Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße

Anfrage an: Stadt Darmstadt

- die Anordnung und Begründung zur Anordnung von Zeichen 241 in der Frankfurter Straße zwischen Kahlertstraße und Landwehrstraße in beiden Richtungen.
- die zugehörigen Rückmeldungen gemäß Nummer I Satz 1 der VwV-StVO zu § 45 Abs. 1 bis 1e von Straßenbaubehörde und die Polizei
- und, soweit vorhanden, die zugrunde liegenden Unterlagen/Daten (bspw. Verkehrszählungsdaten, wenn die Begründung sich auf Verkehrsaufkommen beruft).

Ich weiße vorsorglich daraufhin, dass gemäß Erlass des HMWEVW vom 07.12.2023 straßenverkehrsrechtliche Anordnungen grundsätzlich schriftlich unter Angabe der maßgeblichen Erwägungen zu erlassen sind.

Ergebnis der Anfrage

Zwischenstand April 2024: Nach Widerspruch und deutlicher Begründung wurde eine Auskunft nach HUIG bejaht, eine Ansicht soll vor Ort erfolgen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    14. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anordnung und Begründung zu…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
14. Januar 2024 17:51
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anordnung und Begründung zur Anordnung von Zeichen 241 in der Frankfurter Straße zwischen Kahlertstraße und Landwehrstraße in beiden Richtungen. - die zugehörigen Rückmeldungen gemäß Nummer I Satz 1 der VwV-StVO zu § 45 Abs. 1 bis 1e von Straßenbaubehörde und die Polizei - und, soweit vorhanden, die zugrunde liegenden Unterlagen/Daten (bspw. Verkehrszählungsdaten, wenn die Begründung sich auf Verkehrsaufkommen beruft). Ich weiße vorsorglich daraufhin, dass gemäß Erlass des HMWEVW vom 07.12.2023 straßenverkehrsrechtliche Anordnungen grundsätzlich schriftlich unter Angabe der maßgeblichen Erwägungen zu erlassen sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 297173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297173/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail v…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
16. Januar 2024 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 14.01.2024 bei der zuständigen Stelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Büro der Bürgerbeauftragten. Freundliche Grüße
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für die von Ihnen eingereichte Anfrage über "fragdenstaat.de". D…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
9. Februar 2024 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für die von Ihnen eingereichte Anfrage über "fragdenstaat.de". Die verkehrsrechtliche Anordnung und Neugestaltung der Frankfurter Straße zwischen Kahlertstraße und Landwehrstraße ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend erteilt. Sobald diese vorliegt können Sie gerne, nach vorheriger Terminvereinbarung, die verkehrsrechtlich angeordneten Pläne in den Räumen der Straßenverkehrsbehörde einsehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Mobilitäts- und Tiefbauamt Abteilung Straßenverkehrsbehörde Mina-Rees-Straße 10 64295 Darmstadt Freundliche Grüße
Stephan Voeth
Sehr << Anrede >> es tut mir jetzt etwas leid, dass das über sie läuft, denn die mir gegebene Auskunf…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
9. Februar 2024 15:22
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es tut mir jetzt etwas leid, dass das über sie läuft, denn die mir gegebene Auskunft haben sie sicherlich so von der Straßenverkehrsbehörde bekommen, aber das geht so nicht. In der Frankfurter Straße wurde eine Anordnung erteilt, jedenfalls stehen dort derzeit Verkehrszeichen. Verkehrszeichen sind Verwaltungsakte die durch Aufstellung ihre Außenwirkung entfalten. Ich hätte dafür gerne die Begründung (nicht den Plan!). Die Straßenverkehrsbehörde und auch der Straßenbaulastträger noch sonst irgendwer kann nicht einfach Schilder ohne die notwendige Anordnung und Begründung aufstellen. Alternativ möge die zuständige Behörde die Schilder bitte unverzüglich entfernen. Sollte bis Ablauf der Auskunftspflicht (17.02.) keine Auskunft oder Entfernung erfolgen werde ich die Angelegenheit über die Fachaufsicht prüfen lassen. Bitte geben Sie diese Information an die zuständige Abteilung weiter. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 297173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297173/
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft lehnen wir ab, denn es besteht kein entsprech…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
