Unterbringung von Flüchtlingen

Nach welchen Kriterien werden Unterkünfte in Privathäusern (z.B. vermietetes Einfamilienhaus) ausgewählt und wie wird die Nachbarschaft eingebunden. Wie sind die Richtlinien für die Belegung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Kreis Darmstadt-Dieburg, des HUIG und VIG., Umweltinformationsges…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen [#291010]
Datum
25. Oktober 2023 20:41
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Kreis Darmstadt-Dieburg, des HUIG und VIG., Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG) und Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach welchen Kriterien werden Unterkünfte in Privathäusern (z.B. vermietetes Einfamilienhaus) ausgewählt und wie wird die Nachbarschaft eingebunden. Wie sind die Richtlinien für die Belegung?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Informationsfreiheitssatzung) und des Hessisches Umweltinformationsgesetz sowie des Verbraucherinformationsgesetz. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich nach § 7 (3) darüber zu unterrichten. Falls Teile der Information Schutzbestimmungen unterliegen bitte ich Sie mir die Übrigen Teile nach § 11 dennoch zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291010/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Ihre Anfrage an den Landkreis Darmstadt-Dieburg Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworten wir Ihn…
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Betreff
Ihre Anfrage an den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Datum
7. November 2023 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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11,7 KB
image002.png
1,8 KB
smime.p7s
10,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zuständig für die Unterbringung der vom Land Hessen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge und Spätaussiedler. Die Zuweisungen erfolgen wöchentlich. Derzeit übernimmt diese Aufgabe allein der Landkreis und erbringt damit eine Dienstleistung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Da die Zuweisungszahlen steigen, müssen kontinuierlich neue Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. In der Regel schließt der Landkreis Verträge mit Anbietern von Liegenschaften. Dies können sowohl Bestandsimmobilien als auch Immobilien sein, die explizit für die Unterbringung von Geflüchteten errichtet werden. Neben der Zurverfügungstellung der Immobilie ist der Vermieter auch für die Ausstattung und Ersatzbeschaffung zuständig. Er erhält dafür einen Tagessatz pro untergebrachter Person, damit sind sämtliche Kosten (Heizung, Strom, W-Lan, Hausmeister, Wasser etc.) abgegolten. Im Tagessatz inkludiert sind zudem sämtliche Kosten für einen eventuellen Rückbau nach Beendigung der Nutzung zur Unterbringung von Geflüchteten. In den meisten Fällen wenden sich interessierte Vermieter direkt an den Landkreis. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung besichtigen die Liegenschaft und treten dann in Verhandlungen mit dem Vermieter. Kleinere Liegenschaften in gewachsenen Strukturen mit entsprechender Infrastruktur sind dabei besonders für die Unterbringung von Familien geeignet, da hier Kinder gut versorgt werden können und ein Kontakt zur einheimischen Bevölkerung leichter organisiert werden kann. So kann ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Integration geleistet werden. Wenn Ein- oder Zweifamilienhäuser angemietet werden, in denen meist nicht mehr als 15 bis 20 Personen untergebracht werden, ist keine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung nötig. Als Orientierung für die zulässige Belegungsdichte kann das Hessischer Wohnungsaufsichtsgesetzt (HwoAufG) herangezogen werden. Demnach dürfen Wohnungen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 9 qm vorhanden ist. Einzelne Wohnräume dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 6 qm vorhanden ist und Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen. Stehen Nebenräume nicht oder offensichtlich nicht ausreichend zur Verfügung, müssen pro Person Wohnräume von mindestens 9 qm zur Verfügung stehen (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 HwoAufG). Die Vorgaben werden bei jeder Belegung eingehalten. Sobald die Vertragsverhandlungen ein Stadium erreicht haben in dem absehbar ist, dass es zu einem Vertragsabschluss kommen wird, wird die Stadt oder Gemeinde informiert in der die Immobilie liegt. Die Städte und Gemeinden übernehmen dann die Kommunikation vor Ort, da sie die Beteiligten kennen. Wenn der Vertrag geschlossen wurde und feststeht, wann die Unterkunft belegt werden wird, stellt sich der zuständige Soziale Dienst vor. Alle Unterkünfte im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden durch einen Sozialen Dienst betreut, der entweder Mitarbeitender der Kreisverwaltung ist oder der bei der Stadt oder Gemeinde angestellt ist, wenn sich die Kommune entschlossen hat die Betreuung selbst zu übernehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen wöchentliche Sprechstunden in den Unterkünften durch und initiieren Kontakte zwischen den Neuzugezogenen und der Nachbarschaft. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass nach anfänglichen Bedenken und Ängsten in den meisten Fällen ein gutes Miteinander entsteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an den Landkreis Darmstadt-Dieburg [#291010] Guten Tag, Obwohl die Belegung in der Nachbarschaft …
An Landkreis Darmstadt-Dieburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an den Landkreis Darmstadt-Dieburg [#291010]
Datum
7. November 2023 16:16
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Obwohl die Belegung in der Nachbarschaft (Thüringer Straße 21) anscheinend unmittelbar bevorsteht, ist bisher noch keine Information der Nachbarschaft erfolgt, ebensowenig hat sich ein "Sozialer Dienst" vorgestellt. Leider haben Mitarbeiter des künftigen Betreibers, der übrigens nicht der Besitzer der Immobilie ist, die Herausgabe von Kontaktdaten verweigert, so dass in Fällen von Problemen eine Kommunikation mit ihm nicht möglich ist. MfG << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291010/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Darmstadt-Dieburg
AW: [Extern] AW: Ihre Anfrage an den Landkreis Darmstadt-Dieburg [#291010] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Betreff
AW: [Extern] AW: Ihre Anfrage an den Landkreis Darmstadt-Dieburg [#291010]
Datum
8. November 2023 14:23
Status
smime.p7s
10,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> am 15.11. um 18.00 findet ein Treffen mit interessierten Nachbarn in der Praxis von Herrn Dr. Theodor statt. Herr Dr. Theodor wollte die Nachbarn informieren. Auf diesem Weg laden wir Sie ganz herzlich dazu ein. Bei dieser Gelegenheit werden Sie auch einen Ansprechpartner kennenlernen, der für Fragen und bei eventuellen Problemen zur Verfügung steht. Mit freundlichen Grüßen