Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr

Das BMIH weist auf die Zuständigkeit des BMVD hin, daher wende ich mich an Sie.
Die Bundes-Wasserstraßenverwaltung hat mich jedoch informiert, dass mein Schreiben zur BLV-Laufbahnzuordnung der Schifferpatente ähnlich der Lizenz Berufspiloten an das BMIH weitergeleitet wurde.
Wer ist nun zuständig?

Luftfahrt:
- gehobener Dienst: Lizenz Berufspilot (ab ca. 700 Std. erreichbar)
- höherer Dienst: Lizenz Verkehrspilot
Begründung:
- Bedarf
- Keine staatliche Schulen, daher Ausbildung auf eigene Kosten

Seeschifffahrt:
Die Schulabschlüsse Fachschule (SgNautiker) und Hochschule (BA) sind lt. internationalen Übereinkommen STCW patentbezogen gleichwertig.
Begründung: -Vorhergehende dreijährige Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM)
Ländernachvollzug beim Hamburger Hafennautiker:
- gehobener Dienst: Patent (STCW) Kapitän (zweijährige Tätigkeit als Wachoffizier)
- höherer Dienst: Vierjährige Tätigkeit, davon zwei Jahre als Kapitän

Binnenschifffahrt:
Auch die Binnenschifffahrt ist international u.a. auf dem Rhein und der Donau tätig (Kommission Rhein, Danube). Daher ist auch eine entspr. Verortung in ISCED 2011: ISCED 655: einschl. Meister-Vorbereitungskurse über 880 Std. anzuregen.
Auch wird in der Binnenschifffahrt keine geregelte Schulausbildung zum Patent Schiffsführer angeboten. Es erfolgt eine privat organisierte Patenvorbereitung bzw. die Teilnahme an privaten Lehrgängen (u.a. Schulschiff RHEIN).
Auch wurde der Personalbedarf in der Binnenschifffahrt bereits vor Jahren in der Studie Personalbedarf in der Schifffahrt festgestellt. Die Binnenschifffahrt gehört zum dortigen Sekundärbereich. Deutlich wurde der Bedarf insbesondere bei Wasserschutzpolizei, Wasserstraßenverwaltung, Lotsen.
In der Binnenschifffahrt werden die notwendigen Patente/Befähigungen additiv/senkrecht/vertikal erworben:
- Rettungsschwimmabzeichen: Pro Schein Prämie 30 € BG-Verkehr
- Schifferdienstbuch Matrose-Motorenwart: Einjährige Fahrtzeit im Motorenbereich, Motorenlehrgang
- Patente Fahrtgebiete A und B mit FB 1-4
- Streckenpatente
- Sprechfunk UBI
- Radarzeugnis
- Gefahrgut ADNR
- HH-Hafen: gewerbliche Personenbeförderung

Anregung: Persönliche objektive additive bildungsbezogene materielle Gesamtschau aller Qualifikationen unabhängig von einem Ministerium/Behörde/Hochschule

