Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr

BMIH

Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr

Bitte erklären Sie die Unstimmigkeit der gewerblichen Berechtigungen/Patente/Lizenzen im BMVerkehr

Luftfahrt:
- gehobener Dienst: Lizenz Berufspilot (ab ca. 700 Std. erreichbar)
- höherer Dienst: Lizenz Verkehrspilot
Begründung:
- Bedarf
- Keine staatliche Schulen, daher Ausbildung auf eigene Kosten

Seeschifffahrt:
Die Schulabschlüsse Fachschule (SgNautiker) und Hochschule (BA) sind lt. internationalen Übereinkommen STCW patentbezogen gleichwertig.
Begründung: -Vorhergehende dreijährige Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM)
Ländernachvollzug beim Hamburger Hafennautiker:
- gehobener Dienst: Patent (STCW) Kapitän (zweijährige Tätigkeit als Wachoffizier)
- höherer Dienst: Vierjährige Tätigkeit, davon zwei Jahre als Kapitän

Binnenschifffahrt:
Auch die Binnenschifffahrt ist international u.a. auf dem Rhein und der Donau tätig (Kommission Rhein, Danube). Daher ist auch eine entspr. Verortung in ISCED 2011: ISCED 655: einschl. Meister-Vorbereitungskurse über 880 Std. anzuregen.
Auch wird in der Binnenschifffahrt keine geregelte Schulausbildung zum Patent Schiffsführer angeboten. Es erfolgt eine privat organisierte Patenvorbereitung bzw. die Teilnahme an privaten Lehrgängen (u.a. Schulschiff RHEIN).
Auch wurde der Personalbedarf in der Binnenschifffahrt bereits vor Jahren in der Studie Personalbedarf in der Schifffahrt festgestellt. Die Binnenschifffahrt gehört zum dortigen Sekundärbereich. Deutlich wurde der Bedarf insbesondere bei Wasserschutzpolizei, Wasserstraßenverwaltung, Lotsen.
In der Binnenschifffahrt werden die notwendigen Patente/Befähigungen additiv/senkrecht/vertikal erworben:
- Rettungsschwimmabzeichen: Pro Schein Prämie 30 € BG-Verkehr
- Schifferdienstbuch Matrose-Motorenwart: Einjährige Fahrtzeit im Motorenbereich, Motorenlehrgang
- Patente Fahrtgebiete A und B mit FB 1-4
- Streckenpatente
- Sprechfunk UBI
- Radarzeugnis
- Gefahrgut ADNR
- HH-Hafen: gewerbliche Personenbeförderung

Anregung: Persönliche objektive additive bildungsbezogene materielle Gesamtschau aller Qualifikationen unabhängig von einem Ministerium/Behörde/Hochschule

