Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X"

Sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im thematischen Zusammenhang mit dem sogenannten "Tag X" (3.6.23) und dem erwarteten und tatsächlichen Geschehen in Leipzig in der Kalenderwoche 22/2023.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • 10 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokumente (i…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
5. Juni 2023 11:08
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im thematischen Zusammenhang mit dem sogenannten "Tag X" (3.6.23) und dem erwarteten und tatsächlichen Geschehen in Leipzig in der Kalenderwoche 22/2023.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280493/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
5. Juni 2023 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens sind wir im Austausch mit dem Fachreferat und werden uns bei Ihnen wieder zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, mit E-Mail vom 5. Juni 2023 stellten Sie einen Antrag auf Übermittlung „sämtlicher Dok…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
4. Juli 2023 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, mit E-Mail vom 5. Juni 2023 stellten Sie einen Antrag auf Übermittlung „sämtlicher Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im thematischen Zusammenhang mit dem sogenannten "Tag X" (3.6.23) und dem erwarteten und tatsächlichen Geschehen in Leipzig in der Kalenderwoche 22/2023“. Ihren Antrag stützen Sie auf § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes (SächsTranspG), § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) und soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, auch auf dieses Gesetz. Ihr Informationsbegehren ist sowohl im Hinblick auf das „erwartete und tatsächliche Geschehen in Leipzig in der Kalenderwoche 22/2023“ als auch den „thematischen Zusammenhang mit dem sogenannten "Tag X" (3.6.23)“ zu weitläufig und unpräzise, dass es den Anforderungen des Sächsischen Transparenzgesetzes im Hinblick auf das in § 10 SächsTranspG verankerte Bestimmtheitsgebot nicht gerecht wird. Es ist nicht klar, welche Auskünfte konkret von Ihnen begehrt werden. Insoweit kommen eine Vielzahl von Lebenssachverhalten in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht in Betracht. Des Weiteren bedienen Sie sich aus sachlicher Sicht umgangssprachlicher Begriffe, die auslegungsbedürftig und somit nicht hinreichend bestimmt sind („TagX“). Aufgrund dessen ist es derzeit leider nicht möglich, die erforderliche Prüfung durchzuführen. Gemäß § 10 (2) SächsTranspG hat die transparenzpflichtige Stelle dem Antragsteller die Unbestimmtheit mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung zu geben. Daher bitten wir Sie, die gewünschten Informationen unter Bezugnahme auf konkrete Lebenssachverhalte in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht möglichst genau zu beschreiben (bspw. „den externen Schriftverkehr mit der Behörde … im Zusammenhang mit der Versammlung … am 1. Juni 2023 im Zeitraum von … bis … Uhr). Sie erhalten hiermit gemäß § 10 Abs. 2 S. 3 SächsTranspG die Gelegenheit Ihren Antrag bis zum 31. Juli 2023 dementsprechend zu präzisieren. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, Gerne präzisiere ich Ihnen meinen Antrag wie folgt: Sämtliche im SMI vorliegenden Dokumente (interne u…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
4. Juli 2023 10:02
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Gerne präzisiere ich Ihnen meinen Antrag wie folgt: Sämtliche im SMI vorliegenden Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im thematischen Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 03.06.2023 in Leipzig (sogenannter "Tag X", zum Leipziger Stadtfest 2023, dem Finalspiel des Sachsenpokals 2023 und dem Konzert von Herbert Grönemeyer am 03.06.2023 in Leipzig und dem erwarteten und tatsächlichen Demonstrationsgeschehen in Leipzig in der Kalenderwoche 22/2023. Hinsichtlich der Bestimmtheit von Anträgen verweise ich insbesondere auf die Ausführungen des BVerwG in der mündlichen Hauptverhandlung zur Sache BVerwG 10 C 2.22. Ich fordere Sie entsprechend auf, meinen Antrag innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist zu bearbeiten oder mir andernfalls zeitnah einen Bescheid zukommen zu lassen, um dies verwaltungsgerichtlich weiterzuführen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280493/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X"“ vom 05.06.2023 (…
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Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
11. Juli 2023 12:11
