Unterkünfte der Boschafter und Generalkonsule: Kosten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

In jedem Land, in dem sich eine Deutsche Botschaft oder ein Deutsches Konsulat befindet unterhält der dort lebende Botschafter oder Generalkonsul eine repräsentative Wohnmöglichkeit. Teilweise stehen diese im Eigentum der Bundesrepublik. Dann zahlt der dort lebende Botschafter/Generalkonsul anteilig Miete. Teilweise sind die Objekte gemietet und die Kosten werden zwischen dem AA und dem dort lebenden geteilt.
Ich möchte wissen:
- Wie hoch ist der Kaufpreis der Immobilien gewesen, die noch im Eigentum der Bundesrepublik stehen?
- Wie hoch war der Erlös der zahlreichen Immobilien, die in den letzten 20 Jahren veräußert wurden?
- Wie viel Zuschuss zur Miete erhalten die Botschafter/Konsulare jetzt, wo sie eine Unterkunft mieten müssen? Wie viel erhalten die, die nie eine im Eigentum der Bundesrepublik stehende Unterkunft hatten?

Ich wundere mich sehr, dass diverse Immobilien, die weiter im Wert steigen, eine gute Investition darstellen und aufgrund der Eigentumsstellung hohe monatliche Kosten sparen, abgestoßen werden, um dann die Miete der Botschafter/Konsulare zu bezuschussen. Über diese offensichtliche Fehlinvestition möchte ich bitte Informationen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2016
  • Frist
    16. August 2016
  • Ein:e Follower:in
Marie Neumann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In jedem Land, i…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Marie Neumann
Betreff
Unterkünfte der Boschafter und Generalkonsule: Kosten [#17313]
Datum
14. Juli 2016 05:09
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In jedem Land, in dem sich eine Deutsche Botschaft oder ein Deutsches Konsulat befindet unterhält der dort lebende Botschafter oder Generalkonsul eine repräsentative Wohnmöglichkeit. Teilweise stehen diese im Eigentum der Bundesrepublik. Dann zahlt der dort lebende Botschafter/Generalkonsul anteilig Miete. Teilweise sind die Objekte gemietet und die Kosten werden zwischen dem AA und dem dort lebenden geteilt. Ich möchte wissen: - Wie hoch ist der Kaufpreis der Immobilien gewesen, die noch im Eigentum der Bundesrepublik stehen? - Wie hoch war der Erlös der zahlreichen Immobilien, die in den letzten 20 Jahren veräußert wurden? - Wie viel Zuschuss zur Miete erhalten die Botschafter/Konsulare jetzt, wo sie eine Unterkunft mieten müssen? Wie viel erhalten die, die nie eine im Eigentum der Bundesrepublik stehende Unterkunft hatten? Ich wundere mich sehr, dass diverse Immobilien, die weiter im Wert steigen, eine gute Investition darstellen und aufgrund der Eigentumsstellung hohe monatliche Kosten sparen, abgestoßen werden, um dann die Miete der Botschafter/Konsulare zu bezuschussen. Über diese offensichtliche Fehlinvestition möchte ich bitte Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marie Neumann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marie Neumann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.07.2016, Vg. 153-2016 Sehr geehrte Frau Neumann, anbei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.07.2016, Vg. 153-2016
Datum
27. Juli 2016 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Neumann, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen