Unter welchen Bedingungen müssen derzeit Optiker arbeiten?

Ich arbeite als Optiker und wir führen derzeit noch Refraktionen und Linsenanpassungen durch. Außerdem passen wir neue Sehhilfen an. Der empfohlene Mindestabstand von 1bis 1,5 kann dabei nicht eingehalten werden. Einmalhandschuhe und Mundschutz ist nicht vorgesehen. Wie sollen sich die Mitarbeiter schützen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich …
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unter welchen Bedingungen müssen derzeit Optiker arbeiten? [#182941]
Datum
19. März 2020 12:55
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich arbeite als Optiker und wir führen derzeit noch Refraktionen und Linsenanpassungen durch. Außerdem passen wir neue Sehhilfen an. Der empfohlene Mindestabstand von 1bis 1,5 kann dabei nicht eingehalten werden. Einmalhandschuhe und Mundschutz ist nicht vorgesehen. Wie sollen sich die Mitarbeiter schützen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182941 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen die verspätete Rückantwort. Bezüglich des Schutzes der Mitarbe…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Unter welchen Bedingungen müssen derzeit Optiker arbeiten? [#182941]
Datum
13. April 2020 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen die verspätete Rückantwort. Bezüglich des Schutzes der Mitarbeiter sind sie als Inhaberin bzw. der Arbeitsschuzbeauftragte Ihres Geschäftes verantwortlich. Aufrund der bei Ihnen zwingend vorhandenen Nähe zu den Kunden*innen empfiehlt sich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, nicht als ein solcher Antrag gewertet wird, da Sie lediglich Information erfragt haben. Mit freundlichen Grüßen