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X"“ vom 05.06.2023 (#280493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bitten die verzögerte Erwiderung auf Ihren Antrag vom 5. Juni 2023 zu entschuldige…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: WG: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
12. Juli 2023 12:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bitten die verzögerte Erwiderung auf Ihren Antrag vom 5. Juni 2023 zu entschuldigen. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Antrags wird die Bearbeitungsfrist auf Grundlage des § 12 Abs. 2 S. 1 SächsTranspG bis zum 31. Juli 2023 verlängert. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Vollzug Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) Ihr Antrag vom 5. Juni 2023 über den Webservice „ fragdenstaa…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
27. Juli 2023 13:48
Status
Warte auf Antwort
Vollzug Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) Ihr Antrag vom 5. Juni 2023 über den Webservice „ fragdenstaat.de“ mit der Anfragenummer: 280493 Unser Gz.: 3-0127/154/28 Sehr geehrter Herr Kempen, mit o.g. Antrag baten Sie um die Übersendung „sämtlicher Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im thematischen Zusammenhang mit dem sogenannten "Tag X" (3.6.23) und dem erwarteten und tatsächlichen Geschehen in Leipzig in der Kalenderwoche 22/2023“. Auf unsere Bitte Ihren Antrag zu konkretisieren, präzisierten Sie diesen mit E-Mail vom 4. Juli 2023 wie folgt: „Sämtliche im SMI vorliegenden Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im thematischen Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 03.06.2023 in Leipzig (sogenannter "Tag X", zum Leipziger Stadtfest 2023, dem Finalspiel des Sachsenpokals 2023 und dem Konzert von Herbert Grönemeyer am 03.06.2023 in Leipzig und dem erwarteten und tatsächlichen Demonstrationsgeschehen in Leipzig in der Kalenderwoche 22/2023.“ Ihr Informationsbegehren ist sehr weitläufig und umfasst eine Vielzahl von Sachverhalten in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht. Die Dokumentenlage ist demgemäß umfangreich und enthält auch Unterlagen die nicht der Transparenzpflicht unterliegen. Um Ihrem Informationsbegehren nachkommen zu können, müssen die vorliegenden Dokumente zunächst darauf gesichtet werden, ob diese Informationen im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes darstellen, ggf. Ausschlussgründe von der Transparenzpflicht bestehen bzw. ob personenbezogene oder geheimhaltungsbedürftige Daten enthalten sind und ggf. eine Schwärzung erfordern. Der Aufwand dafür ist beträchtlich und nicht mehr von der Kostenfreiheit des § 12 Abs. 5 S. 2 SächsTranspG gedeckt. Für die Bearbeitung ihres Antrages werden daher Gebühren und Auslagen erhoben. Die zu erhebenden Gebühren werden sich unter Berücksichtigung des bereits entstandenen Verwaltungsaufwandes voraussichtlich zwischen 800 € und 2.000 € bewegen. In diesem Zusammenhang möchte ich bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass die von Ihnen erbetenen Dokumente in Form interner Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke oder Gesprächsprotokolle grundsätzlich nicht der Transparenzpflicht unterfallen. Ein Transparenzanspruch besteht nur auf Zugang zu Informationen. Der Begriff der Informationen wird in § 3 SächsTranspG legal definiert. Danach sind Informationen dienstlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entsprechend der Gesetzesbegründung wird der Begriff Information offen und umfassend ausgelegt. Umfasst sind insbesondere Aufzeichnungen wie Akten, Dokumente, Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten, Video- und Tonaufzeichnungen, die elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sind. Ausdrücklich ausgenommen vom Begriff der Information sind die in § 3 S. 2 SächsTranspG aufgeführten vorbereitenden Dokumente. Hierzu zählen insbesondere Entwürfe, Notizen, behördeninterne Kommunikation und Vermerke. Diese Dokumente fallen nicht unter den Begriff der Information im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes und sind somit schlechthin nicht transparenzpflichtig. Ich rege daher an Ihren Antrag in sachlicher, örtlicher und/oder zeitlicher Hinsicht zu begrenzen. Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, Danke für Ihre Rückmeldung. An meinem Antrag halte ich auch angesichts der von Ihnen angekündigten Ge…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
27. Juli 2023 14:00
