Unterlagen über die Realisierung des Deutschland-Takts am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof (Stuttgart 21)

- Unterlagen, die die vollständige Umsetzung des Deutschland-Takts (Zielfahrplan 2030) am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof darstellen und zugehörige Untersuchungen.
- Schriftverkehr zum Deutschland-Takt (Zielfahrplan 2030) am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Bahn.
- Darstellung der relationsbezogenen Umsteigezeiten am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof bei Umsetzung des Deutschland-Takts (Zielfahrplan 2030).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2019
  • Frist
    20. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen, die d…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Unterlagen über die Realisierung des Deutschland-Takts am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof (Stuttgart 21) [#151570]
Datum
18. Juni 2019 23:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen, die die vollständige Umsetzung des Deutschland-Takts (Zielfahrplan 2030) am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof darstellen und zugehörige Untersuchungen. - Schriftverkehr zum Deutschland-Takt (Zielfahrplan 2030) am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Bahn. - Darstellung der relationsbezogenen Umsteigezeiten am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof bei Umsetzung des Deutschland-Takts (Zielfahrplan 2030).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - HE 3641 Unterlagen über die Realisierung des Deutschland-Takts am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof (Stuttgart 21) [#151570]
Datum
19. Juni 2019 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei finden Sie meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: L 24 - HE 3641 Unterlagen über die Realisierung des Deutschland-Takts am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof (Stuttgart 21) [#151570]
Datum
20. Juni 2019 11:19
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei finden Sie meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Unterlagen über die Realisierung des Deutschland-Takts am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof (Stuttgart 21) [#151570]
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Unterlagen über die Realisierung des Deutschland-Takts am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof (Stuttgart 21) [#151570]
Datum
9. Juli 2019
Status
geschwärzt
1,3 MB