Unterlagen

Antrag nach dem IFG

Guten Tag << Antragsteller:in >>

haben Sie vielen Dank für die Zusendung der Tagesordnungen des Normenkontrollrates.

In der Tagesordnung für die Normenkontrollratstagung am 19.12.2023 (375. Sitzung) wurde unter TOP 5 ein NKR-Gutachten benannt. Bitte senden Sie mir das Gutachten und die Präsentation zu.

Unter diesem Titel sind auch bei vorausgegangenen Sitzungen des Normenkontrollrates Bezugspunkte vorhanden, z.B. in der 363. Sitzung. Handelt es sich hierbei um das gleiche Gutachten? Dann bitte ich auch um Zusendung der Unterlagen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für die Zusendung der Tag…
An Nationaler Normenkontrollrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen [#297892]
Datum
20. Januar 2024 22:42
An
Nationaler Normenkontrollrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für die Zusendung der Tagesordnungen des Normenkontrollrates. In der Tagesordnung für die Normenkontrollratstagung am 19.12.2023 (375. Sitzung) wurde unter TOP 5 ein NKR-Gutachten benannt. Bitte senden Sie mir das Gutachten und die Präsentation zu. Unter diesem Titel sind auch bei vorausgegangenen Sitzungen des Normenkontrollrates Bezugspunkte vorhanden, z.B. in der 363. Sitzung. Handelt es sich hierbei um das gleiche Gutachten? Dann bitte ich auch um Zusendung der Unterlagen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297892/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Nationaler Normenkontrollrat
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0430 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Ant…
Von
Nationaler Normenkontrollrat
Betreff
Unterlagen [#297892]
Datum
24. Januar 2024 15:02
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0430 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20. Januar 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Arbeiten an dem von Ihnen beantragten Gutachten zur Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen durch den Auftragnehmer sind noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) rechnet derzeit damit, dass die Finalisierung (und dann auch die Veröffentlichung) des Gutachtens im März 2024 erfolgen wird. Mit Ihrem Einverständnis werde ich Sie gern unterrichten, sobald das Gutachten zur Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen verfügbar ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich freue mich, wenn Sie mich über das Gutac…
An Nationaler Normenkontrollrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen [#297892]
Datum
26. Januar 2024 13:46
An
Nationaler Normenkontrollrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich freue mich, wenn Sie mich über das Gutachten und sein Erscheinen unterrichten. Die Unterlagen aus der Sitzung des Rates sind aber doch jetzt auch verfügbar? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297892/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisher…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen“ [#297892]
Datum
8. Februar 2024 23:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/297892/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Nationale Normenkontrollrat / Bundesministerium der Justiz die Unterlagen zu Unrecht nicht heraus gibt. Hinsichtlich des Gutachtens besteht derzeit wohl kein Herausgabeanspruch, da es derzeit nicht verfügbar zu sein scheint. Damit scheidet ein Herausgabeanspruch aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit aus. Anders verhält es sich mit den Unterlagen aus den Sitzungen des Normenkontrollrates zu dem Gutachten. Diese liegen dem Normenkontrollrat vor und es besteht ein Herausgabeanspruch. Der Normenkontrollrat hat hier auch keine Vorbehalte geltend gemacht. Auch wurden die Unterlagen hinreichend klar bezeichnet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 297892.pdf Anfragenr: 297892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297892/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-710/001 II#0847 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen“ [#297892] # IFG-710/001 II#0847
Datum
13. Februar 2024 16:47
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
857,1 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-710/001 II#0847 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben nebst Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Nationaler Normenkontrollrat
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0430 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Nac…
Von
Nationaler Normenkontrollrat
Betreff
Unterlagen [#297892]
Datum
23. Februar 2024 08:17
