Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB

Auskünfte in Bezug auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB:
- Gibt es in Ihrer Zuständigkeit geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen?
- Falls ja, wie viele? Um welche Einrichtungen handelt es sich?
- Falls nein: Werden Kinder und Jugendliche aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskün…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273076]
Datum
14. März 2023 16:54
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte in Bezug auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB: - Gibt es in Ihrer Zuständigkeit geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen? - Falls ja, wie viele? Um welche Einrichtungen handelt es sich? - Falls nein: Werden Kinder und Jugendliche aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 273076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273076/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB“ vom…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273076]
Datum
1. Mai 2023 19:23
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB“ vom 14.03.2023 (#273076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott