Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB

Auskünfte in Bezug auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB:
- Gibt es in Ihrer Zuständigkeit geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen?
- Falls ja, wie viele? Um welche Einrichtungen handelt es sich?
- Falls nein: Werden Kinder und Jugendliche aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskünfte in Bezug auf die Unterbr…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273063]
Datum
14. März 2023 16:54
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte in Bezug auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB: - Gibt es in Ihrer Zuständigkeit geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen? - Falls ja, wie viele? Um welche Einrichtungen handelt es sich? - Falls nein: Werden Kinder und Jugendliche aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 273063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273063/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Sehr geehrter Herr Semsrott, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheits…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. März betr. Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273063]
Datum
6. April 2023 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Semsrott, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz. Nach Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung können wir Ihnen zu Ihrer Anfrage folgende Auskunft geben: Im Saarland gibt es aktuell keine "geschlossenen" Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in denen freiheitsbeschränkende Unterbringungen i.S. § 1631b BGB konzeptionell zugelassen sind. Mit einem Träger der Eingliederungshilfe findet derzeit ein Klärungsprozess zu den Möglichkeiten temporärer freiheitsbeschränkender Interventionen statt. Inwieweit Kinder und Jugendliche aus dem Saarland in anderen Bundesländer im Rahmen freiheitsentziehender Maßnahmen untergebracht und betreut werden, entzieht sich hiesiger Kenntnis. Für ggf. weitere Auskünfte hierzu können Sie sich an die örtlichen Jugendämter wenden. Das Psychisch-Kranken-Hilfen-Hilfegesetz (PsychKHG) regelt ausschließlich die öffentlich-rechtliche Unterbringung für Personen, die infolge einer psychischen Störung oder psychischen Erkrankung funktionseingeschränkt, krank oder behindert sind. Es normiert in § 13 die (öffentlich-rechtlichen) Unterbringungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie von Allgemeinkrankenhäusern, Kinder- und Hochschulkliniken. Die Einrichtungen sollen grundsätzlich offen und genesungsfördernd ausgestaltet sein und die soziale Wiedereingliederung der untergebrachten Personen gefördert werden. Gleichzeitig müssen sie über die erforderlichen Sicherungsvorkehrungen verfügen, um zu verhindern, dass sich untergebrachte Personen der Unterbringung entziehen. Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen