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Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung

In meiner Anfrage möchte ich ein paar Sachverhalte rund um das Thema Kindesunterhalt erfahren.

Wie viele Menschen sind in NRW Unterhaltspflichtig? Die folgenden Fragen beziehen sich auf das hier beschrieben Gebiet. .
Bitte nennen Sie mir eine Aufteilung wie viele Mütter und Väter sind in NRW unterhaltspflichtig?
Wie viele Menschen zahlen den vollen (z.B. Titulierten) Unterhalt? Hier auch eine Unterscheidung nach unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern.
Wie viele Menschen zahlen abweichenden bis keinen Unterhalt? Hierbei eine Aufteilung in Väter und Mütter.
Wie viele Kinder erhalten in NRW UVG?
Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen wurde eine sog. Nullstellung der Unterhaltsansprüche vollzogen? Auch hier einen Unterteilung von Männern und Frauen. Wie viele Menschen davon erhalten Sozialleistungen wie z.b. Wohngeld oder SGB II Leistungen. Wie viele Menschen befinden sich davon im Strafvollzug. Wie viele haben selbst einen Antrag auf Nullstellung gestellt und bei wie vielen wurde diese Nullstellung von Trägern (z.B. Schuldnerberatung, Caritasverband oder Diakonie usw….) und Behörden ausgestellt?
Wie hoch wird der NRW Hauhalt mit der sog. Nullstellung belastet.
Wie viele Menschen, die unterhaltspflichtig sind erhalten Wohngeld bzw. SGB II oder andere Sozialleistungen?
Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen Menschen im SGB II-Bezug findet der §11b Abs. 7 eine Anwendung?
Bei wie viele Mitbürgern die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben treffen die Punkte 1-8 zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. November 2018
  • Frist
    8. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung [#34415]
Datum
6. November 2018 13:17
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In meiner Anfrage möchte ich ein paar Sachverhalte rund um das Thema Kindesunterhalt erfahren. Wie viele Menschen sind in NRW Unterhaltspflichtig? Die folgenden Fragen beziehen sich auf das hier beschrieben Gebiet. . Bitte nennen Sie mir eine Aufteilung wie viele Mütter und Väter sind in NRW unterhaltspflichtig? Wie viele Menschen zahlen den vollen (z.B. Titulierten) Unterhalt? Hier auch eine Unterscheidung nach unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern. Wie viele Menschen zahlen abweichenden bis keinen Unterhalt? Hierbei eine Aufteilung in Väter und Mütter. Wie viele Kinder erhalten in NRW UVG? Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen wurde eine sog. Nullstellung der Unterhaltsansprüche vollzogen? Auch hier einen Unterteilung von Männern und Frauen. Wie viele Menschen davon erhalten Sozialleistungen wie z.b. Wohngeld oder SGB II Leistungen. Wie viele Menschen befinden sich davon im Strafvollzug. Wie viele haben selbst einen Antrag auf Nullstellung gestellt und bei wie vielen wurde diese Nullstellung von Trägern (z.B. Schuldnerberatung, Caritasverband oder Diakonie usw….) und Behörden ausgestellt? Wie hoch wird der NRW Hauhalt mit der sog. Nullstellung belastet. Wie viele Menschen, die unterhaltspflichtig sind erhalten Wohngeld bzw. SGB II oder andere Sozialleistungen? Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen Menschen im SGB II-Bezug findet der §11b Abs. 7 eine Anwendung? Bei wie viele Mitbürgern die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben treffen die Punkte 1-8 zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 6…
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 6. November 2018 zum Betreff "Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung". Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.