Uniper Rettung

Unterlagen aus denen hervorgeht welcher Unternehmenswert von Uniper als Grundlage der Festlegung der Rettung angenommen wurde. Bei Uniper handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit einen finnischen Anteilseigner Fortum in Höhe 77,96 % (Stand 31.12.2021) als Großaktionär. Der durch Fortum von E.ON SE übernommene Beteiligung in Höhe von 46,65 % an Uniper mit 172.439.375 Uniper-Aktien ergeben hochgerechnet ca. 366.000.000 Aktien. Bei dem aktuellen Aktienkurs (Stand 08.09.2021 um 12:00 Uhr) in Höhe von 4,65 EUR ergibt sich ein Gesamtwert aller Aktien in Höhe von ca. 1,7 Mrd. EUR. Ich bitte um Erläuterung der Rechtfertigung einer Unterstützung von Uniper in Höhe von über 15 Mrd. EUR, der Nachweiserbringung in welcher Höhe eine staatliche Übernahme von Uniper erfolgt und wie die vertragliche Gestaltung hinsichtlich Übergang, Rückzahlung und Rückübertragung der Gelder an die zur Zahlung verpflichteten Gaskunden erfolgt.
Welche Regelungen wurden hinsichtlich der Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder getroffen? Aus dem Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG gehen die Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hervor (https://www.uniper.energy/sites/default/files/2022-04/verguetungsbericht_hv_2022.pdf).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus de…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Uniper Rettung [#258669]
Datum
8. September 2022 13:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen hervorgeht welcher Unternehmenswert von Uniper als Grundlage der Festlegung der Rettung angenommen wurde. Bei Uniper handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit einen finnischen Anteilseigner Fortum in Höhe 77,96 % (Stand 31.12.2021) als Großaktionär. Der durch Fortum von E.ON SE übernommene Beteiligung in Höhe von 46,65 % an Uniper mit 172.439.375 Uniper-Aktien ergeben hochgerechnet ca. 366.000.000 Aktien. Bei dem aktuellen Aktienkurs (Stand 08.09.2021 um 12:00 Uhr) in Höhe von 4,65 EUR ergibt sich ein Gesamtwert aller Aktien in Höhe von ca. 1,7 Mrd. EUR. Ich bitte um Erläuterung der Rechtfertigung einer Unterstützung von Uniper in Höhe von über 15 Mrd. EUR, der Nachweiserbringung in welcher Höhe eine staatliche Übernahme von Uniper erfolgt und wie die vertragliche Gestaltung hinsichtlich Übergang, Rückzahlung und Rückübertragung der Gelder an die zur Zahlung verpflichteten Gaskunden erfolgt. Welche Regelungen wurden hinsichtlich der Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder getroffen? Aus dem Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG gehen die Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hervor (https://www.uniper.energy/sites/default/files/2022-04/verguetungsbericht_hv_2022.pdf).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258669/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag vom 08.09.2022 - hier: Zwischennachricht Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schr…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 08.09.2022 - hier: Zwischennachricht
Datum
26. Oktober 2022 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben sende ich Ihnen in Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 08.09.2022 ausschließlich per E-Mail zu. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#258669] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Uniper …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#258669]
Datum
1. April 2024 17:33
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Uniper Rettung“ (08.09.2022, #258669) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>