15. Februar 2024 12:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft lehnen wir ab, denn es besteht kein entsprechender Anspruch nach dem Vierten Teil des HDSIG in Verbindung mit der städtischen Informationsfreiheitssatzung. Nach § 1 der Satzung besteht Anspruch auf Überlassung der Informationen nur insoweit, als es sich um Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt. Die Ansprüche nach der Satzung bestehen gegenüber der Stadt nicht, soweit es sich um Weisungs- oder Auftragsangelegenheiten handelt. Im vorliegenden Fall betrifft die Anfrage Weisungsangelegenheiten nach § 44 StVO i.V.m. 10 Abs. 1 Nr. 2 StVZustVO i.V.m. § 4 Abs. 2 HGO. Die Information betrifft mithin nicht den eigenen Wirkungskreis der Stadt. Davon abgesehen, teilen wir ohne Nachgabe im Recht mit, dass die verkehrsrechtliche Anordnung und Neugestaltung der Frankfurter Straße zwischen Kahlertstraße und Landwehrstraße zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend erteilt ist. Sobald diese vorliegt könnten Sie, nach vorheriger Terminvereinbarung, die verkehrsrechtlich angeordneten Pläne in den Räumen der Straßenverkehrsbehörde einsehen. Eine Verpflichtung zur Erteilung der Information nach der Informationsfreiheitssatzung i.V.m. dem HDSIG wird hiermit aber nicht anerkannt. Freundliche Grüße
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft lehnen wir ab, denn es besteht kein entsprech…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
15. Februar 2024 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft lehnen wir ab, denn es besteht kein entsprechender Anspruch nach dem Vierten Teil des HDSIG in Verbindung mit der städtischen Informationsfreiheitssatzung. Nach § 1 der Satzung besteht Anspruch auf Überlassung der Informationen nur insoweit, als es sich um Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt. Die Ansprüche nach der Satzung bestehen gegenüber der Stadt nicht, soweit es sich um Weisungs- oder Auftragsangelegenheiten handelt. Im vorliegenden Fall betrifft die Anfrage Weisungsangelegenheiten nach § 44 StVO i.V.m. 10 Abs. 1 Nr. 2 StVZustVO i.V.m. § 4 Abs. 2 HGO. Die Information betrifft mithin nicht den eigenen Wirkungskreis der Stadt. Davon abgesehen, teilen wir ohne Nachgabe im Recht mit, dass die verkehrsrechtliche Anordnung und Neugestaltung der Frankfurter Straße zwischen Kahlertstraße und Landwehrstraße zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend erteilt ist. Sobald diese vorliegt könnten Sie, nach vorheriger Terminvereinbarung, die verkehrsrechtlich angeordneten Pläne in den Räumen der Straßenverkehrsbehörde einsehen. Eine Verpflichtung zur Erteilung der Information nach der Informationsfreiheitssatzung i.V.m. dem HDSIG wird hiermit aber nicht anerkannt. Freundliche Grüße
Stephan Voeth
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage war, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinform…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
15. Februar 2024 21:19
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage war, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, auf § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) begründet. Nach Ihrer hauseigenen Einschätzung handelt es sich bei Begründungen zu Verkehrszeichen um Umweltinformationen. Da Sie die Frist unweigerlich nicht halten könne bitte ich um Mitteilung bis 21.02.2024 wann ich spätestens mit einer Auskunfterteilung rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 297173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297173/
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben mangels einer Erkennbarkeit des Umweltbezuges antragsgemäß nach HDSIG i.V.m. …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
20. Februar 2024 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben mangels einer Erkennbarkeit des Umweltbezuges antragsgemäß nach HDSIG i.V.m. IFS geantwortet. Die Aussage zu dem generellen Umweltbezug der Verkehrszeichen trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu. Wir stellen anheim uns wissen zu lassen, ob wir die Anfrage gleichwohl an das Umweltamt zur weiteren Behandlung leiten sollen. Dabei geben wir über den nicht erkennbaren Umweltbezug hinaus zu bedenken, dass auch das HUIG nicht Anspruch auf die Erteilung von Informationen gibt, die noch nicht vorliegen. Freundliche Grüße
Stephan Voeth
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre bisherigen Rückmeldungen. In Bezug auf meine Anfrage bezü…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
22. Februar 2024 11:23