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: BMIH Unstimmigke…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr [#245440]
Datum
4. April 2022 07:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BMIH Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr Bitte erklären Sie die Unstimmigkeit der gewerblichen Berechtigungen/Patente/Lizenzen im BMVerkehr Luftfahrt: - gehobener Dienst: Lizenz Berufspilot (ab ca. 700 Std. erreichbar) - höherer Dienst: Lizenz Verkehrspilot Begründung: - Bedarf - Keine staatliche Schulen, daher Ausbildung auf eigene Kosten Seeschifffahrt: Die Schulabschlüsse Fachschule (SgNautiker) und Hochschule (BA) sind lt. internationalen Übereinkommen STCW patentbezogen gleichwertig. Begründung: -Vorhergehende dreijährige Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM) Ländernachvollzug beim Hamburger Hafennautiker: - gehobener Dienst: Patent (STCW) Kapitän (zweijährige Tätigkeit als Wachoffizier) - höherer Dienst: Vierjährige Tätigkeit, davon zwei Jahre als Kapitän Binnenschifffahrt: Auch die Binnenschifffahrt ist international u.a. auf dem Rhein und der Donau tätig (Kommission Rhein, Danube). Daher ist auch eine entspr. Verortung in ISCED 2011: ISCED 655: einschl. Meister-Vorbereitungskurse über 880 Std. anzuregen. Auch wird in der Binnenschifffahrt keine geregelte Schulausbildung zum Patent Schiffsführer angeboten. Es erfolgt eine privat organisierte Patenvorbereitung bzw. die Teilnahme an privaten Lehrgängen (u.a. Schulschiff RHEIN). Auch wurde der Personalbedarf in der Binnenschifffahrt bereits vor Jahren in der Studie Personalbedarf in der Schifffahrt festgestellt. Die Binnenschifffahrt gehört zum dortigen Sekundärbereich. Deutlich wurde der Bedarf insbesondere bei Wasserschutzpolizei, Wasserstraßenverwaltung, Lotsen. In der Binnenschifffahrt werden die notwendigen Patente/Befähigungen additiv/senkrecht/vertikal erworben: - Rettungsschwimmabzeichen: Pro Schein Prämie 30 € BG-Verkehr - Schifferdienstbuch Matrose-Motorenwart: Einjährige Fahrtzeit im Motorenbereich, Motorenlehrgang - Patente Fahrtgebiete A und B mit FB 1-4 - Streckenpatente - Sprechfunk UBI - Radarzeugnis - Gefahrgut ADNR - HH-Hafen: gewerbliche Personenbeförderung Anregung: Persönliche objektive additive bildungsbezogene materielle Gesamtschau aller Qualifikationen unabhängig von einem Ministerium/Behörde/Hochschule
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 245440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245440/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4-12017/1#1 - Schroeder, Joachim Sehr geehrter Herr Schroeder, Ihre Zuschrift vom 04. April 2022 an da…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
220404, Schroeder, Joachim, WG: Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr [#245440]
Datum
4. April 2022 14:32
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4-12017/1#1 - Schroeder, Joachim Sehr geehrter Herr Schroeder, Ihre Zuschrift vom 04. April 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) haben wir erhalten. Sie erbitten darin u.a. Klärung zu „Unstimmigkeit der gewerblichen Berechtigungen/Patente/Lizenzen im BMVerkehr“ Das Bundesinnenministerium ist in dieser Angelegenheit der falsche Ansprechpartner. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an das** Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) **zu wenden.  https://www.dpma.de/marken/markenschutz/index.html Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) (a**us dem Geschäftsbereich des BMJ – Bundesministerium der Justiz** https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html ) ist zuständig für die Fragestellungen. **Das DPMA ist das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte Patentamt.** Hauptsitz ist München. DPMA ist Partner in einem Netzwerk nationaler, europäischer und internationaler Schutzrechtssysteme. Hier finden Sie die **Kontaktdaten**: https://www.dpma.de/service/kundenservice/index.html Ich hoffe, diese Angaben helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, entsorechend Ihrem hinweis habe ich eine neue Fragdenstaat- Anfrage an das BMVerke…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: 220404, Schroeder, Joachim, WG: Unstimmigkeit der Patente innerhalb des BMVerkehr [#245440]
Datum
9. April 2022 10:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, entsorechend Ihrem hinweis habe ich eine neue Fragdenstaat- Anfrage an das BMVerkehr eingereicht. Wie ausgeführt, wurde ich von der Wasserstrassenverwaltung des Bundes über die Weiterleitung an Sie (BMIH) informiert. Daher müsste Ihnen der Sachverhalt, die Unstimmigkeit zwischen den Binnenschifffahrtspatenten und der Lizenz Berufspilot mit dem Zugang BLV zum gehobenen Dienst vorliegen. Wie dargestellt, wird die BLV-Zuordnung der Lizenz Pilot begründet, dass keine geregelte schulische Ausbildung angeboten wird. - gehobener Dienst: Berufspilot (ab ca. 700 Std) - höherer Dienst: Verkehrspilot Diese Begründung greift auch für die Patente der Binnenschifffahrt B für die FB 1-4. Auch hier gibt es keine schulische geregelte Patentvorbereitung. Die Vorbereitung erfolgt in privat organisierter Form auf eigene Kosten (z.B. Schulschiff RHEIN). Nitwendig ist daher eine vergleichende materielle (redundante/additive/senkrechte) Bildungsgesamtschau aller notwendigen Qualifikationen zum Schiffsführer in der Binnenschifffahrt mit den Fahrtgebieten 1-4 und Streckenpatente sowie den Zusatzqualifikationen Funk, Radar, Gefahrgut usw. Unter diesen Gesichtspunkten ist ein Abgleich mit dem Berufspiloten und dessen Zuordnung zum gehobenen Dienst anzuraten. Auch erfolgt eine Diskriminierung gegenüber der Seefahrt. Dort werden die Schulabschlüsse Fachschule (SgNautiker) und Hochschule (BA) lt. internationalem Übereinkommen STCW patentbezogen/gewerblich gleichgestellt. Begründet wird dies mit der vorhergehenden dreijährigen Ausbildung zum Schiffsmechaniker (SM) Auch die Binnenscxhifffahrt ist z.B. auf dem Rhein und Donau international tätig. Anzuraten ist eine ähnliche Gleichwertigkeit wie beim SG-Nautiker über die Schifffahrts-Kommissionen Rhein und Danube. Unstimmig ist damit die formelle Wertung der Qualifikationen innerhalb des Bundesministerium Verkehr für die Abteilungen Binnenschifffahrt, Seefahrt und Luftfahrt im Zusammenwirken mit dem BMIH. Der Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67 enthält die Passage " (...) Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an (...). Letztendliche Frage ist, welche beruflichen Qualifikationen/Patente/Lizenzen werden dem gehobenen/höheren Dienst zugeordnet? Es mag sein, dass dieser konkrete Bereich noch nicht in der politischen Ampel-Abstimmung ist, und daher beim BMVerkehr und BMIH noch nicht relevant ist. Dann ermöglicht diese Eingabe eine Novellierung der Bundes-Beamten/Laufbahngesetze fachlich voranzutreiben. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 245440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245440/