Unterlagen, Protokolle, Dokumente, Präsentationen und den gesamten Schriftverkehr incl. aller Mails aus dem Vorhaben der Bund-Länder-Kommission für lnformationstechnik in der Justiz (BLK)

Unterlagen, Protokolle, Dokumente, Präsentationen und den gesamten Schriftverkehr incl. aller Mails aus dem Vorhaben der Bund-Länder-Kommission für lnformationstechnik in der Justiz (BLK) incl. BLK-AG IT-Standards

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen, Protokolle, Dokumente, Präsentationen und den gesamten Schriftverkehr incl. aller Mails aus dem Vorhaben der Bund-Länder-Kommission für lnformationstechnik in der Justiz (BLK) [#294098]
Datum
3. Dezember 2023 20:02
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, Protokolle, Dokumente, Präsentationen und den gesamten Schriftverkehr incl. aller Mails aus dem Vorhaben der Bund-Länder-Kommission für lnformationstechnik in der Justiz (BLK) incl. BLK-AG IT-Standards
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294098/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Unterlagen, Protokolle, Dokumente, Präsentationen und den gesamten Schriftverkehr incl. aller Mails aus dem Vorhab…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Unterlagen, Protokolle, Dokumente, Präsentationen und den gesamten Schriftverkehr incl. aller Mails aus dem Vorhaben der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) [#294098]
Datum
6. Dezember 2023 16:05
Status
Warte auf Antwort
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.12.2023 Anlage 1 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag ist am 03.12.2023 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die sachgerechte Prüfung Ihres Anliegens noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, weil sie einer Beteiligung weiterer Stellen in meinem Hause bedarf. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die auf Grund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Die auf der Grundlage des § 11 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW erlassene Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) bestimmt in ihrem § 1, dass für die im anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil der Verordnung ist, die dort genannten Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden. Nr. 1.2, Nr. 1.3.2 und Nr. 1.3.3 des Gebührentarifs treffen Regelungen zur Höhe der zu erhebenden Gebühr. Ob nach diesen Vorschriften Gebühren zu erheben sind oder ob der Tatbestand einer einfachen schriftlichen Auskunft nach Nr. 1.1 des Gebührentarifs erfüllt ist, die gebührenfrei bleibt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Bescheid vom 20.12.2023 1451E-Z.74/23 Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übermittle ich Ihnen de…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Bescheid vom 20.12.2023
Datum
20. Dezember 2023 18:25
Status
Anfrage abgeschlossen
1451E-Z.74/23 Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übermittle ich Ihnen den Bescheid vom heutigen Tag. Für eine kurze Bestätigung, dass Sie diese E-Mail erhalten haben, wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen