Unterlagen mit Bezug auf einen Spannungsfall nach Art. 80a GG

Anfrage an: Bundeskanzleramt

alle Unterlagen mit Bezug auf einen Spannungsfall nach Art. 80a GG. Hierbei interessieren mich insbesondere sollche Unterlagen, die auf Absatz 3 von Art. 80a GG referenzieren. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger handelt.

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  • Datum
    25. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen mit Bezug auf einen S…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Unterlagen mit Bezug auf einen Spannungsfall nach Art. 80a GG [#268703]
Datum
25. Januar 2023 23:45
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen mit Bezug auf einen Spannungsfall nach Art. 80a GG. Hierbei interessieren mich insbesondere sollche Unterlagen, die auf Absatz 3 von Art. 80a GG referenzieren. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268703/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
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Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
30. Januar 2023
Status
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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
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Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. Februar 2023
Status
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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
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Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
3. März 2023
Status
Warte auf Antwort