Unterlagen der Autobahn GmbH zu Versammlungen auf Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen

Die Stellungnahmen bzw. Beratungs-Unterlagen, die die Autobahn GmbH des Bundes auf Anfrage nordrhein-westfälischer Polizeibehörden zu zwei Versammlungen (jeweils Rad-Korsos) auf Autobahnen erstellt hat, nämlich:

- Versammlung, die am 24.08.2021 auf der BAB 61 im Raum Mönchengladbach-Wanlo durchgeführt wurde
- Versammlung, die am 10.09.2021 auf der BAB 562 im Stadtgebiet von Bonn durchgeführt werden sollte und nach Einbindung der Autobahn GmbH durch die Polizeibehörde auf eine Strecke abseits der Autobahn verlegt wurde.

Außerdem, soweit existent, allgemeine Stellungnahmen oder Positionspapiere der Autobahn GmbH zur Thematik "Versammlungen auf Bundesautobahnen".

Ich gehe dabei davon aus, dass dieser Antrag wegen § 7 Abs. 1 S. 2 IFG nicht an die Autobahn GmbH, sondern an Sie zu richten ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahme…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen der Autobahn GmbH zu Versammlungen auf Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen [#264098]
Datum
25. November 2022 11:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahmen bzw. Beratungs-Unterlagen, die die Autobahn GmbH des Bundes auf Anfrage nordrhein-westfälischer Polizeibehörden zu zwei Versammlungen (jeweils Rad-Korsos) auf Autobahnen erstellt hat, nämlich: - Versammlung, die am 24.08.2021 auf der BAB 61 im Raum Mönchengladbach-Wanlo durchgeführt wurde - Versammlung, die am 10.09.2021 auf der BAB 562 im Stadtgebiet von Bonn durchgeführt werden sollte und nach Einbindung der Autobahn GmbH durch die Polizeibehörde auf eine Strecke abseits der Autobahn verlegt wurde. Außerdem, soweit existent, allgemeine Stellungnahmen oder Positionspapiere der Autobahn GmbH zur Thematik "Versammlungen auf Bundesautobahnen". Ich gehe dabei davon aus, dass dieser Antrag wegen § 7 Abs. 1 S. 2 IFG nicht an die Autobahn GmbH, sondern an Sie zu richten ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264098/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre Anfrage vom 25.11.2022 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25.11.2022…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.11.2022
Datum
19. Dezember 2022 15:46
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25.11.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer oben genannten Anfrage übersende ich beiliegende Antwort ausschließlich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei zwei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen der Autobahn GmbH zu Versammlungen auf Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen“ [#264098]
Datum
19. Dezember 2022 16:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei zwei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264098/ und https://fragdenstaat.de/a/259644/ Ich hatte zunächst einen IFG-Antrag bei der Autobahn GmbH gestellt. Diese hielt sich für nicht zuständig, da der Bereich ihrer Beleihung nicht betroffen sei. Ich solle mich gem. § 7 Abs. 2 IFG an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wenden. Dies habe ich getan. Das BMDV teilte mir nun mit, man halte sich für nicht zuständig, da der Beleihungsbereich der Autobahn GmbH betroffen sei, und ich solle mich an diese wenden. Ich sehe mich bei diesem Hintergrund kaum dazu in der Lage, selbst festzustellen, ob die Rechtsauffassung der Autobahn GmbH oder des BMDV zutreffend ist, und bitte Sie daher um Vermittlung und/oder Prüfung, gegenüber welcher der beiden Stellen ich einen Anspruch geltend machen kann. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 264098.pdf - 2022-12-19_1-2022-12-15-versammlungenaufautobahnen.pdf Anfragenr: 264098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264098/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Dezember 2022 11:25
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Mit dem von Ihnen vorgesehenen Vorgehen bin ich e…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Unterlagen der Autobahn GmbH zu Versammlungen auf Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen“ [#264098] # IFG-724/002 II#0446 [#264098]
Datum
20. Dezember 2022 11:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Mit dem von Ihnen vorgesehenen Vorgehen bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264098/
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: [geschwärzt]#[geschwärzt]…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Unterlagen der Autobahn GmbH zu Versammlungen auf Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen“ [#264098] # IFG-724/002 II#0446
Datum
13. Februar 2023 07:52
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Betreff
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Datum
23. Februar 2023 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen

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Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. März 2023 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen

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Guten Tag, entschuldigen Sie die fehlende Rückmeldung. Zwischenzeitlich hat sich die Autobahn GmbH von sich aus u…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Unterlagen der Autobahn GmbH zu Versammlungen auf Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen“ [#264098] # IFG-724/002 II#0446 [#264098]
Datum
9. März 2023 13:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, entschuldigen Sie die fehlende Rückmeldung. Zwischenzeitlich hat sich die Autobahn GmbH von sich aus unter Hinweis auf Ihr Schreiben an mich gewandt und scheint meinen konkretisierten Antrag nun zu bearbeiten, sodass mir eine erneute Vermittlungsbitte gerade nicht erforderlich erscheint. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264098/