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BMIH weist au…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr [#245631]
Datum
5. April 2022 20:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BMIH weist auf die Zuständigkeit des BMVD hin, daher wende ich mich an Sie. Die Bundes-Wasserstraßenverwaltung hat mich jedoch informiert, dass mein Schreiben zur BLV-Laufbahnzuordnung der Schifferpatente ähnlich der Lizenz Berufspiloten an das BMIH weitergeleitet wurde. Wer ist nun zuständig? Luftfahrt: - gehobener Dienst: Lizenz Berufspilot (ab ca. 700 Std. erreichbar) - höherer Dienst: Lizenz Verkehrspilot Begründung: - Bedarf - Keine staatliche Schulen, daher Ausbildung auf eigene Kosten Seeschifffahrt: Die Schulabschlüsse Fachschule (SgNautiker) und Hochschule (BA) sind lt. internationalen Übereinkommen STCW patentbezogen gleichwertig. Begründung: -Vorhergehende dreijährige Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM) Ländernachvollzug beim Hamburger Hafennautiker: - gehobener Dienst: Patent (STCW) Kapitän (zweijährige Tätigkeit als Wachoffizier) - höherer Dienst: Vierjährige Tätigkeit, davon zwei Jahre als Kapitän Binnenschifffahrt: Auch die Binnenschifffahrt ist international u.a. auf dem Rhein und der Donau tätig (Kommission Rhein, Danube). Daher ist auch eine entspr. Verortung in ISCED 2011: ISCED 655: einschl. Meister-Vorbereitungskurse über 880 Std. anzuregen. Auch wird in der Binnenschifffahrt keine geregelte Schulausbildung zum Patent Schiffsführer angeboten. Es erfolgt eine privat organisierte Patenvorbereitung bzw. die Teilnahme an privaten Lehrgängen (u.a. Schulschiff RHEIN). Auch wurde der Personalbedarf in der Binnenschifffahrt bereits vor Jahren in der Studie Personalbedarf in der Schifffahrt festgestellt. Die Binnenschifffahrt gehört zum dortigen Sekundärbereich. Deutlich wurde der Bedarf insbesondere bei Wasserschutzpolizei, Wasserstraßenverwaltung, Lotsen. In der Binnenschifffahrt werden die notwendigen Patente/Befähigungen additiv/senkrecht/vertikal erworben: - Rettungsschwimmabzeichen: Pro Schein Prämie 30 € BG-Verkehr - Schifferdienstbuch Matrose-Motorenwart: Einjährige Fahrtzeit im Motorenbereich, Motorenlehrgang - Patente Fahrtgebiete A und B mit FB 1-4 - Streckenpatente - Sprechfunk UBI - Radarzeugnis - Gefahrgut ADNR - HH-Hafen: gewerbliche Personenbeförderung Anregung: Persönliche objektive additive bildungsbezogene materielle Gesamtschau aller Qualifikationen unabhängig von einem Ministerium/Behörde/Hochschule
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 245631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245631/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Bearbeitungsnachricht mit angabe über die zuständige Stel…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr [#245631]
Datum
12. April 2022 13:21
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Bearbeitungsnachricht mit angabe über die zuständige Stelle. Ein schreiben der Bundeswasserstrassenverwaltung wurde zuständigkeitshalber an Sie weitergeleitet: BLV, gehobener Dienst, Berufspilot- Schifferpatent Binnen B. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 245631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245631/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Digitales und Verkehr Z 25/286.2/1-1195 IFG Sehr geehrter Herr Schroeder, zu Ihrem Antrag …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 04.04.2022 - "Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr" (#245631)
Datum
21. April 2022 12:27
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Digitales und Verkehr Z 25/286.2/1-1195 IFG Sehr geehrter Herr Schroeder, zu Ihrem Antrag vom 04.04.2022 übersende ich Ihnen beigefügte Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, Az: Z25/286.2/1-1195 IFG Auskunftsersuchen über amtliche Dokumente/Informationen d…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.04.2022 - "Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr" (#245631) [#245631]
Datum
23. April 2022 12:39
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Az: Z25/286.2/1-1195 IFG Auskunftsersuchen über amtliche Dokumente/Informationen des BM Digitales und Verkehr zum Sachverhalt Verortung BLV Lizenz Berufspilot gehobener Dienst. Sehr << Anrede >> bekannt ist mir folgender Sachverhalt: In der BLV-Luftfahrt ist zugeordnet: - Gehobener Dienst: Lizenz Berufspilot - Höherer Dienst: Lizenz Verkehrspilot Begründet wird diese beamtenbezogene Zuordnung beim Luftfahrtbundesamt mit dem Personalbedarf und dass in diesem Bereich keine kostenlosen staatlichen Schulen ausbilden. Um ein besseres Einkommen zu ermöglichen, wäre auch eine Anstellung als angestellter nach der Entgeltsordnung möglich. Es erfolgte jedoch eine Einstellung als Beamter im gehobenen/höheren Dienst. Für die Einstellung als Beamter ist normal die Voraussetzung: - gehobener Dienst: Bachelor/ 6sem. HS-Studium oder gleichwertige Qualifikation - Höherer Dienst: Master/Bachelor mit 2,5 Jahren Tätigkeit Die Pilotenausbildung wird privat finanziert. Dem Internet entnehme ich, dass kein formeller allgemeinbildender Abschluss Voraussetzung ist. Die Gesamtausbildung vom „Fußgänger“ zum Berufspiloten dauert ab 700 Std. Der Verkehrspilot ist wohl etwa dem Fachschulabschluss SgTechniker gleichzusetzen. Unabhängig von der Besoldungszuordnung wurde sicherlich die fachliche BLV-Laufbahnqualifikation zum gehobenen/höheren Dienst festgestellt. Daher bitte ich um Auskunft, wie die fachliche Qualifikation/Gleichwertigkeit der Lizenz Berufspilot zum gehobenen Dienst festgestellt/begründet wurde. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 245631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245631/

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Joachim Schroeder
Sehr << Anrede >> Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 245631 Antwort an: <&l…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.04.2022 - "Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr" (#245631) [#245631]
Datum
4. Mai 2022 13:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 245631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245631/