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre bisherigen Rückmeldungen. In Bezug auf meine Anfrage bezüglich Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) und meiner ausdrücklichen Bezugnahme auf § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), habe ich Ihr Interesse an der Anwendung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFS) zur Kenntnis genommen. Dennoch bitte ich höflich darum, meine Anfrage unter Berücksichtigung der spezifischen Bestimmungen des HUIG zu prüfen und mir entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Mir ist bewusst, dass die interne Organisation Ihrer Behörde gewisse Vorgehensweisen vorsieht, jedoch liegt mein Interesse vor allem darin, die erforderlichen Informationen gemäß den gesetzlichen Regelungen zu erhalten. Falls es notwendig ist, die Anfrage an das Umweltamt weiterzuleiten, bin ich selbstverständlich damit einverstanden, sofern dies im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften geschieht. Mein primäres Anliegen ist jedoch die Erhaltung von Informationen gemäß dem HUIG. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation und stehe gerne zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu klären oder weitere erforderliche Schritte zu besprechen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 297173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297173/
Stadt Darmstadt
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025_1 Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem Hess…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
22. Februar 2024 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025_1 Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz als zuständiges Fachamt übernommen. Nach rechtlicher Prüfung sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen: Die von Ihnen angeforderten Unterlagen enthalten unserer Ansicht nach keinen Umweltbezug im Sinne des § 3 Abs. 1 HUIG und sind demzufolge auch keine Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes. Die Begründung lautet wie folgt: Die Anordnungen entfalten durch ihre Umsetzung Außenwirkung über die Verkehrszeichen als Allgemeinverfügungen. Die den Verkehrszeichen zugrundeliegenden verkehrsrechtlichen Anordnungen und die dazugehörigen Schriftwechsel und/oder Unterlagen enthalten indes keine darüberhinausgehenden Umweltinformationen, die unter das HUIG fallen könnten. Daher kann die Beantwortung Ihres Antrags den Verkehrszeichen entnommen werden, ohne dass es darüber hinaus der diesen zugrundeliegenden Anordnungen bedarf. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu den an der hier gegenständlichen Stelle aufgestellten Verkehrszeichen keine Informationen geben. Wir verweisen insofern nach § 3 Abs. 2 Satz 4 HUIG darauf, dass die entsprechenden Zeichen ohne weiteres vor Ort (Frankfurter Straße) in Augenschein genommen werden können. Kommen Sie bei weiteren Rückfragen gerne auch direkt auf uns zu. Die Kontaktdaten können Sie der Signatur entnehmen. Freundliche Grüße
Stephan Voeth
Guten Tag, Um als Umweltinformationen betrachtet zu werden, ist ein gewisser Umweltbezug der Maßnahme oder Tätigk…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
9. März 2024 22:40
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Um als Umweltinformationen betrachtet zu werden, ist ein gewisser Umweltbezug der Maßnahme oder Tätigkeit ausreichend, denn entscheidend ist, dass sich die Maßnahme bzw. das Vorhaben auf Umweltbestandteile oder Umweltfaktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken kann. Für eine weite Auslegung spricht hierbei die weite Fassung von Art. 2 Nr. 1 Buchst. c UIRL, wonach Umweltinformationen auch sämtliche Informationen über Maßnahmen (einschließlich Verwaltungsmaßnahmen), wie z.B. Politiken, Gesetze, Pläne und Programme, Umweltvereinbarungen und Tätigkeiten sind, die sich auf die unter den Buchstaben a) und b) genannten Umweltbestandteile und -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken, mithin u.a. auch die angefragten Prüfungsergebnisse zu Verkehransordnungen, die sonstigen geplanten verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Stellungnahmen zu den geplanten Anordnungen. § 2 Abs. 3 Nr. 3 HUIG bezieht sich ausdrücklich auf alle Daten über die erfassten Maßnahmen, so dass es nicht der Feststellung der Umweltinformationseigenschaft für jede einzelne Angabe bedarf, Die Maßnahme oder Tätigkeit muss sich also lediglich auf Umweltbestandteile oder Faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken können. Das ist vorliegend der Fall. Eine Verkehrsführung, gleich aus welchen Gründen, hat zwangsläufig Auswirkungen auf die oben genannten Faktoren. So kommt es beispielsweise in einzelnen Straßen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Kraftfahrzeugen mit der Folge von Staus und einem ansteigenden Geräusch- und Emissionspegel. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 297173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297173/
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, aktuell warte ich noch auf Rückmeldung meiner Kollegen. Ich gehe davon aus, dass ich Ih…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
4. April 2024 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, aktuell warte ich noch auf Rückmeldung meiner Kollegen. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen nächste Woche antworten kann. Ich bitte um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße
Stadt Darmstadt
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025 ( tel:5600025) _1 Sehr geehrter Herr Voeth, gerne teilen wir Ihn…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
8. April 2024 13:48
Status
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025 ( tel:5600025) _1 Sehr geehrter Herr Voeth, gerne teilen wir Ihnen mit, dass die Unterlagen zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen im Fall der Frankfurter Straße nun vorliegen. Die Kollegen aus der Straßenverkehrsbehörde stellen Ihnen diese gerne, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Einsicht bereit. Einen Termin können Sie direkt bei den Kollegen der Straßenverkehrsbehörde unter folgender Adresse vereinbaren und das weitere Vorgehen besprechen: Straßenverkehrsbehörde Mina-Rees-Straße 8-10 Stadthaus West 64295 Darmstadt Email: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: 06151/ 13-2280 Bei weiteren Rückfragen kommen Sie auf uns zu. Freundliche Grüße
Stephan Voeth
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Gemäß §3 Abs. 2 HUIG muss, soweit eine bestimmte …
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
8. April 2024 22:43
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Gemäß §3 Abs. 2 HUIG muss, soweit eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt wurde, dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art ermöglicht werden. In meiner Anfrage hatte ich um eine Antwort per E-Mail gebeten. Sollte es einen wichtigen Grund geben, der eine andere Vorgehensweise erforderlich macht, wäre ich dankbar, diesen zu erfahren. Andernfalls bitte ich um die Zustellung per E-Mail. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth
Stephan Voeth
Sehr << Anrede >> haben Sie meine Mail vom 08.04. erhalten. Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
23. April 2024 20:19
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie meine Mail vom 08.04. erhalten. Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich freuen. Hier nochmal der Wortlaut: "Gemäß §3 Abs. 2 HUIG muss, soweit eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt wurde, dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art ermöglicht werden. In meiner Anfrage hatte ich um eine Antwort per E-Mail gebeten. Sollte es einen wichtigen Grund geben, der eine andere Vorgehensweise erforderlich macht, wäre ich dankbar, diesen zu erfahren. Andernfalls bitte ich um die Zustellung per E-Mail." Ergänzend kann ich auch einen sicheren Uploadweg anbieten über den auch größere Dateien hochgeladen werden können. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth

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Stadt Darmstadt
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025_1 Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihnen mit der Mail am 22.…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: [Extern] Unterlagen verkehrsrechtliche Anordnungen - Zeichen 241 Frankfurter Straße [#297173]
Datum
25. April 2024 09:07
Status
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025_1 Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihnen mit der Mail am 22.02.2024 erläutert, dass die von Ihnen angeforderten Unterlagen unserer Ansicht nach keinen Umweltbezug im Sinne des § 3 Abs. 1 HUIG enthalten und demzufolge auch keine Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes sind. Die Begründung können Sie der Mail vom 22.02.2024 entnehmen. Ihre Ausführungen in der Mail vom 09.03.2024 haben wir zur Kenntnis genommen und haben Ihnen alleine aus Kulanzgründen das Angebot gemacht, die angeforderten Unterlagen vor Ort einzusehen. Einen Umweltbezug können wir gleichwohl weder in Ihrer Anfrage noch in den Ausführungen erkennen, das Kulanzangebot hat daran nichts geändert. Einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen können Sie direkt bei den Kollegen der Straßenverkehrsbehörde unter folgender Adresse vereinbaren und das weitere Vorgehen besprechen: Straßenverkehrsbehörde Mina-Rees-Straße 8-10 Stadthaus West 64295 Darmstadt Email: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: 06151/ 13-2280 Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu. Freundliche Grüße