Unterabteilung Mandatsdienste

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Zusendung der Einrichtungsverfügung der Unterabteilung Mandatsdienste (incl. der Referate in der Unterabteilung), aus der die Aufgabenabgrenzung hervorgeht
sowie Mitteilung, wieviele Mitarbeiter die Unterabteilung in welchen Besoldungs-/Tarifgruppen in den einzelnen Referaten beschäftigt und wieviele Mitarbeiter männlich und weiblich sind.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage in dieser Form zu teuer, geteilt
Auskunft zu Kosten unglaubhaft

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Mai 2017
  • Frist
    17. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Unterabteilung Mandatsdienste [#21519]
Datum
14. Mai 2017 21:41
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Einrichtungsverfügung der Unterabteilung Mandatsdienste (incl. der Referate in der Unterabteilung), aus der die Aufgabenabgrenzung hervorgeht sowie Mitteilung, wieviele Mitarbeiter die Unterabteilung in welchen Besoldungs-/Tarifgruppen in den einzelnen Referaten beschäftigt und wieviele Mitarbeiter männlich und weiblich sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2017 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, da…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2017
Datum
13. Juni 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2017 [#21519] Sehr geehrt<< Anred…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2017 [#21519]
Datum
14. Juni 2017 04:13
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 13.06.2017. Ich darf darauf hinweisen, dass die gesetzliche Beantwortungsfrist nahezu komplett dafür aufgebraucht wurde diese Mitteilung zu erstellen. Mir ist auch nicht nachvollziehbar, wieso hier Archivakten beigezogen werden müssen, die zumal von einem Auskunftsanspruch nach dem IFG gar nicht erfasst sind. Archivakten können auf der Grundlage des Bundesarchivgesetzes eingesehen werden und sind somit eine spezialgesetzliche Regelung, die dem IFG vorgeht. Hier handelt es sich jedoch um Unterlagen, die im laufenden Geschäftsbetrieb erforderlich sind, weil sie die Grundlage für die Aufgabenabgrenzung sind. Insofern ist davon auszugehen, dass diese Unterlagen auch aktuell zur Verfügung stehen und vorgelegt werden können. Die Grundlage der jetzigen Organisation wurde meines Wissens auch vor nicht allzu langer Zeit gelegt. Insofern bitte ich um Mitteilung, wieso laufende Vorgänge sich im Archiv befinden sollen. Diesseits wird weiterhin von einer einfachen Auskunft ausgegangen, nachdem Ihre Information widerspruchlich und in sich nicht schlüssig ist. Vielmehr, sollte dies tatsächlich zutreffen, duerfte es sich hier um ein Organisationsversagen handeln, welches nach der Rechtsprechung nicht zu Lasten des Auskunftsanspruches geht. Nur ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass auch der Einsatz je eines Mitarbeiters des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes nicht erläuterbar ist. Ich habe hier den Verdacht, dass die Kosten künstlich in die Höhe getrieben werden sollen, um den Auskunftsanspruch zu unterlaufen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 21519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Anlage
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
4. Juli 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Anlage
Mohammed Al Sharkey
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-124/2017 [#21519] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-124/2017 [#21519]
Datum
4. Juli 2017 13:12
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Das laufende Vorgänge im Archiv landen (meines Wissens besteht die UA Mandatsdienste noch und die Frage der Aufgabenabgrenzung ist keine Angelegenheit, die laufend zur Verfügung stehen sollte in einer geordneten Verwaltung) ist nicht glaubwürdig. Das in einem geordneten Archiv sechs Arbeitsstunden benötigt werden, um diese Unterlagen herauszusuchen, erscheint auch sehr fragwürdig und lässt auf Mängel in der Aktenführung und Organisation schliessen. Da aber offenbar die Kombination der beiden Anfragen Probleme aufwirft, ziehe ich die Anfrage in dieser Form zurück. Nunmehr wurden die Unterlagen ja herausgesucht und stehen auch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 21519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-124/2017 [#21519] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich d…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-124/2017 [#21519]
Datum
4. Juli 2017 15:10
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich darf der Vollständigkeit halber noch auf Ihre Ausführungen zu § 41 Abs. 2 VwVfG hinweisen. Die vollständige Vorschrift lautet: „1Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. 2Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. 3Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.“ Die von Ihnen genannte Drei-Tages-Frist hat somit lediglich eine Fiktionswirkung, soweit nicht das Gegenteil behauptet wird. Die Beweislast über die Zustellung wie auch die Einhaltung der in Satz 1 genannten Frist trifft die Verwaltungsbehoerde. Abschliessend darf ich bitten, mir die Verfahrensakte zu diesem Verfahren zukommen zu lassen in Form einer elektronischen Kopie. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 21519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Kostennote
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. Juli 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Kostennote

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Mohammed Al Sharkey
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#21519] ZR 4-1334-IFG-124/2017 Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#21519]
Datum
13. Juli 2017 14:08
An
Deutscher Bundestag
Status
ZR 4-1334-IFG-124/2017 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.07.2017. Mit Ausnahme der Frage, dass ich noch gebeten hatte mir den internen Schriftverkehr Ihrer Behörde zuzusenden, verstehe ich die Ausführungen Ihrerseits nicht, nachdem ich den Antrag vom 14.05.2017 aufgrund Ihrer Ausführungen in Ihrem Schreiben vom 04.07.2017 mit Email vom 04.07.2017 zurückgezogen habe. Damit ist das Verfahren einzustellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aus Effizienzgründe auf zukünftige Schreiben zu diesem Verfahren nicht mehr antworten werde und darf abschliessend noch einmal um Zusendung der Akte Ihrer Behörde in diesem Verfahren in elektronischer Form bitten. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 21519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey