Unrechtsmäßige Gebühren

Anfrage an: Sparkasse Soest

- Wurden Gebühren zu unrecht erhoben, wie in dem Fall vom BGH Urteil vom April 2021 [1][2]?
Wenn ja:
- Anzahl der Kunden, bei welchen solche Gebühren abgebucht worden sind
- Anzahl der Kunden, welche die Gebühren zurückgefordert haben
- Anzahl der Kunden, welche die Gebühren zurückerstattet bekommen haben
- Anzahl der Kunden, bei welchen die Sparkasse ohne vorherige Forderung die Gebühren zurückerstattet hat

[1] https://youtu.be/rFchubVBn3M
[2] https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/artikel-bgh-urteil-bankgebuehren-100.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2022
  • Frist
    9. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Sparkasse Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unrechtsmäßige Gebühren [#236959]
Datum
7. Januar 2022 00:28
An
Sparkasse Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wurden Gebühren zu unrecht erhoben, wie in dem Fall vom BGH Urteil vom April 2021 [1][2]? Wenn ja: - Anzahl der Kunden, bei welchen solche Gebühren abgebucht worden sind - Anzahl der Kunden, welche die Gebühren zurückgefordert haben - Anzahl der Kunden, welche die Gebühren zurückerstattet bekommen haben - Anzahl der Kunden, bei welchen die Sparkasse ohne vorherige Forderung die Gebühren zurückerstattet hat [1] https://youtu.be/rFchubVBn3M [2] https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/artikel-bgh-urteil-bankgebuehren-100.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236959/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie auf die First für meine Anfrage hinweisen. Diese läuft am 09.02.202…
An Sparkasse Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unrechtsmäßige Gebühren [#236959]
Datum
2. Februar 2022 23:21
An
Sparkasse Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie auf die First für meine Anfrage hinweisen. Diese läuft am 09.02.2022 ab. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236959/
Sparkasse Soest
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 07.01.2022, mit der Sie uns bitten, Ihnen Informationen…
Von
Sparkasse Soest
Betreff
WG: Unrechtsmäßige Gebühren [#236959]
Datum
4. Februar 2022 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 07.01.2022, mit der Sie uns bitten, Ihnen Informationen zu erteilen, die betriebliche Daten unseres Hauses betreffen. Als Rechtsgrundlage nennen Sie das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen und das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes. Diese Gesetze gelten jedoch ausschließlich für öffentliche Stellen und damit nicht für unser Haus. Ein Anspruch Ihrerseits auf die gewünschten Informationen besteht daher nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich verweise auf die Seite des LDIs [1], wo Sparkassenverbände explizit genannt wer…
An Sparkasse Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unrechtsmäßige Gebühren [#236959]
Datum
4. Februar 2022 14:19
An
Sparkasse Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich verweise auf die Seite des LDIs [1], wo Sparkassenverbände explizit genannt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Informationsfreiheit/Inhalt/070302_FAQ/Anwenwenden.html Anfragenr: 236959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236959/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unrechtsmäßige Gebühren“ [#236959]
Datum
4. Februar 2022 17:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236959/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Sparkasse SoestWerl sagt, dass diese nicht vom IFG erfasst wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 236959.pdf Anfragenr: 236959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236959/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unrechtsmäßige Gebühren“ vom 07.01.2022 (#23695…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage „Unrechtsmäßige Gebühren“ [#236959]
Datum
17. Februar 2022 14:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unrechtsmäßige Gebühren“ vom 07.01.2022 (#236959) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Darüber hinaus möchte auf die Mail des LDI vom 07.02 und meiner Mail vom 04.02 hinweisen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236959/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Emails vom 04.02.2022 und vo…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antwort: AW: Vermittlung bei der Anfrage „Unrechtsmäßige Gebühren“ [#236959]
Datum
21. Februar 2022 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
graycol.gif
105 Bytes


Sehr Antragsteller/in in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Emails vom 04.02.2022 und vom 17.02.2022. Die verzögerte Beantwortung bitten wir höflich zu entschuldigen. Mit Ihren Emails bitten Sie um Auskunft, ob unser Haus unter Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 27.04.2021 (Az.: XI ZR 26/20) zu Unrecht Gebühren erhoben hat. Der BGH hat mit Urteil vom 27.04.2021 (Az.: XI ZR 26/20) entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam ist, wenn sie ohne inhaltliche Einschränkung eine Änderungsmöglichkeit der AGB für den Fall vorsieht, dass der Vertragspartner den ihm angebotenen Änderungen nicht innerhalb einer gewissen Zeit widerspricht. Auch unser Haus hat in den letzten Jahren vergleichbare Änderungsklauseln verwendet und Änderungen von AGB und Anpassungen von Entgelten auf Basis dieser Klausel vorgenommen. Die in der Vergangenheit auf diese Art und Weise mitgeteilten Bedingungsänderungen und Entgeltanpassungen waren daher unter Umständen anfänglich unwirksam. Das bedeutet aber nach unserer Rechtsauffassung nicht, dass die Entgelte, die wir unseren Kunden berechnet haben, zu Unrecht erhoben wurden. Die Sparkasse SoestWerl bietet ein vielfältiges und qualifiziertes Angebot an Produkten und Beratung an. Die unseren Kunden dafür berechneten Preise und Entgelte sind marktgerecht und stellen damit eine angemessene Gegenleistung für in Anspruch genommenen Leistungen unseres Hauses dar. Um sämtliche unter Umständen bestehenden rechtlichen Unsicherheiten zu beseitigen, haben wir unsere Kunden dennoch um Zustimmung zu unseren aktuellen Vertragsbedingungen und Preisen gebeten und mittlerweile eine Zustimmungsquote von ca. 90 % erreicht. Wir hoffen, wir konnten Ihre Anfrage damit umfassend beantworten. Mit freundlichen Grüßen