Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr

Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr
Anfrage an: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Hinweis für das BMIH: Es geht hier um persönliche fachliche gewerbliche Qualifikationen im Bereich des BMVerkehr und nicht um wirtschaftliche materielle Schutz-Patente im Sinne des Gebrauchsmusterschutzes. Es liegt wohl ein Mißverständnis vor. Daher diese erneute Anfrage.

Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr

Bitte erklären Sie die Unstimmigkeit der gewerblichen Berechtigungen/Patente/Lizenzen im BMVerkehr

Luftfahrt:
- gehobener Dienst: Lizenz Berufspilot (ab ca. 700 Std. erreichbar)
- höherer Dienst: Lizenz Verkehrspilot
Begründung:
- Bedarf
- Keine staatliche Schulen, daher Ausbildung auf eigene Kosten

Seeschifffahrt:
Die Schulabschlüsse Fachschule (SgNautiker) und Hochschule (BA) sind lt. internationalen Übereinkommen STCW patentbezogen gleichwertig.
Begründung: -Vorhergehende dreijährige Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM)
Ländernachvollzug beim Hamburger Hafennautiker:
- gehobener Dienst: Patent (STCW) Kapitän (zweijährige Tätigkeit als Wachoffizier)
- höherer Dienst: Vierjährige Tätigkeit, davon zwei Jahre als Kapitän

Binnenschifffahrt:
Auch die Binnenschifffahrt ist international u.a. auf dem Rhein und der Donau tätig (Kommission Rhein, Danube). Daher ist auch eine entspr. Verortung in ISCED 2011: ISCED 655: einschl. Meister-Vorbereitungskurse über 880 Std. anzuregen.
Auch wird in der Binnenschifffahrt keine geregelte Schulausbildung zum Patent Schiffsführer angeboten. Es erfolgt eine privat organisierte Patenvorbereitung bzw. die Teilnahme an privaten Lehrgängen (u.a. Schulschiff RHEIN).
Auch wurde der Personalbedarf in der Binnenschifffahrt bereits vor Jahren in der Studie Personalbedarf in der Schifffahrt festgestellt. Die Binnenschifffahrt gehört zum dortigen Sekundärbereich. Deutlich wurde der Bedarf insbesondere bei Wasserschutzpolizei, Wasserstraßenverwaltung, Lotsen.
In der Binnenschifffahrt werden die notwendigen Patente/Befähigungen additiv/senkrecht/vertikal erworben:
- Rettungsschwimmabzeichen: Pro Schein Prämie 30 € BG-Verkehr
- Schifferdienstbuch Matrose-Motorenwart: Einjährige Fahrtzeit im Motorenbereich, Motorenlehrgang
- Patente Fahrtgebiete A und B mit FB 1-4
- Streckenpatente
- Sprechfunk UBI
- Radarzeugnis
- Gefahrgut ADNR
- HH-Hafen: gewerbliche Personenbeförderung

Anregung: Persönliche objektive additive bildungsbezogene materielle Gesamtschau aller Qualifikationen unabhängig von einem Ministerium/Behörde/Hochschule

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
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Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unstimmigkeit der…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr [#245549]
Datum
5. April 2022 11:09
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr Anfrage an: Bundesministerium des Innern und für Heimat Hinweis für das BMIH: Es geht hier um persönliche fachliche gewerbliche Qualifikationen im Bereich des BMVerkehr und nicht um wirtschaftliche materielle Schutz-Patente im Sinne des Gebrauchsmusterschutzes. Es liegt wohl ein Mißverständnis vor. Daher diese erneute Anfrage. Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr Bitte erklären Sie die Unstimmigkeit der gewerblichen Berechtigungen/Patente/Lizenzen im BMVerkehr Luftfahrt: - gehobener Dienst: Lizenz Berufspilot (ab ca. 700 Std. erreichbar) - höherer Dienst: Lizenz Verkehrspilot Begründung: - Bedarf - Keine staatliche Schulen, daher Ausbildung auf eigene Kosten Seeschifffahrt: Die Schulabschlüsse Fachschule (SgNautiker) und Hochschule (BA) sind lt. internationalen Übereinkommen STCW patentbezogen gleichwertig. Begründung: -Vorhergehende dreijährige Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM) Ländernachvollzug beim Hamburger Hafennautiker: - gehobener Dienst: Patent (STCW) Kapitän (zweijährige Tätigkeit als Wachoffizier) - höherer Dienst: Vierjährige Tätigkeit, davon zwei Jahre als Kapitän Binnenschifffahrt: Auch die Binnenschifffahrt ist international u.a. auf dem Rhein und der Donau tätig (Kommission Rhein, Danube). Daher ist auch eine entspr. Verortung in ISCED 2011: ISCED 655: einschl. Meister-Vorbereitungskurse über 880 Std. anzuregen. Auch wird in der Binnenschifffahrt keine geregelte Schulausbildung zum Patent Schiffsführer angeboten. Es erfolgt eine privat organisierte Patenvorbereitung bzw. die Teilnahme an privaten Lehrgängen (u.a. Schulschiff RHEIN). Auch wurde der Personalbedarf in der Binnenschifffahrt bereits vor Jahren in der Studie Personalbedarf in der Schifffahrt festgestellt. Die Binnenschifffahrt gehört zum dortigen Sekundärbereich. Deutlich wurde der Bedarf insbesondere bei Wasserschutzpolizei, Wasserstraßenverwaltung, Lotsen. In der Binnenschifffahrt werden die notwendigen Patente/Befähigungen additiv/senkrecht/vertikal erworben: - Rettungsschwimmabzeichen: Pro Schein Prämie 30 € BG-Verkehr - Schifferdienstbuch Matrose-Motorenwart: Einjährige Fahrtzeit im Motorenbereich, Motorenlehrgang - Patente Fahrtgebiete A und B mit FB 1-4 - Streckenpatente - Sprechfunk UBI - Radarzeugnis - Gefahrgut ADNR - HH-Hafen: gewerbliche Personenbeförderung Anregung: Persönliche objektive additive bildungsbezogene materielle Gesamtschau aller Qualifikationen unabhängig von einem Ministerium/Behörde/Hochschule
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 245549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245549/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/9#1 Sehr geehrter Herr Schroeder, ich bedauere das entstandene Missverständnis. Die Zuständigkeit für …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr [#245549]
Datum
5. April 2022 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/9#1 Sehr geehrter Herr Schroeder, ich bedauere das entstandene Missverständnis. Die Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Ich stelle anheim, sich dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, bisher habe ich weder vom BMVerkehr noch vom BMIH eine Reaktion erhalten. Mit fr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr [#245549]
Datum
16. April 2022 10:42
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bisher habe ich weder vom BMVerkehr noch vom BMIH eine Reaktion erhalten. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 245549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245549/