Unterlagen Dortmund.de

Sämtliche außergerichtliche und gerichtliche Schriftsätze in der Rechtsstreitigkeit Stadt Dortmund ./. Medienhaus Lensing aufgrund des Portals "Dortmund.de".

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    308,76 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen Dortmund.de [#188332]
Datum
6. Juni 2020 01:49
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche außergerichtliche und gerichtliche Schriftsätze in der Rechtsstreitigkeit Stadt Dortmund ./. Medienhaus Lensing aufgrund des Portals "Dortmund.de".
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188332 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eing…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 06.06.2020 "Unterlagen Dortmund.de [#188332]"
Datum
8. Juni 2020 06:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 08.06.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Sie erhalten sobald möglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Sehr [geschwärzt] in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätige…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG-Unterlagen Dortmund.de - Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Datum
12. Juni 2020 15:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Sehr [geschwärzt] in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang (hier eingegangen über das Portal fragdenstaat.de am 08.06.2020). Bevor Ihr Antrag hier weiter geprüft werden kann, sind zwei Gesichtspunkte zu klären: 1) Verschiedenen Seiten im Internet ist zu entnehmen, dass Sie derzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Somit kann Ihnen zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Informationszugang nach § 4 Abs. 1 IFG NRW zustehen, da dieser nicht an ein bestimmtes Alter gebunden ist. Für die Durchführung eines Verfahrens zur Gewährung des Informationszugangs gelten allerdings ergänzend die allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG NRW sind natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind (d.h. minderjährige Personen) fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen, soweit sie für den Gegenstand des Verfahrens durch Vorschriften des bürgerlichen Rechts als geschäftsfähig oder durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt sind. Entsprechende Vorschriften des bürgerlichen Rechts, die Ihre Handlungsfähigkeit für den vorliegenden Antrag begründen könnten, greifen hier nicht ein. Auch bestehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, in denen Sie für den vorliegenden Antrag auf Informationszugang als handlungsfähig anerkannt würden. Zwar räumt Ihnen § 4 Abs. 1 IFG NRW als öffentlich-rechtliche Vorschrift einen grundsätzlichen Informationsanspruch ein, sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe bestehen. Eine verfahrensrechtliche Befugnis zur Antragstellung durch Minderjährige enthält das Gesetz aber gerade nicht. Um einen wirksamen Antrag auf Informationszugang zu stellen ist es deshalb erforderlich, dass Ihre Erziehungsberechtigten Ihre Antragstellung genehmigen. Ich bitte Sie deshalb, mir zunächst eine entsprechend unterschriebene Genehmigung Ihrer Erziehungsberechtigten zukommen zu lassen. 2) Die Bearbeitung Ihres Antrags wird eine Gebührenpflicht auslösen. Nach Ziffer 1.3.2 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) kann für die Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger bei umfangreichen Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 10,00 bis 500,00 Euro erhoben werden. Bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand (insbesondere bei Abtrennung oder Schwärzung von Daten) kann eine Gebühr von 10,00 bis 1000.00 Euro erhoben werden (Ziffer 1.3.3 des o.g. Gebührentarifs) Die - sehr umfangreichen - Unterlagen, zu denen Sie Zugang begehren, müssen gesichtet, aussortiert und ggf. auf zu schwärzende personenbezogene Daten überprüft und gescannt werden. Als sachbearbeitender Justiziar in dem betreffenden Verfahren Stadt Dortmund ./. Medienhaus Lensing würde ich selbst diese Arbeitsschritte unternehmen. Hierfür wird meinerseits ein Arbeitsaufwand von voraussichtlich drei Stunden erforderlich sein. Der Stundensatz hierfür liegt bei 102,92 Euro (Stundensatz eines Beamten der Besoldungsgruppe A 16, bemessen nach den jährlichen Kosten eines Arbeitsplatzes). Es würden also voraussichtlich Kosten in Höhe von 308,76 Euro anfallen. Sollte der tatsächliche Zeitaufwand höher ausfallen, könnte sich ggf. auch die Gebühr entsprechend erhöhen. Für etwaige Kopien, die bei Schwärzungen erforderlich werden können, bevor Unterlagen mit schützenswerten Daten gescannt werden, müssten ggf. noch Auslagen erhoben werden. Entgegen den Ausführungen in Ihrem Antrag besteht insoweit in Nordrhein-Westfalen auch eine Rechtsgrundlage für die Geltendmachung von Auslagen. Nach Ziffer 3.1 des o.g. Gebührentarifs fällt für Kopien von DIN A 4-Vorlagen pro Kopie eine Gebühr von 0,10 Euro an. Sofern Sie den Antrag weiterverfolgen möchten, bitte ich, dass Ihre Erziehungsberechtigten mit der angeforderten schriftlichen Genehmigung zugleich ihr Einverständnis erklären, dass Sie (bzw. Ihre Erziehungsberechtigten) die anfallenden Gebühren für das Verfahren auf Informationszugang tragen. Nach Zugang dieser Unterlagen wird eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages erfolgen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sie erhalten anbei der guten Ordnung halber die Einverständniserklärung. Zu den Ge…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Unterlagen Dortmund.de - Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#188332]
Datum
15. Juni 2020 20:43
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
