Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt"

Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“ im Waldgebiet zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz, Gemarkung Laußnitz, Flurstück 1213, 1217, 1221 und 1222, wie folgt:

- Konzept des Ministeriums zur künftigen Fortführung der Versammlung
- diesbezügliche Kommunikation mit Dritten (insb. KBO, Ämter, Ministerien, Gemeinden, Staatsbetrieb Sachsenforst)
- Ton- und Bildaufnahmen der bisherigen Versammlung
- Verfahren zu Schwarzbauten
- Anforderungen von Polizei und Spezialeinheiten der Polizei
- Terminkalender vom Staatsminister Martin Dulig und Staatssekretär*innen Ines Fröhlich und Thomas Kralinski vom 01.09.2021 bis 31.03.2023
- alle sonstigen Unterlagen zur Versammlung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen im Zusammen…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt" [#266424]
Datum
28. Dezember 2022 12:37
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“ im Waldgebiet zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz, Gemarkung Laußnitz, Flurstück 1213, 1217, 1221 und 1222, wie folgt: - Konzept des Ministeriums zur künftigen Fortführung der Versammlung - diesbezügliche Kommunikation mit Dritten (insb. KBO, Ämter, Ministerien, Gemeinden, Staatsbetrieb Sachsenforst) - Ton- und Bildaufnahmen der bisherigen Versammlung - Verfahren zu Schwarzbauten - Anforderungen von Polizei und Spezialeinheiten der Polizei - Terminkalender vom Staatsminister Martin Dulig und Staatssekretär*innen Ines Fröhlich und Thomas Kralinski vom 01.09.2021 bis 31.03.2023 - alle sonstigen Unterlagen zur Versammlung
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266424/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ihre Anfrage vom 28.12.2022 - Versammlung "Heibo bleibt" Sehr << Antragsteller:in >> vielen…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.12.2022 - Versammlung "Heibo bleibt"
Datum
13. Januar 2023 16:05
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
unterlagenimzusammenhangmitderversammlun.eml
7,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Anfrage vom 28. Dezember 2022 an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Sie begründen ihre Anfrage u.a. mit dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG), welches zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Ihre Anfrage bezieht sich zum weit überwiegenden Teil auf eine Versammlung. Für den Bereich des Versammlungsrechtes ist innerhalb der Sächsischen Staatsregierung das Staatsministerium des Innern zuständig. Das SMWA hat die Anfrage zum Bereich Versammlung am 10. Januar 2023 an das SMI abgegeben, welches den Eingang bestätigt hat. Dieses Datum ist Beginn der Frist für die Beantwortung nach § 12 Abs. 1 SächsTranspG. Mit freundlichen Grüßen