Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion

Einladungen, Sitzungsvorlagen und Protokolle der Steuerungsgruppe Konversion von 2019 bis heute

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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Christian Presch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
Christian Presch
Betreff
Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion [#293960]
Datum
30. November 2023 21:42
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einladungen, Sitzungsvorlagen und Protokolle der Steuerungsgruppe Konversion von 2019 bis heute
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Presch Anfragenr: 293960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293960/ Postanschrift Christian Presch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Presch
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, die Steuerungsgruppe Konversion tagt nicht-öffentlich. Die Einladungen, Sitzungsvo…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion [#293960]
Datum
20. Dezember 2023 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die Steuerungsgruppe Konversion tagt nicht-öffentlich. Die Einladungen, Sitzungsvorlagen und Protokolle darf ich Ihnen nicht herausgeben. Mit freundlichen Grüßen
Christian Presch
Sehr gehrte Frau Schnieder, der Ablehnung meiner Anfrage widerspreche ich. Allein aus der Tatsache, dass die Steue…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
Christian Presch
Betreff
AW: Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion [#293960]
Datum
4. Januar 2024 01:18
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr gehrte Frau Schnieder, der Ablehnung meiner Anfrage widerspreche ich. Allein aus der Tatsache, dass die Steuerungsgruppe Konversion (StK) nicht öffentlich tagt, ist eine Ablehnung meines Informationsbegehrens nicht zu begründen. Die StK ist ein Unterausschuss des HWBA. Aufgabe: "Die Steuerungsgruppe begleitet und steuert den gesamtstädtischen Konversionsprozess und bereitet grundlegende Entscheidungen der politischen Gremien vor." (Beschlussvorlage vom 18.06.2015) Aus den Prozessvereinbarungen zum Runden Tisch Konversion v. 12.08.2018 ergibt sich weiterhin: 4.1 Einspeisung von Ergebnissen "Die Information der politischen Gremien und Verwaltungsgremien über die Arbeit und die Arbeitsergebnisse des Runden Tisches erfolgt durch die Stadt Bielefeld anhand der Sitzungsdokumentation und ggf. mündliche Erläuterungen." Allein hieraus ergibt sich, dass die Öffentlichkeit ein Anrecht hat, zu erfahren, welche Angelegenheiten in der StK dort wie behandelt wurden. Des Weiteren werden in dem Gremium keinerlei der Öffentlichkeit aus irgendwelchen Datenschutz- oder sonstigen Gründen vorzuenthaltende Tatbestände be-und verhandelt. Aus diesem Grunde halte ich die Ablehnung meines Auskunftsersuchens für unberechtigt zumal ihr jede Belehrung über Rechtsfolgen und Widerspruchsmöglichkeiten fehlt. Ich gehe deshalb davon aus, das dieser Widerspruch formell korrekt widerspruchsfähig beschieden wird. Mit freundlichen Grüßen Christian Presch Anfragenr: 293960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293960/
Christian Presch
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion“ vom 30.11.2023 (#29396…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
Christian Presch
Betreff
AW: Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion [#293960]
Datum
7. Februar 2024 22:46
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion“ vom 30.11.2023 (#293960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Presch
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrter Herr Presch, Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion&qu…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion [#293960]
Datum
9. Februar 2024 12:13
Status
Warte auf Antwort
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22,6 KB


Sehr geehrter Herr Presch, Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion" vom 30.11.2023 (#293960) wurde von mir am 20.12.2023 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Christian Presch
Guten Tag, gegen die Beantwortung vom 20.12. durch Frau Peters habe ich am 4.1. Widerspruch bei ihr eingelegt. Die…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
Christian Presch
Betreff
AW: Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion [#293960]
Datum
9. Februar 2024 19:24
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gegen die Beantwortung vom 20.12. durch Frau Peters habe ich am 4.1. Widerspruch bei ihr eingelegt. Dieser Widerspruch ist bisher nicht bearbeitet. Der Antwort fehlte die nach Verwaltungsverfahrensgesetz zwingend vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung. Die Begründung meines Widerspruchs füge ich hier noch einmal an und erwarte einen klagefähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Christian Presch Sehr gehrte Frau Schnieder, der Ablehnung meiner Anfrage widerspreche ich. Allein aus der Tatsache, dass die Steuerungsgruppe Konversion (StK) nicht öffentlich tagt, ist eine Ablehnung meines Informationsbegehrens nicht zu begründen. Die StK ist ein Unterausschuss des HWBA. Aufgabe: "Die Steuerungsgruppe begleitet und steuert den gesamtstädtischen Konversionsprozess und bereitet grundlegende Entscheidungen der politischen Gremien vor." (Beschlussvorlage vom 18.06.2015) Aus den Prozessvereinbarungen zum Runden Tisch Konversion v. 12.08.2018 ergibt sich weiterhin: 4.1 Einspeisung von Ergebnissen "Die Information der politischen Gremien und Verwaltungsgremien über die Arbeit und die Arbeitsergebnisse des Runden Tisches erfolgt durch die Stadt Bielefeld anhand der Sitzungsdokumentation und ggf. mündliche Erläuterungen." Allein hieraus ergibt sich, dass die Öffentlichkeit ein Anrecht hat, zu erfahren, welche Angelegenheiten in der StK dort wie behandelt wurden. Des Weiteren werden in dem Gremium keinerlei der Öffentlichkeit aus irgendwelchen Datenschutz- oder sonstigen Gründen vorzuenthaltende Tatbestände be-und verhandelt. Aus diesem Grunde halte ich die Ablehnung meines Auskunftsersuchens für unberechtigt zumal ihr jede Belehrung über Rechtsfolgen und Widerspruchsmöglichkeiten fehlt. Ich gehe deshalb davon aus, das dieser Widerspruch formell korrekt widerspruchsfähig beschieden wird. Mit freundlichen Grüßen Christian Presch Anfragenr: 293960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293960/
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrter Herr Presch, ich habe Ihre Anfrage schriftlich an die angegebene Adresse beantwortet. Mit freund…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Unterlagen der Steuerungsgruppe Konversion [#293960]
Datum
6. März 2024 17:07
Status
Warte auf Antwort
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22,6 KB


Sehr geehrter Herr Presch, ich habe Ihre Anfrage schriftlich an die angegebene Adresse beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bielefeld
Es handele sich um "Entwürfe zu Entscheidungen um Arbeiten und Beschlüsse zu unmittelbaren Vorbereitung für …
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Es handele sich um "Entwürfe zu Entscheidungen um Arbeiten und Beschlüsse zu unmittelbaren Vorbereitung für Beschlüsse und um Protokolle vertraulicher Beratungen i.S. des §7 Abs. 1 IFG NRW