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke für Ihre Rückmeldung. An meinem Antrag halte ich auch angesichts der von Ihnen angekündigten Gebührenfolge fest, kündige aber bereits an, diese Gebühren ggf. gerichtlich überprüfen zu lassen bzw. gegen einen eventuellen Gebührenbescheid vorzugehen. Gerne präzisiere ich meinen Antrag zudem wie folgt: Sämtliche Informationen (insbesondere Aufzeichnungen wie Akten, Dokumente, Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten, Video- und Tonaufzeichnungen, die elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sind) im thematischen Zusammenhang mit dem sogenannten "Tag X" (3.6.23) und dem erwarteten und tatsächlichen Geschehen in Leipzig in der Kalenderwoche 22/2023. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280493/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X"“ vom 05.06.2023 (…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
21. August 2023 11:28
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X"“ vom 05.06.2023 (#280493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, auf Ihre Sachstandsanfrage teilen wir Ihnen mit, dass sich Ihr Transparenzantrag noch…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
22. August 2023 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, auf Ihre Sachstandsanfrage teilen wir Ihnen mit, dass sich Ihr Transparenzantrag noch in fristgerechter Bearbeitung befindet. Die Bearbeitungsfrist des § 12 Abs. 1 S. 1 SächsTranspG wurde mit E-Mail vom 12. Juli 2023 bis zum 31. Juli 2023 verlängert. Aufgrund unserer Kostenmitteilung und Präzisierungsbitte mit E-Mail vom 27. Juli 2023 verlängerte sich diese Frist wiederum um einen Monat. Grundlage hierfür ist § 12 Abs. 5 S. 8 SächsTranspG. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Vollzug Sächsisches Transparenzgesetz
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug Sächsisches Transparenzgesetz
Datum
7. September 2023
Status
Warte auf Antwort
8,6 MB
geschwärzt
4,0 MB
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 7. September 2023 hinsichtlich Punkt 3. (Gebühre…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
13. September 2023 09:43
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 7. September 2023 hinsichtlich Punkt 3. (Gebührenfolge) ein, insoweit für eine lediglich als "Im Übrigen" benannte öffentliche Leistung eine Gebühr von 200,00 Euro in Rechnung gestellt wird. Laut Ihrem Bescheid werden für den Zugang zu den beantragten und mir bewilligten Informationen keine Gebühren erhoben. Inwiefern darüber hinaus Kosten in Rechnung gestellt werden sollen, ist Ihrem Bescheid nicht zu entnehmen und deckt sich nicht mit §12 Abs. 5 SächsTranspG. Ich fordere Sie dager auf, den Bescheid entsprechend abzuändern. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: WG: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: WG: Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X" [#280493]
Datum
13. September 2023 09:45
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
52,0 KB
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformat…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen im Zusammenhang mit "Tag X"“ [#280493]
Datum
13. September 2023 10:27
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Sachsen (SächsTranspG, SächsUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/280493/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde mir zwar in geringem Umfang Zugang zu Informationen gewährt hat und dies lut Bescheid auch kostenfrei passiert ist, darüber hinaus aber weitere öffentliche Leistungen in Höhe von 200 EUR in Rechnung stellen möchte. Allem Anschein nach versteht das SMI die Sätze 1 und 2 des § 12 Abs. 5 als voneinander unabhängig und liest das Gesetz so, dass Kosten für Informationszugang und Kosten für öffentlich-rechtliche Leistungen zur Bearbeitung des Antrags zwei unterschiedliche Größen wären. Dies wäre ja ein fundamentaler Widerspruch zu allen anderen Informationsfreiheitsgesetzen in Deutschland und würde die Kostenregelung ja auch ad absurdum führen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 280493.pdf - 2023-09-07_1-des-innern.pdf - 2023-09-13_2-fax.pdf Anfragenr: 280493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280493/
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. September 2023 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. November 2023 08:42
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ihr Widerspruch vom 13. September 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 7. Sep…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Ihr Widerspruch vom 13. September 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 7. September 2023, Gz. 3-0127/154/28-2023/68919
Datum
12. Dezember 2023 13:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,1 MB
