Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB

Auskünfte in Bezug auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB:
- Gibt es in Ihrer Zuständigkeit geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen?
- Falls ja, wie viele? Um welche Einrichtungen handelt es sich?
- Falls nein: Werden Kinder und Jugendliche aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskünfte in Bezug auf die Un…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273078]
Datum
14. März 2023 16:54
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte in Bezug auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB: - Gibt es in Ihrer Zuständigkeit geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen? - Falls ja, wie viele? Um welche Einrichtungen handelt es sich? - Falls nein: Werden Kinder und Jugendliche aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 273078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273078/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlos…
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB erreichte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 4 3 - Heimaufsicht, erzieherische Hilfen (TMBJS) über die Poststelle des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF). Im Referat 4 3 des TMBJS lieg die Zuständigkeit für Betriebserlaubniserteilung, Beratung und Aufsicht von Einrichtungen der teilstationären und stationären Jugendhilfeeinrichtungen im Freistaat Thüringen. In Thüringen gibt es eine Einrichtung, die Kinder und Jugendliche freiheitsentziehend unterbringt und betreut. Die Zuständigkeit des Referates liegt hierbei in den drei o. g. Punkten. Es handelt sich um eine Einrichtung gemäß § 45a SGB VIII, weshalb dort auch einen Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII erteilt wurde. Die Unterbringung der Betreuten erfolgt nach den §§ 34, 35, 35a SGB VIII. Zusätzlich ist der Unterbringungsbeschluss gemäß § 1631b BGB zwingend erforderlich, um die Unterbringung in der Einrichtung durchführen zu können. Bei der Einrichtung handelt es sich um das "Haus Christophorus", Pfafferode 102, 99974 Mühlhausen. Die Einrichtung hat 14 Betreuungsplätze in zwei Wohngruppen a 7 Plätze. Zur Verortung von Kindern und Jugendlichen in freiheitsentziehender Unterbringung aus dem Freistaat Thüringen, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständigen Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen. Im TMBJS liegen dazu keine Angaben vor. Das Referat 4 3 hat Ihre Anfrage an das TMASGFF zurückverwiesen, da dort die Zuständigkeit für die in geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrien untergebrachten Kindern und Jugendlichen liegt. Für weiter Fragen Ihrerseits stehen wir zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ihre Anfrage vom 14.3.23 nach Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) Sehr geehrter Herr Semsrott, im Anhang erhalte…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.3.23 nach Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG)
Datum
18. April 2023 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Anhang erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 14.3.23 nach Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG). Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen