Sehr
<< Antragsteller:in >>
wir kommen zurück auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 24.01.2024.
Sie bitten darin um Zusendung sämtlicher Unterlagen zur Planung Abschaffung des Barverkaufs in Bussen des HVV. Besonders juristische Auswertungen zum Thema sind für Sie von Interesse.
Da Sie ein besonderes Interesse an juristischen Auswertungen angemeldet haben, möchten wie Sie zunächst auf die gesetzlichen Regelungen zur Thematik hinweisen. Seit einer Gesetzesänderung mit Wirkung zum August 2021 ist die Möglichkeit, in den Beförderungsbedingungen zu regeln, dass ganz oder teilweise kein Fahrausweiserwerb gegen Bargeld mehr stattfindet, in § 7 Abs. 4 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen (BefBedV) vorgesehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__7.html
Von dieser rechtlichen Möglichkeit wurde in § 7 Abs. 5 des Teils A des Gemeinschaftstarifs im Hamburger Verkehrsverbund Gebrauch gemacht. Wie jeder Bestandteil der Beförderungsbedingungen wurde auch dieser vor der Einführung von der zuständigen Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt, vgl. § 39 PBefG .
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__39.html
Vor dem Hintergrund des Bestehens dieser gesetzlichen Regelungen waren vertiefte juristische Auswertungen oder Gutachten nicht notwendig und sind so nicht vorhanden.
Da Sie Ihre Anfrage im Übrigen nicht stärker eingegrenzt haben ("sämtliche Unterlagen") ist deren weitere Bearbeitung für uns mit einigem Aufwand verbunden, wofür wir ggf. auch Kosten in Rechnung stellen müssen. Wir bitten Sie daher darum zu prüfen, ob Ihre Anfrage inhaltlich durch die obenstehenden Hinweise auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen für Sie ausreichend bearbeitet ist.
Mit freundlichen Grüßen,