Vollzug der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Ihr Widerspruch vom 13. September 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 7. September 2023, Gz. 3-0127/154/28-2023/68919 Sehr geehrter Herr Kempen, mit dem angefügten Schreiben erhalten Sie die Gelegenheit sich im Rahmen des o.g. Widerspruchsverfahrens abschließend zu äußern. Das Schreiben geht Ihnen ebenfalls auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Kein Nachrichtentext
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: [#280493] Guten Tag, hiermit nehme ich den Widerspruch in dieser Sache verfahrensbeendigend zurück und bitte …
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: [#280493]
Datum
15. Januar 2024 12:32
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit nehme ich den Widerspruch in dieser Sache verfahrensbeendigend zurück und bitte um kurze Bestätigung. Anschließend werde ich umgehend die Zahlung des ursprünglichen Gebührenbescheids anweisen Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Unterlagen im Zusammenhang "Tag X", Anfrage-Nr. 280493, Rücknahme Widerspruch Vollzug der Verwaltungsger…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Unterlagen im Zusammenhang "Tag X", Anfrage-Nr. 280493, Rücknahme Widerspruch
Datum
15. Januar 2024 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Vollzug der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Ihr Widerspruch vom 13. September 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 7. September 2023, Gz. 3-0127/154/28-2023/68919 Hier: Rücknahme des Widerspruchs per E-Mail vom 15. Januar 2024 Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre Nachricht. In Bezug auf Ihre Widerspruchsrücknahme weise ich darauf hin, dass die Rücknahme eines Widerspruch nur in der Form des § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erfolgen kann. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Ich bitte Sie daher Ihren Widerspruch schriftlich - insoweit genügt auch ein handschriftlich unterschriebenes Telefax dem Schriftformerfordernis - oder elektronisch unter Beachtung folgender Hinweise zurückzunehmen. Beim Sächsischen Staatsministerium des Innern haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihren Widerspruch in elektronischer Form zurückzunehmen: a) als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>>. b) als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, durch Übermittlung über ein Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder das besondere Anwaltspostfach (beA) an das im SAFE-Verzeichnis (sichere Verzeichnisdienste) im EGVP-Adressbuch gelistete besondere Behördenpostfach (beBPo) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Dafür wird ein EGVP-Postfach oder ein beA-Postfach benötigt. Das sog. beBPo ist Teil der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Zur Kommunikation mittels EGVP wird eine sog. Sende- und Empfangskomponente (Client-Software) benötigt, die Sie auf Ihrem Endgerät (z. B. PC) installieren müssen. Diese Software ist bei mehreren Anbietern – teilweise kostenlos – erhältlich. Nähere Informationen zum EGVP allgemein sind unter www.egvp.de abrufbar. c) als elektronisches Dokument durch De-Mail-Versand in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anwendung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail Gesetzes an das De-Mail-Postfach: <<E-Mail-Adresse>>. Dafür benötigen Sie selbst ein De-Mail-Konto, das Sie bei einem der staatlich zugelassenen De-Mail Anbieter erhalten. Um rechtswirksam Widerspruch einlegen oder zurücknehmen zu können, muss Ihr De-Mail-Postfach in der Lage sein absenderbestätigte De-Mails zu verschicken. Bitte achten Sie darauf, diese Option beim Versand auszuwählen. Dafür ist es nicht erforderlich, dass Sie das Dokument an sich – Ihren Widerspruch – mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/e-government/de-mail/de-mail-node.html. Bitte beachten Sie: E-Mails an das De-Mail-Postfach, die nicht von einem De-Mail-Konto aus gesendet werden, erreichen unser De-Mail-Postfach nicht. Nach Eingang der formgerechten Widerspruchsrücknahme wird Ihr Widerspruchsverfahren eingestellt und Sie erhalten ein Einstellungsschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: [#280493]
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: [#280493]
Datum
15. Januar 2024 14:33
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ihre Widerspruchsrücknahme vom 15. Januar 2024, Anfrage-Nr.: 280493 Sehr geehrter Herr Kempen, angefügtes Einstel…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Ihre Widerspruchsrücknahme vom 15. Januar 2024, Anfrage-Nr.: 280493
Datum
16. Januar 2024 14:37
Status
Sehr geehrter Herr Kempen, angefügtes Einstellungsschreiben erhalten vorab per E-Mail. Das Schreiben geht Ihnen ebenfalls auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen

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