Unterbrechung des Leistungsbezuges wegen Schwierigkeiten bei der Briefzustellung
Dem Verfasser sind Fälle im Detail bekannt, in denen das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg den Leistungsbezug von Alg2-Empfangenden ohne jede Vorwarnung und ohne das Vorliegen eines Fehlverhaltens unterbrochen hat. Als Anlass für die Unterbrechung wurde angegeben, dass Schreiben an die Post-Adresse der Alg2-Emfangenden nicht zugestellt werden konnten. Nach der Versicherung, weiterhin an dieser Adresse zu wohnen, wurden die Zahlungen fortgesetzt. Durch die 1-2 Wochen verzögerte Auszahlung kommt es zu erheblichen Problemen, da ein Großteil der Alg2-Emfangenden über keinerlei Rücklagen verfügt. In jedem Fall führt es zu Verzögerungen bei der Mietzahlung und anderen Zahlungsverpflichtungen, Gebühren für Lastschrift-Rückbuchungen, Mehrkosten für Einzeltickets oder zwangsläufige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ohne gültiges Ticket, da das Jobcenter zumindest einmal, oft mehrmals zur Regelung der Angelegenheit aufgesucht werden muss.
1. Aus welchem Grund bzw. wegen welches Fehlverhaltens des Agl2-Empfangenden und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Unterbrechung des Leistungsbezuges, wenn Schreiben des Jobcenters als nicht zugestellbar zurückkommen? Genügt für das Ergreifen der Maßnahme die Vermutung eines Fehlverhaltens?
2. Wer verantwortet obige Entscheidungen? Wie ist der genaue Ablauf in einem solchen Fall? Welche Schrittfolge der zu ergreifenden Maßnahmen ist vorgesehen? Falls hierfür Weisungen existieren, bitten wir Sie diese vorzulegen.
3. Wird versucht die Zustellung unter Verwendung eines anderen Post-Dienstleisters zu wiederholen? Werden die wiederholten Schreiben als Einschreiben/PZU zugestellt?
4. Viele Alg2-Empfangenden geben gegenüber dem Jobcenter Tempelhof-Schöneberg weitere Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail und Telefonnummer an. Werden vor Unterbrechung des Leistungsbezuges immer/manchmal/nie die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten genutzt, beispielsweise um die betreffende Person zu einem irgendwie gearteten Nachweis der Wohnsituation zu bewegen? Wir bitten um Erläuterung, falls die Antwort nicht "immer" lautet. Wie werden derartige Kontaktaufnahmen dokumentiert?
5. Werden bei der Entscheidung des Falles weitere Aspekte berücksichtigt, wie beispielsweise die Art der Wohnverhältnisse, ob die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird, kürzliche Schreiben/Meldungen des Alg2-Empfangenden, die ggf. zusätzliche Indizien für oder gegen oben vermutetes Fehlverhalten liefern?
6. Wie viele Fälle von Unterbrechung des Leistungsbezuges gab es in diesem bzw. letztem Jahr aus den obigen Gründen? In welchem Prozentsatz der Fälle wurde der Leistungsbezug danach ohne Änderungen wie Sanktionen fortgesetzt? In welchem Prozentsatz der Fälle wurde ein Verschulden/Fehlverhalten des Leistungsempfangenden festgestellt?
7. Wie oben dargestellt hat die Unterbrechung des Leistungsbezuges in nahezu allen Fällen für Betroffene finanzielle Konsequenzen. Potentiell können auch extreme Auswirkungen wie Hunger oder Obdachlosigkeit die Folge sein. Wie kann das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg die Anwendung derartig harter Maßnahmen moralisch rechtfertigen, ohne zumindest vorher alle Möglichkeiten zur Klärung von Missverständnissen oder simplen Fehlern (beim Postdienstleister, der Versendestelle des Jobcenters, bei der Briefkastenbeschriftung des Alg2-Empfangenden) auszuschöpfen?
8. Bitte legen Sie statistisch dar, ob es in der Häufigkeit der Anwendung dieser Maßnahme einen Unterschied zwischen Alg2-Empfängern deutscher und nichtdeutscher Herkunft gibt. Sollte ein signifikanter Unterschied existieren, bitten wir um Begründung.
Information nicht vorhanden
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Datum5. Dezember 2017
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6. Januar 2018
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