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Unterhaltsbeihilfe und Anrechnung Nebentätigkeit Referendariat

1. Gibt es Überlegungen, die Unterhaltsbeihilfe für Referendare zu erhöhen? Bitte stellen Sie entsprechende Dokumente zur Verfügung.
2. Gibt es Überlegungen, die Anrechnungsgrenze bei Nebentätigkeiten für Referendare zu erhöhen? Bitte stellen Sie entsprechende Dokumente zur Verfügung.
3. Wie hoch sind die Einsparungen der FHH aufgrund der Anrechnung der Nebentätigkeitsvergütungen auf die Unterhaltsbeihilfe? Bitte stellen Sie auch die Daten der vergangenen Jahre zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mühe

Unbekannt

  • Datum
    7. August 2013
  • Frist
    10. September 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterhaltsbeihilfe und Anrechnung Nebentätigkeit Referendariat
Datum
7. August 2013 18:15
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Gibt es Überlegungen, die Unterhaltsbeihilfe für Referendare zu erhöhen? Bitte stellen Sie entsprechende Dokumente zur Verfügung. 2. Gibt es Überlegungen, die Anrechnungsgrenze bei Nebentätigkeiten für Referendare zu erhöhen? Bitte stellen Sie entsprechende Dokumente zur Verfügung. 3. Wie hoch sind die Einsparungen der FHH aufgrund der Anrechnung der Nebentätigkeitsvergütungen auf die Unterhaltsbeihilfe? Bitte stellen Sie auch die Daten der vergangenen Jahre zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mühe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. August 2013! Die von Ihnen gestellten Fragen ware…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Unterhaltsbeihilfe und Anrechnung Nebentätigkeit Referendariat
Datum
12. August 2013 16:26
Status
image001.png
25,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. August 2013! Die von Ihnen gestellten Fragen waren bereits Gegenstand der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 12. Februar 2013 (Bürgerschafts-Drs. 20/6808). Daher möchte ich Ihre Fragen gemäß der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage beantworten: 1. Gibt es Überlegungen, die Unterhaltsbeihilfe für Referendare zu erhöhen? Bitte stellen Sie entsprechende Dokumente zur Verfügung. Aktuelle Überlegungen, die Unterhaltsbeihilfe für Referendare zu erhöhen, liegen nicht vor. 2. Gibt es Überlegungen, die Anrechnungsgrenze bei Nebentätigkeiten für Referendare zu erhöhen? Bitte stellen Sie entsprechende Dokumente zur Verfügung. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 3. Wie hoch sind die Einsparungen der FHH aufgrund der Anrechnung der Nebentätigkeitsvergütungen auf die Unterhaltsbeihilfe? Bitte stellen Sie auch die Daten der vergangenen Jahre zur Verfügung. Die sogenannte Anrechnungsgrenze wurde im Jahr Juli/August 2002 eingeführt. Daten über die eingesparten Beträge der Jahre 2002 bis 2009 liegen nicht vor. Für die Jahre 2010, 2011 und 2012 kann aufgrund der Budgetdaten festgestellt werden, in welchem Umfang die Bezügezahlungen für Referendare von dem monatlichen Personalkostentarif abweichen. Die zu verzeichnenden Differenzen sind nicht in jedem Fall auf die Anrechnung von Zuverdiensten zurückzuführen, da auch das Ausscheiden von Referendaren während des Monats zu geringeren Zahlungen führen kann. Ferner können sich Abweichungen von den geplanten Arbeitgeberanteilen ergeben. Vor diesem Hintergrund belaufen sich diese Minderkosten für das Jahr 2010 auf rund 532.000 Euro, für das Jahr 2011 auf rund 498.000 Euro und für das Jahr 2012 auf rund 572.000 Euro. Mit freundlichen Grüßen Alexander Moritz Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Justiz und Gleichstellung Abteilung Stiftungsangelegenheiten, Justitiariat und Zivilrecht Drehbahn 36, 20354 Hamburg Telefon: +49 40 428 43-4235 Fax: +49 40 428 43-5276 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.