Unterlagen über die Einrichtung der Baustelle zwischen Markt und Am Ikenberg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die Unterlagen über die Einrichtung der Baustelle zwischen Markt und Am Ikenberg. Dabei interessieren mich insbesondere Abschätzungen der Passantenmengen (Fußgänger, Radfahrer) zur Schulzeit sowie die dazugehörigen Umleitungskonzepte.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir die Unt…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen über die Einrichtung der Baustelle zwischen Markt und Am Ikenberg [#197759]
Datum
24. September 2020 18:42
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir die Unterlagen über die Einrichtung der Baustelle zwischen Markt und Am Ikenberg. Dabei interessieren mich insbesondere Abschätzungen der Passantenmengen (Fußgänger, Radfahrer) zur Schulzeit sowie die dazugehörigen Umleitungskonzepte. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197759/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Am Abdinghof zwischen Markt um Am Ikenberg Sehr geehrteAntragsteller/in mit M…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Am Abdinghof zwischen Markt um Am Ikenberg
Datum
22. Oktober 2020 15:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail vom 24.09.2020 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) NRW die Vorlage der o.g. Verkehrsanordnung. Darüberhinaus interessieren Sie sich für Abschätzungen der Passantenmengen (Fußgänger, Radfahrer) zur Schulzeit sowie die dazugehörigen Umleitungskonzepte. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW gewährt grundsätzlich einen voraussetzungslosen Zugang zu den bei der Stadt Paderborn vorliegenden amtlichen Informationen, dennoch sind die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbestände zu beachten. Die in Rede stehenden Unterlagen enthalten unter anderem die Kontaktdaten von Mitarbeitern der in dieser Angelegenheit beteiligten Firma Montag. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten, deren Herausgabe sich nach § 9 IFG NRW richtet. Unter Würdigung der von Ihnen im o.g. Antrag gemachten Angaben sehe ich die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen von § 9 IFG NRW als nicht erfüllt an, so dass die Kontaktdaten nicht zur Verfügung gestellt werden können. Im Übrigen übersende ich Ihnen als Anlage die Verkehrsanordnung vom 04.08.2020 nebst Anlagen, wobei die zuvor erwähnten personenbezogenen Daten geschwärzt wurden. Des Weiteren beantragen Sie Informationen über die Abschätzung von Passantenmengen sowie ein Umleitungskonzept. Aufgrund der besonderen Situation des Bereichs als hochfrequentierter Schulweg und der gegebenen baulichen Erfordernisse haben das Amt für öffentliche Ordnung sowie das Straßen- und Brückenbauamt im Vorfeld vor Erteilung der Verkehrsanordnung Festlegungen hinsichtlich der erforderlichen Restbreite vorgenommen. Aus diesem Grund wurde keine Umleitung angeordnet. Daten zu Passantenmengen sowie ein Umleitungskonzept existieren nicht. In der 42. Kalenderwoche wurden die Arbeiten abgeschlossen. Nach § 11 IFG NRW in Verbindung mit der hierzu erlassenen Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO IFG NRW) werden für die Erteilung der o.g. Auskunft Gebühren nicht erhoben. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW anzurufen (§ 13 IFG NRW). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Abschrift beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Am Abdinghof zwischen Markt um Am Ikenberg [#197759] Sehr Antragsteller/in…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Am Abdinghof zwischen Markt um Am Ikenberg [#197759]
Datum
26. Oktober 2020 09:48
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Informationen. Ich habe jedoch noch eine kleine Nachfrage: Existieren in Ihrem Amt Protokolle/Notizen über die Überwachung der Anordnung? Falls ja, bitte ich ebenfalls um Zusendung dieser Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197759/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Am Abdinghof zwischen Markt um Am Ikenberg [#197759] Guten Morgen Frau Mei…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Am Abdinghof zwischen Markt um Am Ikenberg [#197759]
Datum
1. Dezember 2020 09:29
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen Frau Meier, ich hatte bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen über die Einrichtung der Baustelle zwischen Markt und Am Ikenberg“ vom 24.09.2020 (#197759) am 26.10.2020 eine Nachfrage gestellt, die von Ihnen noch nicht beantwortet wurde. Vermutlich ist die Nachricht einfach untergegangen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zeitnah eine Antwort zukommen lassen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197759/

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Kommunalverwaltung Paderborn
Anfrage zum BV Am Abdinghof in Paderborn Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zum BV Am Abdinghof in Paderbor…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Anfrage zum BV Am Abdinghof in Paderborn
Datum
8. Dezember 2020 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zum BV Am Abdinghof in Paderborn habe ich zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung erhalten. Ich habe die uns vorliegenden Bautagesberichte des Auftragnehmer sowie die Protokolle des mit Bauüberwachung beauftragten Ing.-Büro Schwanitz dieser E-Mail im PDF-Dateiformat beigefügt. Den Protokollen als auch den Bautagesberichten sind leider keine Vermerke zu der Baustellenabsicherung zu entnehmen. Insofern schließe ich daraus, dass die Baustellenabsicherung entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgte und es somit keine Beanstandungen gab. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen