Unterlagen/Arbeitsanweisungen zum Umgang mit Anfragen nach AIG/IFG
Ich erbitte eventuelle Unterlagen (z.B. Arbeitsanweisungen) zum Umgang mit AIG/IFG Anfragen in Ihrer Behörde.
So könnten darin zum Beispiel Fristen- und Antwortverhalten geregelt sein. Oder auch Fragen der Gebührenerhebung.
Ergebnis der Anfrage
Die Anweisung „Bürotechnisches Verfahren zu §35 SGB I enthält lediglich eine Regelung zur Bearbeitungszuständigkeit für Anfragen nach dem AIG. Diese lautet: „Für Anfragen nach dem AIG ist die Referatsleitung des Referates Justiziariat zuständig.“ Weitere Unterlagen (z.B. Arbeitsanweisungen) zum Umgang mit AIG/IFG Anfragen liegen bei der DRV Berlin-Brandenburg nicht vor.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Dezember 2023
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24. Januar 2024
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