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Unterbringungsbeschluss des von der Station 1-1 nach Gera Geflüchteten

1. Eine digitale Kopie des letzten Unterbringungsbeschlusses
2. Antworten auf den folgenden Fragenkatalog:
a) Warum waren die Bezirkskliniken Mittelfranken unfähig innerhalb von 5 Monaten (August bis Januar) ein Fachgutachten zu erstellen?
b) Wann ist mit dem Fachgutachten zu rechnen? Vor oder nach Ostern des Jahres 2021?
c) Warum ist bisher kein Krisendienst hinzugezogen worden?
d) Arbeiten die von dem Betroffenen den Straftaten "gefährliche Körperverletzung" in Tateinheit mit "uneidlicher Falschaussage" und "Bildung einer kriminellen Vereinigung" beschuldigten "Pfleger Dossler" und "Pfleger Schaeftner" noch für die Bezirkskliniken?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine digi…
An Staatsanwaltschaft Ansbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterbringungsbeschluss des von der Station 1-1 nach Gera Geflüchteten [#207803]
Datum
4. Januar 2021 13:33
An
Staatsanwaltschaft Ansbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine digitale Kopie des letzten Unterbringungsbeschlusses 2. Antworten auf den folgenden Fragenkatalog: a) Warum waren die Bezirkskliniken Mittelfranken unfähig innerhalb von [geschwärzt] Monaten ([geschwärzt]) ein Fachgutachten zu erstellen? b) Wann ist mit dem Fachgutachten zu rechnen? Vor oder nach Ostern des Jahres 2021? c) Warum ist bisher kein Krisendienst hinzugezogen worden? d) Arbeiten die von dem Betroffenen den Straftaten "gefährliche Körperverletzung" in Tateinheit mit "uneidlicher Falschaussage" und "Bildung einer kriminellen Vereinigung" beschuldigten "Pfleger [geschwärzt]" und "Pfleger [geschwärzt]" noch für die Bezirkskliniken? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 207803 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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