Unterbringung in einem vollstationären Pflegeheim

Meine Mutter, Jahrgang 1933, ist seit dem 20.09. 2021 als "Notfall" in einem Pflgeheim in << Adresse entfernt >>. Als Sohn bat ich eine Pflegefachkraft, die Sekretärin und auch die Heimleitung, jeweils getrennt von einander und auch schon mehrfach, um ein Aufnahmegespräch zur Klärung der Pflegeplanung und der weiteren Formalitäten wie Heimvertrag etc. Bislang erhielt ich keine klärende Antwort und auch keinen Gesprächstermin. Es hieß von Seiten einer Pflegefachkraft nur: Es seien noch keine internen Zuständigkeiten geklärt. Frage: Innerhalb welcher Zeit sollte dieses möglich sein müssen? Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Mutter, Jahrg…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Senioren und Behinderte – Heimaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterbringung in einem vollstationären Pflegeheim [#229954]
Datum
27. September 2021 12:03
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Senioren und Behinderte – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Mutter, Jahrgang 1933, ist seit dem 20.09. 2021 als "Notfall" in einem Pflgeheim in << Adresse entfernt >>. Als Sohn bat ich eine Pflegefachkraft, die Sekretärin und auch die Heimleitung, jeweils getrennt von einander und auch schon mehrfach, um ein Aufnahmegespräch zur Klärung der Pflegeplanung und der weiteren Formalitäten wie Heimvertrag etc. Bislang erhielt ich keine klärende Antwort und auch keinen Gesprächstermin. Es hieß von Seiten einer Pflegefachkraft nur: Es seien noch keine internen Zuständigkeiten geklärt. Frage: Innerhalb welcher Zeit sollte dieses möglich sein müssen? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229954/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Lüneburg - Fachdienst Senioren und Behinderte – Heimaufsicht
Ihre Anfrage vom 27.09.2021 Sehr Antragsteller/in mir wurde, als Heimaufsicht des Landkreises Lüneburg, ihre E-Ma…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Senioren und Behinderte – Heimaufsicht
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.09.2021
Datum
27. September 2021 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mir wurde, als Heimaufsicht des Landkreises Lüneburg, ihre E-Mail zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die von Ihnen benannte Rechtsgrundlage findet jedoch keine Anwendung. Das Umweltinformationsgesetz hält Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung bereit. Aus Ihrer E-Mail kann ich nicht entnehmen, welche Hilfe sie bezüglich ihres Anliegens benötigen. Bitte teilen Sie mir daher mit, wie ich eventuell unterstützen kann. Es wäre zudem hilfreich zu wissen, um welche Einrichtung es sich handelt. Gern können Sie auch telefonisch Kontakt aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen