Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB

Auskünfte in Bezug auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB:
- Gibt es in Ihrer Zuständigkeit geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen?
- Falls ja, wie viele? Um welche Einrichtungen handelt es sich?
- Falls nein: Werden Kinder und Jugendliche aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskün…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273075]
Datum
14. März 2023 16:54
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte in Bezug auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB: - Gibt es in Ihrer Zuständigkeit geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen? - Falls ja, wie viele? Um welche Einrichtungen handelt es sich? - Falls nein: Werden Kinder und Jugendliche aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 273075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273075/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dieser Nachricht bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.03.2023. …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB
Datum
3. April 2023 13:29
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dieser Nachricht bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.03.2023. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB“ vom…
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273075]
Datum
1. Mai 2023 19:22
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB“ vom 14.03.2023 (#273075) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Wir wer…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273075]
Datum
3. Mai 2023 19:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Wir werden Ihre Anfrage zeitnah beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterbringung in geschlossenen Einrichtung…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273075]
Datum
3. Juni 2023 11:55
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB“ vom 14.03.2023 (#273075) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB“ vom…
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273075]
Datum
15. Juni 2023 08:18
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB“ vom 14.03.2023 (#273075) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie fragen in Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nach dem Be rl iner Informations…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
17. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie fragen in Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nach dem Be rl iner Informationsfreiheitsgesetz, ob in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen liegen und ob in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Kinder und Jugendliche in anderen Bundesländern in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als Landesjugendamt keine eigenen Einrichtungen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen betreibt und zum aktuellen Zeitpunkt keine Betriebserlaub nis gern.§ 45 SGB VIII für eine Einrichtung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen erteilt wurde . Außerdem werden in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Kinder und Jugendlichen in anderen Bundesländern in geschlossenen Einrichtungen untergebracht. Die Gewährung und Planung stationärer Hilfen zur Erziehung liegt in der Zuständigkeit der bezirklichen Jugendämter.

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Guten Tag Herr Semsrott, Ihre Anfrage müsste zuständigkeitshalber aus der Abteilung III bereits beantwortet sein.…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273075]
Datum
27. Juli 2023 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag Herr Semsrott, Ihre Anfrage müsste zuständigkeitshalber aus der Abteilung III bereits beantwortet sein. Dennoch habe ich bei mir in der Abteilung V im Bereich Einrichtungsaufsicht Jugendhilfe einmal nachgefragt und folgende Antworten erhalten: Mir war die Anfrage zwar bisher nicht bekannt, aber sie ist wie folgt zu beantworten: zu 1.+2.: Es gibt im Land Berlin keine geschlossene Einrichtung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 1631 BGB. zu 3.: Die stationäre Unterbringung von Berliner Kindern und Jugendlichen liegt in der Zuständigkeit der Berliner Jugendämter, dazu liegen uns keine Informationen vor. Homepage der Einrichtungsaufsicht Jugendhilfe: www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/aufsicht/einrichtungsaufsicht-fachinfo/<http://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/aufsicht/einrichtungsaufsicht-fachinfo/> Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Nachricht ein wenig weiterhelfen. Freundliche Grüße