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0430 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Nachfrage vom 26. Januar 2024 hinsichtlich der Sitzungsunterlagen des Normenkontrollrats, die unmittelbar das von Ihnen beantragte Gutachten zur Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen betreffen, teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Sitzungsunterlagen beziehen sich jeweils konkret auf den Gegenstand des Gutachtens sowie die Leistungsbeschreibung und den Fortgang des Gutachtens. Sie behandeln ausführlich die Inhalte des Gutachtens und enthalten auch Grafiken und weitere Bestandteile des Gutachtens. Die Sitzungsunterlagen lassen daher bereits inhaltliche Vorgriffe auf das Gutachten zu. Vor diesem Hintergrund kann der beantragte Zugang zu diesen Unterlagen erst erfolgen, wenn das Gutachten selbst veröffentlicht wird. Ich werde unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Gz. IFG-710/001 II#0847 Sehr << Anrede >> Das BMJ hat auf meine Anfrage geantwortet und ich bitte Si…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen“ [#297892]
Datum
23. Februar 2024 18:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gz. IFG-710/001 II#0847 Sehr << Anrede >> Das BMJ hat auf meine Anfrage geantwortet und ich bitte Sie, diese zu bewerten. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/297892/ Aus meiner Sicht ist die Vorgehensweise so nicht zulässig. Auch wenn die Unterlagen inhaltliche Rückschlüsse zulassen, besteht bereits jetzt ein Anspruch auf Herausgabe. Das BMJ bestreitet hier nicht den Herausgabeanspruch, sondern schiebt die Herausgabe hinaus. Allerdings sind die Unterlagen aus den Sitzungen final. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 297892.pdf - 2024-02-13_1-13947-2024.pdf - 2024-02-13_1-datenschutzerklrung.pdf Anfragenr: 297892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297892/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-710/001 II#0847 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen“ [#297892] # IFG-710/001 II#0847
Datum
4. März 2024 14:06
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-710/001 II#0847 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Nationaler Normenkontrollrat
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0430 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nach…
Von
Nationaler Normenkontrollrat
Betreff
Ihre E-Mail vom 20. Januar 2024 - Unterlagen [#297892]
Datum
26. März 2024 15:57
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0430 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20. Januar 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Als Anlagen beigefügt finden Sie die von Ihnen erbeteten Unterlagen und Präsentation der Normenkontrollratstagung vom 19.12.2023. Personenbezogene Daten Dritter habe ich zur Vermeidung gebührenpflichtiger Drittbeteiligungen und in der Annahme Ihres Interesses an einem zügigen Informationszugang unkenntlich gemacht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 8 IFG. Das von Ihnen erfragte Gutachten aus TOP 5 der 375. Sitzung des Normenkontrollrates kann seit heute wie folgt in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglicher Quelle abgerufen werden. Einer Zugangsgewährung auf Antrag bedarf es daher nicht (vgl. § 9 Absatz 3 IFG). https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Gutachten/2024-nkr-sozialleistungsgutachten.html?nn=145256 Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. In der Unterlage zur NKR-Sitzung am …
An Nationaler Normenkontrollrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 20. Januar 2024 - Unterlagen [#297892]
Datum
27. März 2024 18:53
An
Nationaler Normenkontrollrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. In der Unterlage zur NKR-Sitzung am 29. September 2023 und 19. Dezember 2023 ist von fünf Workshops gesprochen worden. Am 14. Dezember 2023 wurde offenbar ein sechster Workshop veranstaltet. Auch wurden 28 Interviews geführt. Ich bitte Sie, mir diese Unterlagen noch nachzureichen, Mit der Schwärzung von personenbezogenen Angaben bin ich selbstverständlich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297892/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe erst jetzt auch den Vermerk vom 26. Juni 2023 gesehen und bitte, mir auch …
An Nationaler Normenkontrollrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 20. Januar 2024 - Unterlagen [#297892]
Datum
27. März 2024 19:00
An
Nationaler Normenkontrollrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe erst jetzt auch den Vermerk vom 26. Juni 2023 gesehen und bitte, mir auch die Angebotspräsentation zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297892/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Nationaler Normenkontrollrat
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0430 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nach…
Von
Nationaler Normenkontrollrat
Betreff
Ihre E-Mail vom 20. Januar/27. März 2024 - Unterlagen [#297892]
Datum
3. April 2024 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0430 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20. Januar/27. März 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Als Anlagen beigefügt finden Sie die von Ihnen erbeteten Dokumente über die Workshops, die Angebotspräsentation und zwei Protokolle. Personenbezogene Daten habe ich mit Ihrem Einverständnis unkenntlich gemacht. Unterlagen über die von Ihnen erfragten 28 Interviews mit den Stakeholdern liegen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) nicht vor. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen