Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und Außenstellen der Erstaufnahmestelle nach dem AsylG

Alle Unterlagen zur Festlegung und Anwendung von Kriterien nach denen Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften oder der Erstaufnahmestelle wohnen, einem (ggf. neuen) Unterbringungsplatz zugewiesen werden.
Insbesondere ob und wie die Betroffenen selbst an der Entscheidung beteiligt werden und welche Merkmale der betroffenen Personen (z.B. Alter, Gender, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Sprache, usw.) für die Entscheidung herangezogen werden;
Informationen dazu, welche Stellen außer der Fachstelle Flüchtlinge in welcher Weise beteiligt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle …
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und Außenstellen der Erstaufnahmestelle nach dem AsylG [#237327]
Datum
12. Januar 2022 11:45
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zur Festlegung und Anwendung von Kriterien nach denen Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften oder der Erstaufnahmestelle wohnen, einem (ggf. neuen) Unterbringungsplatz zugewiesen werden. Insbesondere ob und wie die Betroffenen selbst an der Entscheidung beteiligt werden und welche Merkmale der betroffenen Personen (z.B. Alter, Gender, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Sprache, usw.) für die Entscheidung herangezogen werden; Informationen dazu, welche Stellen außer der Fachstelle Flüchtlinge in welcher Weise beteiligt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 237327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237327/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann
Holger Dieckmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Üb…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und Außenstellen der Erstaufnahmestelle nach dem AsylG [#237327]
Datum
16. Februar 2022 16:12
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und Außenstellen der Erstaufnahmestelle nach dem AsylG“ vom 12.01.2022 (#237327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 237327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237327/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Holger Dieckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und Außenstellen der Erstaufnahmestelle nach dem AsylG [#237327]
Datum
27. Dezember 2022 16:19
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und Außenstellen der Erstaufnahmestelle nach dem AsylG“ vom 12.01.2022 (#237327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 316 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann
Holger Dieckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und Außenstellen der Erstaufnahmestelle nach dem AsylG [#237327]
Datum
31. März 2023 11:57
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und Außenstellen der Erstaufnahmestelle nach dem AsylG“ vom 12.01.2022 (#237327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 410 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Holger Dieckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und Außenstellen der Erstaufnahmestelle nach dem AsylG [#237327]
Datum
4. Januar 2024 23:12
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen und Kriterien für Zuweisungen in Übergangswohnheime und Außenstellen der Erstaufnahmestelle nach dem AsylG“ vom 12.01.2022 (#237327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 689 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann