Unterlagen Brandverhütungsschau Eupenerstr. 135-137

die Unterlagen der letzten Brandverhütungsschau für das Gebäude Eupenerstr. 135-137 (9-stöckiges Bürohaus) in 50933 Köln, insbesondere Ergebnisprotokolle, Auflagen, etc.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juni 2018
  • Frist
    21. Juli 2018
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Arwed Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Arwed Schmidt
Betreff
Unterlagen Brandverhütungsschau Eupenerstr. 135-137 [#30913]
Datum
19. Juni 2018 20:54
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Unterlagen der letzten Brandverhütungsschau für das Gebäude Eupenerstr. 135-137 (9-stöckiges Bürohaus) in 50933 Köln, insbesondere Ergebnisprotokolle, Auflagen, etc.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arwed Schmidt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arwed Schmidt

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei mir eingegangen und unter dem…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Unterlagen Brandverhütungsschau Eupenerstr. 135-137
Datum
11. Juli 2018 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei mir eingegangen und unter dem Aktenzeichen 2323/Sw registriert. Bei den gewünschten Informationen handelt es sich um personenbezogene Daten. Ihre Bekanntgabe ist auch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG) regelmäßig nur mit Einwilligung des oder der Betroffenen zulässig. Diese Einwilligung haben Sie nicht vorgelegt. Wenn ich in diesen Fällen den Betroffenen selbst anfrage, ob er der Preisgabe der Information zustimmt, lehnt der Betroffene dies erfahrungsgemäß ab. Zumeist erfolgt erst gar keine Reaktion, so dass nach Ablauf eines Monats die Einwilligung gem. § 5 Abs. 3 IFG als verweigert gilt. Dies gilt besonders in den Fällen, in denen der Antragsteller seinerseits nicht wünscht, dass seine eigenen Daten dem Betroffenen mitgeteilt werden. Eine Ausnahme könnte sich nach § 9 Abs. 1 lit. e) ergeben, wenn Sie ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Information geltend machen können. Dafür haben Sie in Ihrem schriftlichen Antrag jedoch nichts vorgetragen. Auch in diesem Fällen informiere ich übrigens den oder die Betroffene. Von dem Verfahren nach IFG gänzlich unabhängig ist die Vorlage von Akten in Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten. Wenn in diesen Fällen das Gericht die Akten anfordert, werden sie selbstverständlich vorgelegt. Sofern Ihnen also die gewünschten Informationen tatsächlich bereits bekannt sind und Sie Ihren Antrag praktisch nur zur Sammlung von Beweismitteln gestellt haben, sollten Sie - ggf. mit einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt - prüfen, ob die Beiziehung im gerichtlichen Verfahren Ihren Interessen nicht im selben Maße dienen kann. Bitte teilen Sie mir bis zum 11.08.2018, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten und ergänzen Sie Ihren Antrag ggf. entsprechend. Bitte gehen Sie auch darauf ein, ob ich dem Betroffenen erforderlichenfalls Ihren Namen mitteilen darf, falls seine Einwilligung erforderlich bleibt. Für etwaige Rückfragen stehe Ihnen unter der u. a. Telefonnummer gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen