Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt"

Anfrage an: Landratsamt Bautzen

Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“ im Waldgebiet zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz, Gemarkung Laußnitz, Flurstück 1213, 1217, 1221 und 1222, wie folgt:

- Konzept des Landkreises zur künftigen Fortführung der Versammlung
- diesbezügliche Kommunikation mit Dritten (insb. KBO, Ämter, Ministerien)
- Ton- und Bildaufnahmen der bisherigen Versammlung
- alle sonstigen Unterlagen zur Versammlung
(insb. zu den beteiligten Behörden / Stellen des Landkreises)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen im Zusammen…
An Landratsamt Bautzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt" [#266390]
Datum
27. Dezember 2022 18:25
An
Landratsamt Bautzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“ im Waldgebiet zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz, Gemarkung Laußnitz, Flurstück 1213, 1217, 1221 und 1222, wie folgt: - Konzept des Landkreises zur künftigen Fortführung der Versammlung - diesbezügliche Kommunikation mit Dritten (insb. KBO, Ämter, Ministerien) - Ton- und Bildaufnahmen der bisherigen Versammlung - alle sonstigen Unterlagen zur Versammlung (insb. zu den beteiligten Behörden / Stellen des Landkreises)
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266390/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Bautzen
Sehr << Antragsteller:in >> das Landratsamt Bautzen unterliegt nur dem Sächsischem Transparenzgesetz …
Von
Landratsamt Bautzen
Betreff
AW: Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt" [#266390]
Datum
9. Januar 2023 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das Landratsamt Bautzen unterliegt nur dem Sächsischem Transparenzgesetz (SächsTranspG), sofern dieses sich nach § 4 Abs. 2 SächsTranspG dazu mittels Satzung verpflichtet. Eine solche Verpflichtung liegt aktuell nicht vor. Insofern weisen wir Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen