Unterkunfts- und Heizkosten

Übersicht für die angemessene Obergrenze der Unterkunfts- und Heizkosten im Ortenaukreis und für die Stadt Lahr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht für die angemessene Ober…
An Jobcenter Ortenaukreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterkunfts- und Heizkosten [#269623]
Datum
7. Februar 2023 10:03
An
Jobcenter Ortenaukreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht für die angemessene Obergrenze der Unterkunfts- und Heizkosten im Ortenaukreis und für die Stadt Lahr.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269623/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Ortenaukreis
Sehr << Antragsteller:in >> die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis – Jobcenter orientiert sich b…
Von
Jobcenter Ortenaukreis
Betreff
WG: Unterkunfts- und Heizkosten [#269623]
Datum
16. Februar 2023 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis – Jobcenter orientiert sich bei den Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II an den Werten nach § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich 10 %. Dies stellt die Bruttokaltmiete bis zur Angemessenheitsgrenze für jeden Ort im Ortenaukreis dar. Freundliche Grüße