Unrechtmäßige Prüfung von Schnullerhaltern

zum o. g. Kassenzeichen erhielt ich von Ihnen eine Mahnung, da die Forderung gegen mich nicht gerechtfertigt ist. Bereits in meiner Email an Frau Merk am 02.12.2023 erläuterte ich diesbezüglich das die Grundlage für eine Prüfung unserer Artikel in dem Fall Schnullerhalter nicht als Spielzeug verkauft werden, sondern diese dienen den eigentlichen Zweck! Meine Email an Frau Merk füge ich bei, diesbezüglich bekam ich bis dato keine Rückmeldung!

Die offene Forderung ist umgehend zu Stunden, bis der Sachverhalt geklärt ist.

Des Weiteren wurde seitens des Gewerbeaufsichtsamtes immer noch nicht offen gelegt aus welchem Grund eine Kontrolle meines Onlineshops stattgefunden hat. (Gemäß LTranspG)

Die zugesandten Schnullerhalter wurde bis dato auch nicht wieder an mich zurückgesendet!

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zum o. g. Kassenzeichen erhielt ich von…
An Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unrechtmäßige Prüfung von Schnullerhaltern [#297166]
Datum
14. Januar 2024 17:16
An
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zum o. g. Kassenzeichen erhielt ich von Ihnen eine Mahnung, da die Forderung gegen mich nicht gerechtfertigt ist. Bereits in meiner Email an Frau Merk am 02.12.2023 erläuterte ich diesbezüglich das die Grundlage für eine Prüfung unserer Artikel in dem Fall Schnullerhalter nicht als Spielzeug verkauft werden, sondern diese dienen den eigentlichen Zweck! Meine Email an Frau Merk füge ich bei, diesbezüglich bekam ich bis dato keine Rückmeldung! Die offene Forderung ist umgehend zu Stunden, bis der Sachverhalt geklärt ist. Des Weiteren wurde seitens des Gewerbeaufsichtsamtes immer noch nicht offen gelegt aus welchem Grund eine Kontrolle meines Onlineshops stattgefunden hat. (Gemäß LTranspG) Die zugesandten Schnullerhalter wurde bis dato auch nicht wieder an mich zurückgesendet!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297166/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unrechtmäßige Prüfung von Schnullerhaltern“ vom 14.01.2024 (#29716…
An Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unrechtmäßige Prüfung von Schnullerhaltern [#297166]
Datum
17. Februar 2024 08:21
An
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unrechtmäßige Prüfung von Schnullerhaltern“ vom 14.01.2024 (#297166) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>