226,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie erhalten anbei der guten Ordnung halber die Einverständniserklärung. Zu den Gebühren möchte ich nur höflichst noch einmal darauf hinweisen, dass die Unterlagen dem gemeinnützigen Zweck - nämlich der Datenbank "Frag den Staat - zur Verfügung gestellt werden sollen und, dass Gebühren nach regelmäßiger Rechtssprechung - vgl. z.B. VG Gelsenkirchen, nur: https://correctiv.org/aktuelles/auskunftsrechte/2019/11/04/ifg-urteil-correctiv-setzt-sich-vor-gericht-gegen-behoerden-in-nrw-durch; dem Grunde nach VG Berlin, Az. VG 2 K 582 / 15; BVerwG - Az. 7 C 6.15 - keine abschreckende Wirkung haben dürfen, auch wenn dies der Theorie nach zulässig wäre. Es ist übrigens falsch, dass Auslagen erhoben werden dürfen; vgl. BVerwG - Az. 7 C 6.15: "Die Regelungen der Informationsgebührenverordnung über die Erhebung von Auslagen sind mangels einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage unwirksam." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - scan-0615-do-einv.pdf Anfragenr: 188332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188332/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Sehr geehrteAntragsteller/in in der vorbezeichneten Angelegenhei…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: IFG-Unterlagen Dortmund.de - Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#188332]
Datum
16. Juni 2020 10:30
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Sehr geehrteAntragsteller/in in der vorbezeichneten Angelegenheit bedanke ich mich für die Übersendung der Einverständniserklärung. Es wird nunmehr eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages erfolgen. Hinsichtlich des von Ihnen zitierten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2016 - 7 C 6.15 - ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass sich diese Entscheidung auf die (teilweise) Unwirksamkeit der Informationsgebührenverordnung des Bundes (beruhend auf dem IFG des Bundes) bezieht. Für die Tätigkeit nordrhein-westfälischer Gemeinden gilt dagegen das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), so dass sich die Gebühren- und Auslagenerhebung nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) richtet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Sehr geehrteAntragsteller/in in der vorbezeichneten Angelegenhei…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: IFG-Unterlagen Dortmund.de - Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#188332]
Datum
23. Juni 2020 14:07
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Sehr geehrteAntragsteller/in in der vorbezeichneten Angelegenheit erhalten Sie anbei meinen heutigen Bescheid vorab in elektronischer Form zur Kenntnis. Ihren Erziehungsberechtigten wird der Bescheid in Kürze per Post zugehen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Wes…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen Dortmund.de“ [#188332] [#188332]
Datum
23. Juni 2020 20:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Urheberrecht bei anwaltlichen Schriftsätzen - auch in wegweisenden Verfahren - nicht in der Gestalt Anwendung finden darf, dass das Grundrecht auf Informationsfreiheit derart begrenzt wird. Eine Einsichtnahme der umfangreichen Akten ist unzumutbar, denn ein ausführlicher Überblick könnte dabei meinerseits nicht generiert werden. Zu diesem sog. Zensururheberrecht gibt es auch bereits die eine oder andere Rechtssprechung, z.B. vom LG Köln: https://fragdenstaat.de/aktionen/zensurheberrecht-klage-2019/. Ferner dürfte es auch Fehler im Drittbeteilungsverfahren gegeben haben. Denn: Ich habe keine Einverständnis zur Weitergabe meiner Daten gegeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt] Anhänge: - 188332.pdf - 2020-06-08_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2020-06-15_1-scan-0615-do-einv.pdf - 2020-06-23_1-doc02516320200623135514.pdf Anfragenr: 188332 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.06.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen Dortmund.de“ [#188332] [#188332]
Datum
24. Juni 2020 09:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.06.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es wird um Mitteilung gebeten, ob Kopien übermittelt werden können, wenn zugesichert…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen Dortmund.de“ [#188332] [#188332]
Datum
26. Juni 2020 23:09
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es wird um Mitteilung gebeten, ob Kopien übermittelt werden können, wenn zugesichert wird, dass eine Veröffentlichung nicht stattfindet. Andererseits müsste diesseits der Klageweg bestritten werden, weil die Rechtsauffassung grundlegend nicht geteilt wird. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188332/
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Sehr geehrteAntragsteller/in die betreffenden Rechtsanwälte habe…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen Dortmund.de“ [#188332] [#188332]
Datum
29. Juni 2020 12:05
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Sehr geehrteAntragsteller/in die betreffenden Rechtsanwälte haben einer Weitergabe der von Ihnen verfassten Schriftsätze insgesamt widersprochen. Aus diesem Grunde kann generell keine Überlassung der Unterlagen an Sie erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte hiermit diesbezüglich nur noch einmal ausdrücklich betonen, dass hier ein…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen Dortmund.de“ [#188332] [#188332]
Datum
2. Juli 2020 15:05
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte hiermit diesbezüglich nur noch einmal ausdrücklich betonen, dass hier eine Veröffentlichung sodann nicht mehr vorgesehen ist und das Urheberrecht daher nicht im Wege stehen dürfte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188332/
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eing…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen Dortmund.de“ [#188332] [#188332]
Datum
3. Juli 2020 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 02.07.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Sehr geehrteAntragsteller/in in der o.g. Angelegenheit nehme ich…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen Dortmund.de“ [#188332] [#188332]
Datum
3. Juli 2020 11:35
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Sehr geehrteAntragsteller/in in der o.g. Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre weitere Eingabe an das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit vom 02.07.2020 und teile Ihnen nochmals mit, dass eine Überlassung der gewünschten Vervielfältigungen aus den bereits dargelegten Gründen nicht erfolgen kann. Im Übrigen nehme ich Bezug auf meinen Bescheid vom 23.06.2020. Mit freundlichen Grüßen

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