Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt"

Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“ im Waldgebiet zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz, Gemarkung Laußnitz, Flurstück 1213, 1217, 1221 und 1222, wie folgt:

- Konzept des Ministeriums zur künftigen Fortführung der Versammlung
- diesbezügliche Kommunikation mit Dritten (insb. KBO, Ämter, Ministerien, Gemeinden, Staatsbetrieb Sachsenforst, Polizei)
- Ton- und Bildaufnahmen der bisherigen Versammlung
- Verfahren zu Schwarzbauten
- Anforderungen von Polizei und Spezialeinheiten der Polizei
- Nachweise über Verunreinigungen des Waldes durch die Versammlungsteilnehmer
- Dokumente und Kommunikationen zu den Beseitigungen der Bannerständer auf Großdittmannsdorfer Weg, Schneise F und 7
- Terminkalender vom Staatsminister Armin Schuster und Staatssekretär Armin Schuster vom 01.09.2021 bis 31.03.2023
- alle sonstigen Unterlagen zur Versammlung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen im Zusammen…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt" [#266422]
Datum
28. Dezember 2022 12:22
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“ im Waldgebiet zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz, Gemarkung Laußnitz, Flurstück 1213, 1217, 1221 und 1222, wie folgt: - Konzept des Ministeriums zur künftigen Fortführung der Versammlung - diesbezügliche Kommunikation mit Dritten (insb. KBO, Ämter, Ministerien, Gemeinden, Staatsbetrieb Sachsenforst, Polizei) - Ton- und Bildaufnahmen der bisherigen Versammlung - Verfahren zu Schwarzbauten - Anforderungen von Polizei und Spezialeinheiten der Polizei - Nachweise über Verunreinigungen des Waldes durch die Versammlungsteilnehmer - Dokumente und Kommunikationen zu den Beseitigungen der Bannerständer auf Großdittmannsdorfer Weg, Schneise F und 7 - Terminkalender vom Staatsminister Armin Schuster und Staatssekretär Armin Schuster vom 01.09.2021 bis 31.03.2023 - alle sonstigen Unterlagen zur Versammlung
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266422/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an das Sächsische Staatsministerium des Innern.…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt" [#266422]
Datum
30. Dezember 2022 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an das Sächsische Staatsministerium des Innern. Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist nicht Versammlungs- oder Bauaufsichtsbehörde. Die von Ihnen angefragten Informationen dürften gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde vorliegen. Soweit hier Notizen oder Vermerke vorliegen, handelt es sich nicht um Informationen gem. § 3 S.1 Sächs Transparenzgesetz. Eine Informationspflicht besteht daher insoweit nicht. Zur Beantragung des Terminkalenders von Herrn Staatsminister Armin Schuster, steht dem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Herrn Staatsminister entgegen. Auch wenn Herr Staatsminister eine Person des öffentlichen Lebens ist, verschafft das Transparenzgesetz keinen Anspruch auf Übersendung des Terminkalenders. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Terminkalender müssen herausgegeben werden (siehe: https://fragdenstaat.de/informationsfreiheit/einste…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt" [#266422]
Datum
7. Januar 2023 17:01
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Terminkalender müssen herausgegeben werden (siehe: https://fragdenstaat.de/informationsfreiheit/einsteiger-guide/) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266422/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr << Antragsteller:in >> gem. § 10 Abs. 3 SächsTransparenzgesetz ist dieser Antrag abzulehnen. Die…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt" [#266422]
Datum
11. Januar 2023 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gem. § 10 Abs. 3 SächsTransparenzgesetz ist dieser Antrag abzulehnen. Dieser Antrag steht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Herrn Staatsminister Armin Schuster entgegen. Termine des Sächsischen Staatsministerium des Innern stehen jedoch freizugänglich zur Verfügung und können auch über den Medienservice des Freistaates Sachsen (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/) abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen