Unterlagen EU-Lieferkettengesetz

- Sämtliche Korrespondenz (intern & extern) im inhaltlichen Zusammenhang mit dem EU-Lieferkettengesetz aus dem Zeitraum 01.07.2023 bis 01.02.2024
- Sämtliche Gutachten, Ausarbeitungen etc im inhaltlichen Zusammenhang mit dem EU-Lieferkettengesetz, die in Ihrem Haus vorliegen aus dem Zeitraum 01.07.2023 bis 01.02.2024

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  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
  • 3 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Korrespondenz (intern &am…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Unterlagen EU-Lieferkettengesetz [#298986]
Datum
1. Februar 2024 14:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Korrespondenz (intern & extern) im inhaltlichen Zusammenhang mit dem EU-Lieferkettengesetz aus dem Zeitraum 01.07.2023 bis 01.02.2024 - Sämtliche Gutachten, Ausarbeitungen etc im inhaltlichen Zusammenhang mit dem EU-Lieferkettengesetz, die in Ihrem Haus vorliegen aus dem Zeitraum 01.07.2023 bis 01.02.2024
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 298986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298986/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Kempen, das anliegende Schreiben nebst Anlagen erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundli…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 1. Februar 2024, Unterlagen EU-Lieferkettengesetz nebst Anlagen (V B 3 - O 1004/24/10040)
Datum
28. Februar 2024 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, das anliegende Schreiben nebst Anlagen erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, hiermit teile ich Ihnen folgendes mit: - Ich halte an meinem Antrag trotz möglicher Gebühren fest - Ic…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 1. Februar 2024, Unterlagen EU-Lieferkettengesetz nebst Anlagen (V B 3 - O 1004/24/10040) [#298986]
Datum
28. Februar 2024 10:49
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit teile ich Ihnen folgendes mit: - Ich halte an meinem Antrag trotz möglicher Gebühren fest - Ich bin einverstanden mit der Schwärzung personenbezogener Daten, sofern diese jeweils für Vermeidung eines Drittbeteiligungsverfahrens erforderlich sind - im Übrigen sehe ich meinen Antrag (insbesondere aufgrund der klar eingrenzten kurzen Zeitperiode) als hinreichend bestimmt und verweise auf die entsprechenden Ausführungen des BVerwG in der Sache BVerwG 10 C 2.22 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 298986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298986/

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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen EU-Lieferkettengesetz“ vom 01.02.2024 (#298986) wurde v…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 1. Februar 2024, Unterlagen EU-Lieferkettengesetz nebst Anlagen (V B 3 - O 1004/24/10040) [#298986]
Datum
5. März 2024 08:22
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen EU-Lieferkettengesetz“ vom 01.02.2024 (#298986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>